Man kann bei der Kosit
https://www.xoev.de/ das alles nachlesen.
Aktueller Versionsstand 3.0.1 Wird sich wahrscheinlich für 12 Monate nicht ändern. Ansonsten sind Änderungen im ca. 6 Monatsrythmus normal.
Behörden sind seit Ende 2022 verpflichtet Rechnungen über 1000 EUR nur als XRechnung oder Zugpferd zu akzeptieren.
Aktueller Stand für XRechnung: Das ist ab Januar 2025 als ERechnung im B2B Bereich verpflichtend. Incl. aller Positionszeilen, wie bereits bei XRechnung.
Wer ab Januar 2025 in seiner ERP/Warenwirtschaft keine ERechnung, bzw. XRechnung schreiben kann hat als Softwarehersteller ein Existenzproblem. Kann man bei der EU, dem Finanzministerium und bei einigen IHK Berichten nachlesen. Verpflichtung für ERechnung ab 2025. Theoretisch gibt es eine Übergangszeit, wenn aber der Kunde auf ERechnung/XRechnung besteht, muss der Lieferant entsprechMan kann bei der Kosit
https://www.xoev.de/ das alles nachlesen.
Aktueller Versionsstand 3.0.1 Wird sich wahrscheinlich für 12 Monate nicht ändern. Ansonsten sind Änderungen im ca. 6 Monatsrythmus normal.
Behörden sind seit Ende 2022 verpflichtet Rechnungen über 1000 EUR nur als XRechnung oder Zugpferd zu akzeptieren.
Aktueller Stand für XRechnung: Das ist ab Januar 2025 als ERechnung im B2B Bereich verpflichtend.
Wer ab Januar 2025 in seiner ERP/Warenwirtschaft keine ERechnung, bzw. XRechnung schreiben kann hat als Softwarehersteller ein Existenzproblem. Kann man bei der EU, dem Finanzministerium und bei einigen IHK Berichten nachlesen. Verpflichtung für ERechnung ab 2025. Theoretisch gibt es eine Übergangszeit, wenn aber der Kunde auf ERechnung/XRechnung besteht, muss der Lieferant entsprechend erstellen. Alternativ: Lieferant wird nicht bezahlt, bis er eine ERechnung oder XRechnung bei seinem Kunden abgibt.
Wer also im ERP/Warenwirtschaft/Abrechnungsbereich Software erstellt und hier nicht entsprechend anpasst wird ab 2025 in Deutschland nichts mehr zu lachen haben und ab ca. 2027/2028 in der ganzen EU. Von der Verwendung der zentralen Clearingstelle ab ca. 2028 mal abgesehen. Kann man alles bei oben genannten Quellen nachlesen oder in einer Internet Suchmaschine suchen lassen.
Bei Buchhaltung kommt noch hinzu, dass man ab Januar 2025 auch ERechnung/XRechnung lesen können muss. Wenn im B2B Bereich der Lieferant eine ERechnung zusendet, muss man die verarbeiten können.
Frage ist, ob Landrix auch XRechnung lesen kann oder es eine alternative Bibliothek gibt.
Wir selbst verkaufen zwar keine ERP Software, müssen aber unsere eigene ERP bis 2025 entsprechend angepasst haben. Daher ist für uns die Frage: Landrix oder Eigenentwicklung.
Zitat:
Ist das eigentlich gegeben, so wie bisher bei PDF, oder bedeutet dass, das man eine Anwendung ständig updaten muss um aktuell und kompatibel zu bleiben?
Für mich sieht das ganze Thema noch lange nicht hochstabil und insgesamt in trockenen Tüchern aus.
Ist von der EU geregelt: Formatanpassung an aktuelle Bedürfnisse alle ca. 6 Monate
Formate sind aufbauend. D.h. in alten Formaten fehlen nur Teile, die in neuen dann definiert sind. Da ab 2025 das ausdrucken der Rechnung beim Kunden über die Buchhaltung oder entsprechende ERP erfolgen soll, muss man sich eh damit beschäftigen, wie man alte .xml Dateien entsprechend ausdruckt. Da die ERechnung im B2B Bereich alles papiermässige und PDF mässig ersetzt ist das nicht nur für das Finanzamt wichtig.
Zitat:
wie ist das eigentlich zu verstehen, ist in diesem .xml NUR die Adresse, RechnungsNr und Endbetrag enthalten oder doch die vollständige Rechnung incl. Positionen? Letzteres wird kauf umsetzbar sein. Ich habe ein Projekt im Baugewerbe. Hier sind in der Rechnung aufmaße zu einer Rechnungsposition also 1:n:m dann gibt es Zahlungsaufforderungen. Hier werden von einer ZA zu nächsten alle Positionen kopiert und die Mehrung erfasst und am Ende als vorherigen ZAs in Summe aufgeführt und voreinander abgezogen usw. Das alles ist keine normale Handelsrechnung mit PosNr, ArtikelNr, Menge, Einzelpreis und PosGesamt. Diese Rechnungen im Baugewerbe sind sehr komplex. Wie soll hier diese Struktur abgebildet werden, eigentlich geht das nicht? Oder wird jetzt eine komplette neue Norm für Rechnungen entwickelt die ausnahmslos alle Branchen durchpressen kann?
Kommt alles in die .xml Datei rein. Kunde von uns schreibt Rechnungen nach VOB. Deren Software "IN-Software" kann das. Ist also möglich und lt. unserem Kunden auch so Vorschrift. Spätestens ab 2025 ersetzt die ERechung/XRechnung die bisherige Rechnung. D.h. man muss alle Positionen mit einfügen. Lt. EU kann man von einer Marktbereinigung der Anbieter ausgehen. Wer das nicht umsetzen kann, wird ab 2025 aus der EU als Markt gedrängt.
Zitat:
Worauf ich hinaus möchte ist die Frage, was wohl das auf lange Sicht das bessere Konzept ist:
1. Die Integration der Funktion in eine eigene App, eben mit allen oben genannten Nachteilen, oder
2. Die Nutzung von spezialisieren, externen Kommandozeilen-Tools oder anderen Services, so dass eine App sich gar nicht darum kümmern muss
Konzept braucht man sich nicht zu überlegen. Steuerrecht und EU Recht gibt das vor. Die ERP, etc. muss das so erstellen können und die Buchhaltung lesen können. Wenn die Zukunftsplanung für 2028 kommen sollte, muss die ERP auch die ERechnung lesen können, da auch andere Belege in dem Format erstellt werden sollen. D.h. Bestellungen vom Kunden im angepassten ERechnung Format. Ob das so kommt ist noch nicht auf EU Ebene entschieden worden.