warum sollte es nicht legal sein? Ein Verstoss gegen eine Lizenzbedingung ist noch lange keine Straftat sofern es im rechtlichen Rahmen liegt. Dem Lizenzgeber steht es natuerlich frei, gegen Verstoesse auch gerichtlich vorzugehen. Ob das dann zum Erfolg fuehrt haengt von den Gerichten ab, unter anderem auch ob sie die entsprechenden Klauseln, gegen die verstossen wurde, ueberhaupt fuer rechtlich in Ordnung empfinden.
Meine Auffassung nach hast du nicht das Recht die software kommerziell zu vertreiben/nutzen, wenn du sie von jemanden mit einer "gewerbe-faehigen" Version kompilieren laesst, aus folgenden Gruenden:
1. Die Lizenz ist Personen/Insitutionsbezogen, d.h. wenn du deine Software bei einem Freund kompilierst dann hat dein Freund lizenzrechtlich gesehen das Recht, die Software kommerziell zu nutzen/vertreiben. Das Urheberrecht allerdings hat er durch das Kompilieren lange nicht erhalten, d.h. er kann die Software nicht ohne dein Einverstaendnis kommerziell oder privat nutzen/vertreiben, obwohl sie mit seiner Lizenz kompiliert wurde. Selbst wenn du keine Copyright-Vermerke im Source code oder in den binaries hast, bist du Urheber des Werkes, ausser bei Public Domain Code (d.h. urheberrechtsfreier Code, du muesstest dein Werk explizit als solches kennzeichnen/veroeffentlichen). Das Urheberrecht muesste explizit vom Urheber (also Schoepfer des geistigen Eigentums) uebertragen werden.
2. Da du nur eine Personal Lizenz hast, ist dir das kommerzielle Nutzen/Vertreiben deiner erstellten Software lizenzrechtlich jedenfalls untersagt, unabhaengig davon wer sie kompiliert hat und mit welcher Lizenz des Compilers kompiliert wurde.
Wenn du deine Software auf einer Personal Version PRIVAT entwickelst und sie spaeter kommerziell nutzen und vertreiben willst, solltest du dir eine "gewerbe-faehige" Version (Lizenz) zulegen. Ich bezweifle sehr, dass es lizenzrechtlich untersagt waere, die Software dann nicht mehr vertrieben/nutzen zu duerften nur weil sie mal mit einer Personal Lizenz entwickelt wurde. Denn die "hoehere" Lizenz erlaubt dir es ja, unabhaengig von der Personal Lizenz. Ausserdem bezweifle ich sehr, dass Borland etwas dagegen haette, denn sie haben ja an der z.b. Professional Lizenz wenigstens verdient. Selbst wenn du die Programme mit der Personal dann entwickelst und kompilierst duerfte Borland wohl kaum etwas dagegen haben wenn du diese kommerziell nutzt/vertreibst solange du eine entsprechende Lizenz hast, die dir wesentlich mehr Rechte einraeumt.
...das ist meine persoenliche Meinung, ob das juristisch korrekt ist weiss ich nicht, bin kein Jurist
...und sorry fuer das miserable Deutsch