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Shareit/digitalriver

Ein Thema von IBExpert · begonnen am 3. Sep 2024 · letzter Beitrag vom 27. Feb 2025
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bmg

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#1

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 09:03
Wir haben heute den gerichtlichen Mahnantrag für die lange überfälligen Juli Umsätze in die Post an DR Köln gegeben. Die haben nach Erhalt 14 Tage Zeit, Einwand zu erheben.

https://www.mahngerichte.de/verfahre...fahrensablauf/
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Papaschlumpf73
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#2

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 09:16
Leider ist es oft so, dass der Schuldner dem Mahnbescheid innerhalb der Frist und ohne Angabe von Gründen widerspricht. Dann ist man genauso schlau wie vorher und muss seine Forderungen doch auf dem Klageweg einfordern oder eben darauf verzichten. Was euch die Anwälte raten werden, versteht sich wohl von selbst.
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bmg

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#3

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 09:19
Leider ist es oft so, dass der Schuldner dem Mahnbescheid innerhalb der Frist und ohne Angabe von Gründen widerspricht. Dann ist man genauso schlau wie vorher und muss seine Forderungen doch auf dem Klageweg einfordern oder eben darauf verzichten. Was euch die Anwälte raten werden, versteht sich wohl von selbst.

Ist ein unbegründeter Widerspruch wirksam? Zumindest hat man dann die Information, ob da überhaupt noch jemand aktiv ist in Köln. Oder hat da einer Einen erreichen können?
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Papaschlumpf73
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#4

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 09:27
Ist ein unbegründeter Widerspruch wirksam? Zumindest hat man dann die Information, ob da überhaupt noch jemand aktiv ist in Köln. Oder hat da einer Einen erreichen können?
Jupp. Der Schuldner kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich beim Gericht widersprechen. Das Mahngericht informiert dich dann über diesen Widerspruch und du erhältst nicht den gewünschten Vollstreckungsbescheid. Das liegt vor allem daran, dass das Mahngericht die Forderungen nicht überprüfen kann - also ob diese rechtmäßig sind oder nicht. Das kann am Ende nur in einem Klageverfahren ermittelt werden.
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bmg

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#5

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 09:31
Ist ein unbegründeter Widerspruch wirksam? Zumindest hat man dann die Information, ob da überhaupt noch jemand aktiv ist in Köln. Oder hat da einer Einen erreichen können?
Jupp. Der Schuldner kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich beim Gericht widersprechen. Das Mahngericht informiert dich dann über diesen Widerspruch und du erhältst nicht den gewünschten Vollstreckungsbescheid. Das liegt vor allem daran, dass das Mahngericht die Forderungen nicht überprüfen kann - also ob diese rechtmäßig sind oder nicht. Das kann am Ende nur in einem Klageverfahren ermittelt werden.
Wieder was gelernt. Dann sind die >500€ Mahnbescheidskosten ja für den Orkus, oder? Wäre also eine direkte Klage schneller/preiswerter oder benötigt man den Widerspruch zur Klageerhebung?

Alles neu für uns, da wir in Jahrzehnten glücklicherweise keinen wesentlichen Zahlungsaufall hatten.
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Papaschlumpf73
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#6

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 10:04
Wieder was gelernt. Dann sind die >500€ Mahnbescheidskosten ja für den Orkus, oder? Wäre also eine direkte Klage schneller/preiswerter oder benötigt man den Widerspruch zur Klageerhebung?
Ein Mahnantrag ist eigentlich viel günstiger; da hat wohl der Anwalt kräftig zugelangt. Man kann den Mahnbescheid auch ohne Anwalt selber online beantragen. https://www.online-mahnantrag.de/ Unser letzter ist schon ein paar Jahre her; aber ich glaube, der hat nur 2stellig gekostet. Bei der Klage bin ich mir nicht ganz sicher - ich glaube, dass der Mahnantrag eine Voraussetzung für ein Klageverfahren ist - bin mir da aber nicht sicher. Wir haben unsere Forderungen damals abgeschrieben.
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bmg

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#7

AW: Shareit/digitalriver

  Alt 11. Okt 2024, 10:19
Wieder was gelernt. Dann sind die >500€ Mahnbescheidskosten ja für den Orkus, oder? Wäre also eine direkte Klage schneller/preiswerter oder benötigt man den Widerspruch zur Klageerhebung?
Ein Mahnantrag ist eigentlich viel günstiger; da hat wohl der Anwalt kräftig zugelangt. Man kann den Mahnbescheid auch ohne Anwalt selber online beantragen. https://www.online-mahnantrag.de/ Unser letzter ist schon ein paar Jahre her; aber ich glaube, der hat nur 2stellig gekostet. Bei der Klage bin ich mir nicht ganz sicher - ich glaube, dass der Mahnantrag eine Voraussetzung für ein Klageverfahren ist - bin mir da aber nicht sicher. Wir haben unsere Forderungen damals abgeschrieben.
Hatte https://www.online-mahnantrag.de hier schon empfohlen. Haben noch keinen Anwalt dafür. Bin gespannt auf den Bericht von "Ubraun".
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