Noch mal. Ich bin kein Anwalt, aber --
Auszug aus der D6PE-Lizenz:
You may not use the Software for any commercial, business, governmental or institutional purpose of any kind ("Noncommercial Purposes"). [...] You may distribute your Works to others. You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works.
You may distribute your Works to others, bedeutet für mich, dass ich (Arbeitsprobe oder nicht), meine Programme und auch meine Quelltexte weitergeben
darf. So weit sind wir uns vermutlich einig.
Damit bleibt nur der letzte Satz:
You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works. Und der ist für mich persönlich auch eindeutig.
Eine Arbeitsprobe dient dem Zweck, evtl. einen Job in einer Firma zu bekommen. Ich profitiere aber
nicht von der Benutzung oder Verteilung meiner Arbeitsprobe, sondern ich profitiere in dem Fall von meinen Fähigkeiten, die ich
mit Hilfe meiner Arbeitsprobe unter Beweis gestellt habe.
Ein Lizenzverstoß wäre für mich demzufolge tatsächlich nur die Tatsache, dass ich Programme auf meiner Homepage veröffentliche, selbige aber vllt. ein Werbebanner hat, oder ich in irgendeiner Form etwas dafür erhalte.
Meine Arbeitsprobe wird nur
genutzt (
use of your Works), um meinem evtl. zukünftigen Chef zu beweisen, dass ich was auf dem Kasten habe. Sollte meine Arbeitsprobe zufälligerweise ein Programm sein, dass er händeringend sucht, dann kann er mich einstellen und es mit der sicher vorhandenen Firmenlizenz kompilieren und verwenden bzw. verkaufen.
So, und jetzt die Anwälte von Borland bitte mit ihrer Deutung.