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TSE-Pflicht, gilt die immer?

Ein Thema von Hobbycoder · begonnen am 14. Aug 2024 · letzter Beitrag vom 19. Aug 2024
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noisy_master

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#1

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 14. Aug 2024, 17:34
Da wirst du leider nicht drum herumkommen es sei denn du führst eine reine Handkasse und ein Büchlein(aber da wird dir das FA ab bestimmten Umsätzen auch einen Strich durch die Rechnung machen).
Wenn du es genauer wissen möchtest:https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2...

in 1.2. findest du - wie im vorherigen Beitrag schon erwähnt - zusammengefasst: sobald irgendetwas elektronisches ins Spiel kommt und du auch nur ansatzweise Barzahlungen annimmst: TSE ist PFLICHT!!!

und leider sind auch schon alle Verlängerungen für irgendwelche Ausnahmen abgelaufen
Dirk
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Frickler

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#2

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 17:12
Da wirst du leider nicht drum herumkommen es sei denn du führst eine reine Handkasse und ein Büchlein(aber da wird dir das FA ab bestimmten Umsätzen auch einen Strich durch die Rechnung machen).
Wenn du es genauer wissen möchtest:https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
Zitat daraus:
Zitat:
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dann durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen, wenn sie „Kassenfunktion“ haben. Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen.
Irgend so ein "Stadtgutschein" als Zahlungsart? Zack, TSE-Pflicht.
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Benutzerbild von Uwe Raabe
Uwe Raabe

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#3

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 17:52
Wenn ich die Formulierung richtig interpretiere, kommt es gar nicht darauf an, ob tatsächlich Barzahlung oder Ähnliches stattfinden:
Zitat:
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Selbst wenn alle Zahlungen über EC- oder Kreditkarte erfolgen, müsste eine Barzahlung schlichtweg nicht möglich sein um der Vorgabe Genüge zu tun. Wie man das dann allerdings nachweisen sollte, kann ich auch nicht sagen.

Da aber wie erwähnt ja Barzahlungen stattfinden hat sich das sowieso erledigt.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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