Ich denke ich mache es jetzt so, dass der Anwender sich für das ZUGFeRD-format (mit CII) aussuchen kann, ob er die Brutto oder Nettorechnungsmehtode verwendet, beide Ergebnisse kann ich im Druck und in der
XML kongruent abbilden. Bei der X-Rechnung (bzw. UBL) muss der Anwender aber die Nettomethode verwenden, da ich hier wegen der Regel 120 keine Rundungskorrekturen auf Invoice-Line Ebene vornehmen kann.
Aus dem Netto von 8,39 ergibt sich ein Brutto von 9,98, während aus der Bruttoberechnungsmethode eben der Ausgangspunkt 9,99 bleibt (beides mal aber das Netto von 8,39 haben).
Anliegend mal zwei Beispiele für die jeweilige Berechnungsvariante. Bei hohen Mengen und Krummen Beträgen ergeben sich deutlich andere Zahlen, aber das ist eben so.
Aus meiner Sicht ist es eine Variante, die allen Wünschen gerecht wird: Der Hotellier kann seinen Privatgästen und auch den Firmenkunden für die Brutto-Preise, die er angibt, für gleiche Leistungen die gleichen Rechnungsbeträge in Rechnung stellen.
Will man eine X-Rechnung (UBL) erstellen, dann kann man eben nur die Nettoberechnungsmehtode verwenden (die ja offenbar da auch vorgeschrieben ist).