In diesem Fall griffe das hier:
Zitat:
Der Aussteller der Rechnung bzw. das Unternehmen, in dessen Namen die Rechnung durch
einen Dritten, mit dem eine Mandatsvereinbarung für elektronische Rechnungslegung besteht, erstellt wird,
ist verantwortlich für die Konsistenz der Informationen der hybriden Rechnung. Das bedeutet, dass
sichergestellt sein muss, dass alle in der strukturierten Datendatei enthaltenen Informationen, mit denen in
der lesbaren PDF-Repräsentanz vorhandenen übereinstimmen (identische Datensätze).
Macht es natürlich nicht viel besser. Unter anderem deswegen habe ich es bei uns tatsächlich so implementiert, dass bei einer extern kommenden ZUGFeRD automatisch auch aus der enthaltenen
XML eine Visualisierung erzeugt wird, die man sich bei der sachlichen Prüfung dazu anschauen kann, denn es gab bei mehreren Kunden schon Fälle, wo bei einer Lieferanten-ZUGFeRD PDF und
XML nicht zusammengepasst haben und es dann Überraschungen beim Auslesen gab.
Wäre es nach mir gegangen, hätten wir es so gehandhabt wie in Italien: Ein einziges Format, eine zentrale Schnittstelle, nur die
XML zählt rechtlich, keine ewigen Umsetzungsfristen.
In dem Fall hätte ich den Kunden dann auch leichter vermitteln können, dass sie sich von ihren geliebten Briefrechnungen verabschieden müssen. Kann ich so, wie die Lage bei uns ist, aber natürlich nicht machen, also gibt es ZUGFeRDs.
Die Italiener sind uns übrigens, wenn bei uns dann 2028 wie momentan geplant die vollständige Einführung der XRechnung kommt, mehr oder weniger 10 Jahre voraus. Ziemlich peinlich...