Wenn ich das jetzt richtig versteh, dann läuft das auch wieder auf das raus was du (Lukie) im anderen Thread schon geschrieben hast:
Man darfs nicht aber Borland hat auch nichts dagegen wenn mans doch macht !?!
Was mich in der Mail noch gewundert hat war der Punkt 1b) Demzufolge darf ich meine Programme gar nicht weitergeben weder als Freeware auf einer Homepage noch sonst irgendwie. Das widerspricht doch ein klein wenig den Lizenzbestimmungen in denen ausdrücklich steht, dass man Programme weitergeben darf, wenn diese Weitergabe "nicht kommerziell" ist. Natürlich glaube ich nicht, dass ein Freund, dem ich ein kleines Tool schreibe, mich bei Borland anzeigen wird, aber der Gedanke, dass ich damit was illegales mache, ist doch schon sehr komisch.
Ohh ich hab anscheinend sehr lange gebraucht um das hier zu schreiben (3 neue Beiträge
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Heißt das, wenn ich eine englische Personal habe (wie zB die von Borland.pl) DARF ich doch Freeware rausbringen? Oder gilt für mich trotzdem die deutsche Lizenz?