Hallo ihr,
ich hab mir die eBay-AGB durchgelesen, und habe folgenden Abschnitt gefunden:
Im Paragraphen 10.4 der eBay-AGB steht:
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
Das heisst nicht dass das Abgeben von Geboten in letzter Sekunde verboten ist, sondern nur, dass dies nicht automatisch erfolgen darf. Wenn du die Funktion also so umbaust, dass das Programm 10 Sekunden vor Ende einer Versteigerung blinkt und Liedchen abspielt, sogar noch den Artikel im Webbrowser oeffnest, den Gebotstbetrag ausfuellst, dass der Benutzer nur noch klicken muss, ist es legal. Solange es etwas automatisch macht, ist es gegen die eBay-AGB, und da hilft ein Gesetz nicht. Wenn die per AGB sagen, dass sie die Verwendung solcher Programme nicht wollen, dann kann auch das Gesetz nicht dagegen machen, da es eigentlich eine Wettbewerbsverzerrung ist.
Greetz
alcaeus