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TSE-Pflicht, gilt die immer?

Ein Thema von Hobbycoder · begonnen am 14. Aug 2024 · letzter Beitrag vom 19. Aug 2024
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Seite 1 von 2  1 2      
Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
1.002 Beiträge
 
#1

TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 14. Aug 2024, 15:24
Hi Leute,
es gibt ja nun schon länger die TSE-Pflicht für Kassensysteme. Aber gilt die immer unter allen Umständen?

Wenn z.B. eine KFZ-Werkstatt, die nun wirklich zu jedem Vorgang eine Kundenrechnung erstellt (Sowohl für Reparaturen als auch für eine verkaufte Sicherung für 20 Cent), und die fakturierten Rechnung logischerweise nicht geändert werden können, ist dann, wenn ein Kassenbuch auch in dieser Software geführt wird eine TSE auch Pflicht? Es kann keine Kassenbuchung vorgenommen werden, wenn keine Rechnung existiert. Also ist ja eine Manipulation nahezu ausgeschlossen (zumindest wüßte ich nicht wie). Auch Banktransfer wird erfasst und ist ja Summenmäßig mit Kontoauszügen leicht zu überprüfen, bzw. Bar bezahlte Artikellieferung würden mit Eingangsrechnungsnummer erfasst, so dass ein Beleg vorhanden ist.
Wäre das auch TSE-Pflichtig? (Ich bfürchte zwar die Antwort lautet: Ja, aber vielleicht hat hier jemand andere Erkenntnisse).
Gruß Hobbycoder
Alle sagten: "Das geht nicht.". Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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Benutzerbild von t2000
t2000

Registriert seit: 15. Dez 2005
Ort: NRW
247 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 14. Aug 2024, 15:42
Ja, sofern elektronisch verarbeitet wird.
Es steht jedem frei ein "Kassenbuch" von Hand zu führen ohne jede Hilfe eines PC's oder ähnlichem in Anspruch zu nehmen. Sobal das passiert, ist TSE Pflicht.
Die gilt aber nur für bar Geschäfte. Wenn jemand nur per Überweisung abrechnet, ist die nicht notwendig.

Wenn eine Registrierkasse genutzt wird, so ist dort (i.d.R.) eine TSE enthalten.
Thomas
(Wir suchen eine(n) Entwickler(in) mit Ambitionen später ggf. die Softwarefirma zu leiten)
Aktuell nicht mehr. Aber ab vielleicht 2024/2025 wird das wieder sehr interessant!
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noisy_master

Registriert seit: 17. Jun 2009
Ort: Wolfenbüttel/Baddeckenstedt
263 Beiträge
 
Delphi XE5 Professional
 
#3

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 14. Aug 2024, 17:34
Da wirst du leider nicht drum herumkommen es sei denn du führst eine reine Handkasse und ein Büchlein(aber da wird dir das FA ab bestimmten Umsätzen auch einen Strich durch die Rechnung machen).
Wenn du es genauer wissen möchtest:https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2...

in 1.2. findest du - wie im vorherigen Beitrag schon erwähnt - zusammengefasst: sobald irgendetwas elektronisches ins Spiel kommt und du auch nur ansatzweise Barzahlungen annimmst: TSE ist PFLICHT!!!

und leider sind auch schon alle Verlängerungen für irgendwelche Ausnahmen abgelaufen
Dirk
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Frickler

Registriert seit: 6. Mär 2007
Ort: Osnabrück
619 Beiträge
 
Delphi XE6 Enterprise
 
#4

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 17:12
Da wirst du leider nicht drum herumkommen es sei denn du führst eine reine Handkasse und ein Büchlein(aber da wird dir das FA ab bestimmten Umsätzen auch einen Strich durch die Rechnung machen).
Wenn du es genauer wissen möchtest:https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
Zitat daraus:
Zitat:
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dann durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen, wenn sie „Kassenfunktion“ haben. Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen.
Irgend so ein "Stadtgutschein" als Zahlungsart? Zack, TSE-Pflicht.
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Benutzerbild von Uwe Raabe
Uwe Raabe

Registriert seit: 20. Jan 2006
Ort: Lübbecke
11.629 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#5

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 17:52
Wenn ich die Formulierung richtig interpretiere, kommt es gar nicht darauf an, ob tatsächlich Barzahlung oder Ähnliches stattfinden:
Zitat:
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Selbst wenn alle Zahlungen über EC- oder Kreditkarte erfolgen, müsste eine Barzahlung schlichtweg nicht möglich sein um der Vorgabe Genüge zu tun. Wie man das dann allerdings nachweisen sollte, kann ich auch nicht sagen.

