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AGBs für ein geschriebenes Programm

Ein Thema von Poolspieler · begonnen am 11. Aug 2004 · letzter Beitrag vom 14. Aug 2004
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Poolspieler

Registriert seit: 9. Aug 2004
165 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#1

AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 11. Aug 2004, 22:43
Hallo,
kann mir jemand sagen, welche AGBs unbedingt in ein von mir geschriebenes und später irgendwann vertriebenes Programm hinein sollten.

Z.B.:
- Was ist bei einem Datenverlust (aufgrund eines Programmfehlers)? Wenn dadurch dem User ein finanzieller Verlust entsteht (weil z.B. die Kundenstammdaten weg sind) --> Wer muss dafür aufkommen. Kann ich mich davon mittels AGBs distanzieren?

- Es ist z.B. eine Datenbankanwendung: Ein fremder "knackt" das Datenbankkennwort und verkauft die Daten an dritte --> Wer ist Schuld? Der User, weil er keine anständige Firewall hat, oder ich weil ich mir über die Sicherheit mehr Gedanken hätte machen müssen?

- Nach der Installation meines Programms läuft ein anderes Programm nicht mehr, weil z.B. ODBC-Treiber - oder auch andere Treiber "durcheinander gebracht" wurden (nur ein Beispiel!) --> wer haftet für den Ausfall?

- Worst Case: Mein Programm löscht die Festplatte des Users (ja, kommt zu 99,999999% nicht vor) - muss ich für den entstandenen Schaden haften???


Ich habe keine Ahnung, auf was ich da achten muss.
Kann mir da jemand einen (oder mehrere) Tip(s) geben?


Wie ist das z.B. mit Access von Microsoft --> Ich habe mir das AGB-Zeugs von Microsoft noch nie wirklich durchgelesen (höchstens überflogen... ) --> Was ist, wenn eine Firma aufgrund eines Fehlers in Access Verlust macht????

Gruß

Poolspieler
Andreas
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Ultimator

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1.860 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#2

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 11. Aug 2004, 22:52
Zitat von Poolspieler:
Es ist z.B. eine Datenbankanwendung: Ein fremder "knackt" das Datenbankkennwort und verkauft die Daten an dritte --> Wer ist Schuld? Der User, weil er keine anständige Firewall hat, oder ich weil ich mir über die Sicherheit mehr Gedanken hätte machen müssen?
Also, ich denke nicht, dass das dann deine Schuld ist. Dann könnte man ja genausogut die Anwender von Windows haftbar machen, wenn einer das Passwort des Useraccounts kennt und dann irgendwas anstellt, z.B. einen Virus verbreitet oder urheberrechtlich geschütztes Material im Internet anbietet.
Also da denke ich, dürftest du keine Schwierigkeiten bekommen...
Julian J. Pracht
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Phoenix
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7.641 Beiträge
 
#3

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 11. Aug 2004, 23:53
Wenn Du Software verkaufst, dann musst Du für die ordnungsgemäße Funktion der Software gerade stehen.

Sollte der Kundenstamm der in Deiner Software gespeichert ist (oder in der DB, aber durch Deine Software verwaltet, wie auch immer) flöten gehen, und das auf einen Programmfehler zurückzuführen sein, dann ist das Deine Schuld und Du musst dafür aufkommen, ausser Du verpflichtest Deine Kunden dazu, z.B. regelmässig (will heissen: mindestens täglich) Backups der Daten zu machen (am besten schriftlich als Bestandteil des Kaufvertrags bzw. der Lizenzbedingungen).

Macht er es nicht, ist es seine Schuld. Macht er es, sind die Daten nicht flöten, und Du abgesichert.

Wenn Du in Deinem Programm nachweislich keine Routine implementiert hast, die die Platte löschen könnte, bist Du an der Stelle zumindest fein raus.

Was das Kennwort angeht: Solange Du es nicht im Klartext speicherst oder überträgst, und Du den Kunden (am besten auch wieder Schriftlich) darauf hingewiesen hast das er ein sicheres Passwort wählen soll, dann kann Dir das keiner anlasten. Wenn er '12345' als Kennwort nimmt ist er selber schuld.

Mit AGB hat das im übrigen recht wenig zu tun: Das sind wie es heisst allgemeine Bedingungen, die jeden Vertrag betreffen der mit Dir geschlossen wird (wie z.B. Gerichtsstand). Das hat nichts mit den von Dir genannten Punkten zu einer bestimmten Software zu tun.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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Poolspieler

Registriert seit: 9. Aug 2004
165 Beiträge
 
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#4

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 12. Aug 2004, 10:28
Hallo,
wenn das mit AGBs nichts zu tun hat, wo kann/soll/muss/darf ich mich dann von einer gewissen Haftung distanzieren.
Wenn ich an Windooofs denke, dann kommt doch irgendwann so ein tolles viel zu kleines Textfenster mit eine großen Scrollbalken. Dort stehen dann jede Menge Bedingungen, die sich wahrscheinlich noch nie jemand wirklich durchgelesen hat --> das sind doch die AGBs (oder heißt das nur anders?)

