Hi Stanlay,
Zitat von
Stanlay Hanks:
Ich bin kein Anwalt, kenn mich also dementsprechend wenig aus, aber ich glaube mich zu erinnern, in der Diskussion über "fragwürdige" MS-Lizenzverträge einmal gehört zu haben, dass man die Möglichkeit haben muss, einen Lizenzvertrag einzusehen, bevor man die Verpackung eines Produktes öffnet. (Bin mir dessen aber nicht sicher, also bitte korrigieren, wennn's falsch ist).
müsste man eigentlich, aber hast du schon mal einige Lizenzverträge gesehn? Teilweise sind die Dinger ja einige Seiten lang. Aber egal ob Zustimmung oder nicht, du hast auf alles was du kaufst ein Rückgaberecht. Auch wenn der Händler sagt "Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen, falls die Packung geöffnet wurde", darfst du es zurückgeben. Weigert sich der Händler, zerr ihn vor den Richter. Wenn er dir aber die Lizenz beim Kauf in die Hand drückt, und du sie somit lesen kannst ohne die Verpackung zu öffnen, dann könnte der Händler Recht behalten.
Greetz
alcaeus