Zitat von
Sprint:
@Flogo: Wenn ich nicht das Bestreben einer "Gewinnerzielung" habe, wie kann dann eine Eigenwerbung eine kommerzielle Nutzung sein? Und auch wenn ich auf meiner privaten Homepage ein Programm zum Download anbiete, ist das nicht gleich automatische Eigenwerbung.
Umwege mein Junge, Umwege.
Wenn du arbeitest um Geld zu verdienen, so ist das eine Gewinnerzielung. Da du ja u.U. irgendwann in deinem Leben ein Jobgesuch aufgeben könntest, hätten wir schonmal das Bestreben der Gewinnerzielung. Wenn nun ein potentieller Arbeitgeber das Freeware-Programm sieht, und daran erkennt was du drauf hast und beschließt, dich einzustellen, so ist das im entfernten Sinne eine kommerzielle Nutzung eines Programms, und somit gegen die deutsche Lizenz.
Greetz
alcaeus