Zitat von
scp:
Die Lizenz von D3 Pro usw. ist unstrittig, aber bei den Personals dürfte es tatsächlich strittig sein.
Das war aus der
PE Lizenz zitiert
Zitat von
scp:
Schliesslich gibt man dem "Dritten" ja keine Unterlizenz, die Lizenz selbst erwirbt er ja durch die Registrierung bei Borland. Dies Floskel im Lizenz vertrag findet man schliesslich auch bei frei herunterladbaren Programmen wie Acrobat Reader oder ähnlichem.
Das ist fast richtig.
Zitat:
Sie dürfen nicht das Produkt oder eine Komponente davon einem Dritten in Unterlizenz zur Verfügung stellen, es weitergeben oder anderweitig übertragen, außer zu dem in diesem Abkommen explizit festgelegten Ausmaß
Da steht ein oder. Es ist also irrelevant ob Du eine Unterlizenz vergibst.
Es ist schlicht und einfach verboten das Produkt (also Delphi
PE) weiterzugeben.
Mit dieser Lizenz behällt sich Borland das Recht der Verbreitung vor.
Wenn Borland das auf Ihrem Server zum Download anbietet ist das ok. (die dürfen das)
Wenn Borland das nicht zum Download anbietet aber dem Heise Verlag gestattet es über eine heft CD zu vertreiben, ist das auch ok.
Wenn Du das auf Deiner Homepage zum Download anbietest, oder auf CD weitergibst, machst Du Dich strafbar.
Ob Borland Interesse daran hat Dich deswegen zu verklagen bezweifele ich, aber deshalb ist noch lange nicht legal.
Beim Acrobat Reader ist das etwas anders:
Zitat aus Lizenz des Acrobat Readers 5.1
...
2.2.2. Informationen über die Verteilung von Adobe Acrobat Reader auf beweglichen Datenträgern oder über ein internes Netzwerk finden Sie unter
www.adobe.com in dem Abschnitt "How to Distribute Acrobat Reader".
...
hier steht also direkt in der Lizenz das es weitergegeben werden darf. Und zwar nach den Richtlinien auf der in dem Abschnitt "How to Distribute Acrobat Reader" beschriebenen Weise.