Ich habe z.B. mal eine Software gekauft, die die Onlinegebühren mitzählt. Dort stehen z.B. folgende Vereinbarungen (AGB, oder auch nicht):

Zitat:
Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede
Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur
Verfügung gestellt. Für jedweden direkten oder indirekten Schaden -
insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware,
Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit
der Software (auch wenn diese dem Autor bekannt sein sollte), kann der
Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet
für die Folgen der Benutzung dieser Software.

Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein,
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen
als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen
zugunsten des Autors am nächsten kommen.
Ist sowas jetzt rechtens, oder nicht???
Was sollte auf jeden Fall mir rein - bzw. wenn ihr ein Programm verkauft, was macht ihr dann in dieser Richtung?


Zitat:
Phoenix schrieb:
Sollte der Kundenstamm der in Deiner Software gespeichert ist (oder in der DB, aber durch Deine Software verwaltet, wie auch immer) flöten gehen, und das auf einen Programmfehler zurückzuführen sein, dann ist das Deine Schuld und Du musst dafür aufkommen, ausser Du verpflichtest Deine Kunden dazu, z.B. regelmässig (will heissen: mindestens täglich) Backups der Daten zu machen (am besten schriftlich als Bestandteil des Kaufvertrags bzw. der Lizenzbedingungen).

Macht er es nicht, ist es seine Schuld. Macht er es, sind die Daten nicht flöten, und Du abgesichert.
Bleibt wiederum die Frage, wo müssen diese Vereinbarungen stehen. Reicht ein Textfile names lizenz.txt - oder MUß es wie bei microdoof diese Auswahl "Ich bin mit den Lizenzbestimmungen einverstanden" geben?

Gruß und schon mal danke für eure Antworten

Poolspieler
Andreas
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SirThornberry
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Ort: Bockwen
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#5

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 12. Aug 2004, 10:33
Das sind Lizensbestimmungen und keine AGB's
folgendes solltest du sinngemäß eventuell in die Lizensbestimmungen mit einarbeiten:
Code:
GARANTIE

IN GAR KEINEM FALL IST DER AUTOR VERANTWORTLICH FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN. DIREKT ODER INDIREKT, VERLUST
VON GESCHÄFTSVORHABEN UND DEN DADURCH VERURSACHTEN
VERLUST ODER EINER ANDEREN BESCHÄDIGUNG. SELBST DANN
NICHT, WENN DER AUTOR ZUVOR IN KENNTNIS GESETZT WURDE,
VON MÖGLICHEN ENTSTEHENDEN SCHÄDEN. DER BENUTZER IST
VERPFLICHTET TÄGLICHE SICHERUNGEN SEINER DATEN ZU
MACHEN, SO DASS BEI VERLUST DIESER, DIE DATEN WIEDER
HERGESTELLT WERDEN KÖNNEN.
DER BENUTZER TRÄGT SÄMTLICHE RISIKEN.
Jens
Mit Source ist es wie mit Kunst - Hauptsache der Künstler versteht's
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Poolspieler

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#6

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 12. Aug 2004, 10:41
So,
habe ich das jetzt richtig verstanden:

AGB: Das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Firma bzw. das Gewerbe, das ich angemeldet haben werde, bevor ich meine Software verkaufe. Dort stehen dann Dinge wie Zahlungsbedingungen und ähnliches.

Lizenzvereinbarung: Da kommen die Distanzierungen für genau DIESES EINE Programm hinein wie Du es z.B. gerade beschrieben hast?

Ich habe vor, u.U. ein Gewerbe anzumelden - Vielleicht sogar so eine Ich-AG --> habe mich aber noch nicht informiert, was da genau für mich in Frage kommt.
Weiß jemand, wo man sich da informieren kann - vielleicht ein Link, oder so?
Ich habe schon mit mehreren Selbständigen gesprochen, doch keiner konnte mir genau sagen, was für Kosten in Form von Versicherungen, etc. auf mich zukommen würden. (Denn wenn man sich mittels Lizenzvereinbarung NICHT von der Haftung distanzieren kann, dann bräuchte ich eine seeehr gute Haftpflichtversicherung - oder wie auch immer diese Versicherung heißt...)

