Hi ihrs
Also folgendes, wenn ich mit meiner als Privatmann erstandenen D3 Prof Version ein Progrämmchen für meinen Betrieb während der Arbeitszeit entwickel, darf man das dann nachher im Betrieb nutzen ohne dass man nachher mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss? Will das ganze nämlich nicht mit Java realisieren (
) da ich denke das es mit Delphi schneller geht und eine batchlösung leider nicht (mehr) in Frage kommt.
mfg phlux