Da aber wie erwähnt ja Barzahlungen stattfinden hat sich das sowieso erledigt.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.166 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#6

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 06:25
Die gilt aber nur für bar Geschäfte. Wenn jemand nur per Überweisung abrechnet, ist die nicht notwendig.
Interessanter Gedanke.
Wie ist das denn, wenn jemand rein über diese tragbaren Kartenterminals abrechnet, und niemals Barzahlungen annimmt,
z.B. mobil auf Wochenmärkten oder so.

Entfällt in diesen Fällen auch die TSE Pflicht, weil per rückführbarer Überweisung bezahlt wird?
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jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
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9.911 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#7

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 06:35
Wie ist das denn, wenn jemand rein über diese tragbaren Kartenterminals abrechnet, und niemals Barzahlungen annimmt,
z.B. mobil auf Wochenmärkten oder so.
Ja, das sollte ausreichen, denn die Entgegennahme von Bargeld ist der entscheidende Faktor. Es gibt auch Systeme, die schlicht Bargeld nur bei vorhandener TSE akzeptieren.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass dadurch Umsatz verloren geht, wenn jemand nur bar zahlen kann oder möchte.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
1.002 Beiträge
 
#8

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 09:33
Danke. Ich hab mir das ja schon gedacht.

Bei Barverkäufen, die auf Laufkundschaft beruhen, wie z.B. der Obstverkauf auf dem Markt oder der Bäckerei, kann ich das auch nachvollziehen, dass das FA hier Kontrollmöglichkeiten haben möchte.
Bei, wie in meinem Beispiel, einem KFZ-Betrieb, wo zu wirklich jeder Barzahlung auch eine fakturierte Rechnung existiert und eben keine einziger Artikel ohne diese rausgeht, erschließt sich mir die Notwendigkeit irgendwie nicht. Was natürlich nichts an der rechtlichen Vorschriften ändert.

Das einfachste dürfte dann wohl dien integration einer Cloud-TSE zu sein. Es gibt da ja verschiedene Anbieter (Deutsche Fiskal, Fiskaly, SwissBit). Welchen würde Ihr bevorzugen?
Bei Deutsche Fiskal habe ich online noch keine API-Beschreibung gefunden. Bei Fiskaly schon, muss das aber noch genau sichten. Oder ist eine USB-Lösung doch die bessere? Wie sieht's da mit SDK's aus.
Ich würde natürlich gerne erst einmal testen, bevor ich Geld investiere.
Gruß Hobbycoder
Alle sagten: "Das geht nicht.". Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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noisy_master

Registriert seit: 17. Jun 2009
Ort: Wolfenbüttel/Baddeckenstedt
263 Beiträge
 
Delphi XE5 Professional
 
#9

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 13:42
Gibt hier im Forum eine Unit um auf die Swissbit TSE zuzugreifen:
https://www.delphipraxis.net/204986-...g-des-bmf.html
Dazu brauchst du noch das SDK(oder zumindest die dazu passenden DLL). Gibt's bei z.B. bei https://tse.gastro-mis.de/tse/produk...ierungspaket2/..brauchst aber wirklich nur die DLL...(die heisst übrigens wormapi.dll)
Die USB TSE gibt es für ~140€ netto mit einer Zertifikatslaufzeit von 5 Jahren
Dirk

Geändert von noisy_master (15. Aug 2024 um 13:46 Uhr)
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
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Delphi 12 Athens
 
#10

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 15:25
Bei, wie in meinem Beispiel, einem KFZ-Betrieb, wo zu wirklich jeder Barzahlung auch eine fakturierte Rechnung existiert und eben keine einziger Artikel ohne diese rausgeht, erschließt sich mir die Notwendigkeit irgendwie nicht.
Deren Erfassung ist aber dann nicht durch eine TSE abgesichert. Und das ist genau der Punkt:
Wenn ein Prüfer kommt, braucht er eine Datenbasis, anhand derer er prüfen kann, ob alle Einkünfte korrekt erfasst wurden. Und diese Datenbasis darf dann aber auch nicht veränderbar sein, was genau durch die TSE sichergestellt wird.

Denn ansonsten könnte man die Daten ja auch hinterher manipulieren, wenn kein Prüfer da war. Und das ist ja auch leider oft passiert... in KFZ-Werkstätten genauso wie in der Gastronomie.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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