Zitat von
MathiasSimmack:
Zitat:
Ich sage nicht, dass ich das so gut finde, es ist lediglich das, wie es ausgelegt werden
kann. Auch heißt es nicht, dass Borland DACH es bisher so ausgelegt hat oder tun wird, es heißt nur, dass sie es können
Kein Grund, die Augen zu strapazieren.
Aber genau deshalb wäre eine schriftliche Stellungnahme wie bei den SSL-Lizenzen von Vorteil, damit man weiß woran man ist, und damit man sich notfalls auf etwas berufen kann.
Wenn in der Lizenz die Du absegnest beim installieren drinsteht, das Du die Software entgeldlos vertreiben darfst, dann hast Du schon was Schriftliches auf das Du Dich berufen kannst. Die
Auslegung dieser Zusicherung hat dann aber nicht nur Borland sondern im schlimmsten Fall ein Gericht zu entscheiden.
Um sich natürlich den potentiellen Streit vom Hals zu halten wäre eine definitive Aussage nicht zu verachten.