Hi Davar,
also nach meinem, natürlich nur laienhaften Rechtsverständnis kann ich Dir folgendes sagen.
Ich hab da auch lange rechearchiert, Leute gefragt usw. Zu beachten ist dabei auch immer, Rechtsanwälte nicht als Götter zu sehen. Selbst angesehene große Rechtsanwaltskanzlein machen die dümmsten Fehler.
Lizenzverträge, die der User anklickt vor der Installation sind rechtlich gleich gestellt mit AGB´s.
Seit 2001 gelten da schlechtere Bedingungen für Programmierer und bessere Bedingungen für den Nutzer.
das BGB ist bindend.
Bei Verträgen mit juristischen Personen ( Firmen ) kann ein spezieller Lizenzvertrag abgeschlossen werden. ( von beiden Parteien unterschrieben)
Grundregel: bei Firmen kannst Du generell alles regeln, wie Du willst, und auch mehr Haftung ausschließen, als bei Privatpersonen.
Zu unterscheiden wäre noch, um es sich um Softwaremiete oder um einen Softwareverkauf handelt.
Für den Sofwareverkauf ist das BGB bindend. Da steht auch alles drin, grob gesagt ist der Haftungsausschluss nicht möglich bei grob fahrlässigem Verhalten von Dir, und bei Schäden die das Leben betreffen usw.
schau vielleicht auch mal hier:
http://www.neues-vertragsrecht.de/it.htm
im BGB kannst Du hier stöbern:
http://dejure.org/gesetze/BGB
die haben ganz gute Verträge, die mal als Richtlinie durchaus nehmen kann.
http://www.voeb-service.de
Nachtrag:
es gibt auch Firmen, die Sonderreglungen für gewerbliche Kunden in ihren AGB´s haben:
http://www.market-maker.de/05.Unternehmen/09.AGB/
beste Grüße
stoxx
Phantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können.