Gruß

Poolspieler
Andreas
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#7

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 13. Aug 2004, 20:40
Zitat von Phoenix:
Mit AGB hat das im übrigen recht wenig zu tun: Das sind wie es heisst allgemeine Bedingungen, die jeden Vertrag betreffen der mit Dir geschlossen wird (wie z.B. Gerichtsstand). Das hat nichts mit den von Dir genannten Punkten zu einer bestimmten Software zu tun.
Wenn man 0815 Standard-Software entwickelt und vertreibt, dann ja. Aber wo platziert man solche Klauseln, wenn man Individualsoftware entwicklet und vertreibt?
Ne EULA scheidet da schon von vornherein aus, da man es dem Kunde nur schwer erklären können wird, das er ein paar Tausend Euro für ne individuelle Software zahlt und dann bei der Installation ne EULA zu sehen bekommt.

MfG

Heiko
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#8

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 13. Aug 2004, 20:46
Zitat von Poolspieler:
Ich habe schon mit mehreren Selbständigen gesprochen, doch keiner konnte mir genau sagen, was für Kosten in Form von Versicherungen, etc. auf mich zukommen würden. (Denn wenn man sich mittels Lizenzvereinbarung NICHT von der Haftung distanzieren kann, dann bräuchte ich eine seeehr gute Haftpflichtversicherung - oder wie auch immer diese Versicherung heißt...)
Da ich selber grade ne ICH-AG aufbaue, plaudere ich mal nen bisschen aus dem Nähkästchen:
  • Du musst Dich selber Krankenversichern
  • Du musst weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Falls Du Mitarbeiter hast, musst Du auch noch in die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft einzahlen
  • Ggf sind auch noch Beiträge für die IHK/HWK fällig

MfG

Heiko
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Poolspieler

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#9

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 14. Aug 2004, 00:35
Hallo Heiko,
da Du ja selbst eine ICH-AG aufbaust, hast Du Dich doch bestimmt schon mit den rechtlichen Fragen zur Haftung vertraut gemacht.

Kannst Du mir sagen, WO ich Informationen dazu bekomme? Muss ich dafür einen Rechtsverdreher aufsuchen - oder wer ist für so etwas zuständig?
Wie machst Du das, wenn Du für jemanden Software (auch Individualsoftware!) schreibst.
Ich glaube, es kann KEIN Programmierer einen Programmierfehler ausschliesen --> so eine Datenbank ist auch schnell mal "geschossen". Die Frage bleibt dann auf jeden Fall, WER HAFTET? Wenn man gerade anfängt und müßte tatsächlich für einen Ausfall einer Firma von ein paar Tagen wegen eines Programmierfehlers aufkommen, dann ist man gleich wieder pleite - oder gar komplett ruiniert (da möchte ich vorbeugen...)
Dass so ein "kleiner Fehler" keine Werbung ist, weiss ich auch - ich bin halt nur daran interessiert, was im WORST CASE ist... oder bin ich da übervorsichtig?


Gruß

Poolspieler

P.s.: Wie kommst Du an die Aufträge --> Mundpropaganda, Werbung, oder hattest Du Deinen "Kundenstamm" schon vorher?
Andreas
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#10

Re: AGBs für ein geschriebenes Programm

  Alt 14. Aug 2004, 01:20
Zitat von Poolspieler:
Kannst Du mir sagen, WO ich Informationen dazu bekomme? Muss ich dafür einen Rechtsverdreher aufsuchen - oder wer ist für so etwas zuständig?
Ich würde sagen, erkundige Dich mal bei der örtlichen IHK/HWK. Bei mir wars einfacher: Nen ehemaliger Studienkollege vom Bruder meiner Freundin ist Jurist.

Zitat von Poolspieler:
Wie machst Du das, wenn Du für jemanden Software (auch Individualsoftware!) schreibst.
Ich glaube, es kann KEIN Programmierer einen Programmierfehler ausschliesen --> so eine Datenbank ist auch schnell mal "geschossen". Die Frage bleibt dann auf jeden Fall, WER HAFTET? Wenn man gerade anfängt und müßte tatsächlich für einen Ausfall einer Firma von ein paar Tagen wegen eines Programmierfehlers aufkommen, dann ist man gleich wieder pleite - oder gar komplett ruiniert (da möchte ich vorbeugen...)
Dass so ein "kleiner Fehler" keine Werbung ist, weiss ich auch - ich bin halt nur daran interessiert, was im WORST CASE ist... oder bin ich da übervorsichtig?
Ich hab das in meinen AGB's drin stehen. U.A. den Garantieausschluss von SirThornberry. Und darüber hinaus, das ich nur dann eine Haftung anerkenne, wenn etwaige (auf mindestens einem weiteren Arbeitsplatz reproduzierbare) Mängel entweder bei der Lieferung der Software oder spätestens einen Werktag nach Bekanntwerden gemeldet werden, sofern diese in den ersten 12 Monaten nach Lieferung des Software auftreten.

Zitat von Poolspieler:
P.s.: Wie kommst Du an die Aufträge --> Mundpropaganda, Werbung, oder hattest Du Deinen "Kundenstamm" schon vorher?
Ich hab einfach mal die Firmen bei mir in der Umgebung abgegrast.

MfG

Heiko
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