Zitat von
flomei:
Ferner musst du den Inhaber der jeweiligen Seite um Erlaubnis fragen da es schließlich sein geistiges Eigentum ist.
Dieses »Eigentum« stellt der Eigentümer Jeden und Allem zur Verfügung, wenn keine weiteren Lizenzvereinbarungen geschlossen wurden. Ansonsten ist das Abrufen dieser Daten Allem und Jeden gewährt. Der Eigentümer muss selbst Vorkehrungen treffen welche Verhindern dass solche Grabber die Daten runterladen. Sollte ich mich hier irren, würde ich mich über begründetes Verbessern freuen
http://www.datar.de/s.jpg, vel