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Digitalisierung Deutschland

Ein Thema von haentschman · begonnen am 30. Apr 2021 · letzter Beitrag vom 14. Mai 2021
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Benutzerbild von Uwe Raabe
Uwe Raabe

Registriert seit: 20. Jan 2006
Ort: Lübbecke
11.687 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 08:21
Bei Miet- oder Arbeitsverträgen dürfte da ein Konsens herrschen.
Interessanterweise genügt für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auch eine mündliche Willenserklärung der Beteiligten.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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Rollo62
Online

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.185 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 08:32
Bei Miet- oder Arbeitsverträgen dürfte da ein Konsens herrschen.
Interessanterweise genügt für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auch eine mündliche Willenserklärung der Beteiligten.
Ist denn Mp3 ein gesetzlich abgesegnetes Speicherformat 😀
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#3

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 08:38
Interessanterweise genügt für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auch eine mündliche Willenserklärung der Beteiligten.
Dass vieles geht, steht natürlich außer Frage. Mit Konsens meinte ich eher die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Angestellten einem entsprechenden Schriftstück nicht abgeneigt sein dürfte.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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Delphi.Narium

Registriert seit: 27. Nov 2017
2.559 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#4

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 09:29
Ein grober Überblick über das was möglich und das was rechtlich zulässig ist:

Digitale Verträge
Am sichersten ist noch die Papierform


Die Papierform ist nicht deshalb nötig, weil wir zu wenig digitalisiert sind, sondern weil sie rechtlich erforderlich ist.

Die technische Möglichkeit alle Dokumente als PDF, ... zu speichern, zu verschicken, auszutauschen, die einfachere Handhabe von Dokumenten in digitaler Form, ist halt nicht identisch mit den rechtlichen Erfordernissen.

Wenn also alle Dokumente als PDF an den Steuerberater geschickt werden können, so ist das "Bequemlichkeit". Bei rechtlichen Problemen, Gerichtsverfahren ..., wird auch der Steuerberater nach der Papierform verlangen (müssen).

Es ist halt zu unterscheiden zwischen:

Wegen mangender Digitalsierung nicht möglich.

und

Trotz ausreichender Digitalisierung nicht zulässig.
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Benutzerbild von dummzeuch
dummzeuch

Registriert seit: 11. Aug 2012
Ort: Essen
1.698 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#5

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 13:10
Bei Miet- oder Arbeitsverträgen dürfte da ein Konsens herrschen.
Interessanterweise genügt für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auch eine mündliche Willenserklärung der Beteiligten.
.. und wer sich darauf einlässt ist hinterher vermutlich der gear***te. Einem Kollegen ist genau das passiert.
Thomas Mueller
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Rollo62
Online

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.185 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#6

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 13:33
Ich glaube es hängt immer vom beiderseitigen Vertrauen ab.

Es werden z.B. auch notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten generell fast überall als einfache Kopie akzeptiert,
ohne dass man das Orginal nur zeigen muss, obwohl es dazu einer "beglaubigten Abschrift" bedarf.
Geschweige denn dass sich jemand diese Verträge auch noch durchlesen würde.

Wozu also der Aufwand ?
Ich kopiere Dokumente meistens mit Laser in Farbe, und habe oft erlebt dass die Beteiligten denken es wäre das "Orginal",
und sind ganz erstaunt wenn ich denen die Kopie überlasse.

Ich persönlich kann gut und besser mit PDF auskommen, und spare Papier und Suchzeit,
aber bei machen Dingen (notariell/gerichtlich) bin ich auch froh dass es noch Papier gibt.

Alle diese scheinheiligen Rufer in der Wüste, die jetzt nach mehr "Digitalisierung" jaulen,
die haben doch meistens keinen blassen Schimmer von der Materie und was sie überhaupt genau wollen.
Kennen weder die rechtliche Relevanz eines PDF-A noch die eines Einwurfeinschreibens.
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