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Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

Ein Thema von TigerLilly · begonnen am 7. Apr 2020 · letzter Beitrag vom 8. Apr 2020
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Benutzerbild von Sherlock
Sherlock

Registriert seit: 10. Jan 2006
Ort: Offenbach
3.798 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#11

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 13:21
Die Pandemie ist die größere Schwester der Epidemie. Das braucht man keinem Versicherer zu erklären.

Im Übrigen halte ich eine simple Verschiebung für unseriös. Die meisten anderen Veranstaltungen, die ich so gesehen habe wurden ersatzlos gestrichen. Es ist einfach keine zuverlässige Aussage zu treffen, wann es wieder wie vorher weiter gehen wird.

Sherlock
Oliver
Geändert von Sherlock (Morgen um 16:78 Uhr) Grund: Weil ich es kann
 
Delphi.Narium

Registriert seit: 27. Nov 2017
2.490 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#12

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 14:00
Überspitzen wir es mal:

Reise auf die Malediven gebucht. 1.8.2020 bis 28.08.2020.

Reiseveranstalter sagt ab, wegen Corona.

Neuer Reisetermin: 01.01.2021 bis 28.01.2021.

Wie Du kannst da nicht? Dein Problem, Reise muss bezahlt werden.

Wohl kaum umsetzbar und rechtlich sicherlich fragwürdig bzw. kaum gerichtlich durchsetzbar. Aber bei Seminaren geht das? Wohl kaum.

Eventuell da mal anmelden (kostenlos, soweit ich sehe) und nachfragen: https://forum.jusline.at/
 
Alallart

Registriert seit: 8. Dez 2015
155 Beiträge
 
#13

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 14:35
Trotzdem sollte Pandemie als "höhere Gewalt" unstrittig sein.
(es sei denn man behauptet es war ja klar das irgendwann mal eine Pandemie kommt).
Das sehe ich etwas anders. Auch hier: ich bin kein Anwalt, habe aber hier und da einiges gelesen.

Nach dem was ich gelesen (oder gehört?) habe ist Pandemie keine "höhere Gewalt". Höhere Gewalt ist Feuer, Erdbeben, Gewitter.

Eine Aussperre ist angeordnet worden. Also keine höhere Gewalt. Höhere Gewalt ist etwas auf das die Menschen keinen Einfluss haben. Würden Menschen durch Corona Zombies, und würden Zombies durch die Straßen laufen, ja, in dem Fall wäre eine Pandemie eine höhere Gewalt. Nicht aber wenn die Politik das anordnet.

Meine unprofessionelle Ansicht.
 
Rollo62
Online

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.094 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#14

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 14:53
Nach dem was ich gelesen (oder gehört?) habe ist Pandemie keine "höhere Gewalt". Höhere Gewalt ist Feuer, Erdbeben, Gewitter.
Ja darauf wird es hinauslaufen, wann ist was "Force Majeure".
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de...-vertragsrecht

Ich bin kein Anwalt, und denke das hängt wie immer stark vom Einzelfall ab.
Generell sehe ich Pandemie aber schon in der Kategorie "Naturkatstrophen".
Ich denke Vertragspartner oder Versicherer versuchen da wie immer rauszukommen,
und es wird in der Praxis 50:50 ausgehen.
 
TigerLilly

Registriert seit: 24. Mai 2017
Ort: Wien, Österreich
1.205 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#15

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 14:54
Das ist ein Anbieter in Deutschland, den Namen will ich hier nicht nennen, mal sehen, vielleicht lenkt er ja von selbst ein, sonst muss wohl mein Rechtsschutz ran. Aber diese grenzüberschreitenden Sachen sind immer mühsam.
 
Delphi.Narium

Registriert seit: 27. Nov 2017
2.490 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#16

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 15:10
@Alallart
Meiner Ansicht nach widerspricht Deine Aussage deutlich der Rechtsauffassung der IHK bzw. sie kommt zu genau dem gegenteiligen Schluss, da sitzen Juristen an der tastatur, wenn solche Texte verfasst werden, das ist deutlich verlässlicher, als ich habe hier und da gelesen ohne Quellenangabe

Coronavirus und Höhere Gewalt

@TigerLilly

Ist in dem Vertrag irgendwo festgeschrieben, welches Recht gilt (sollte für gewöhnlich so sein)?
Deutscher Anbieter sagt z. B. Rechtssitz ist der Firmensitz des Anbieters in Deutschland, dann gilt wohl deutsches Recht.

Er sagt: Rechtssitz ist (z. B.) Wohnsitz der Seminarteilnehmer, Sitz der seminarbuchenden Firma ..., dann gilt für Dich wohl österreichisches Recht.

Im Zweifel aber für beide Seiten EU-Recht.

Ist laut Vertrag der Rechtssitz in Deutschland, dann kann der obige Beitrag der IHK sicherlich als Anhaltspunkt dienen.
 
Alt 8. Apr 2020, 16:07     Erstellt von Frühlingsrolle
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Benutzerbild von Sherlock
Sherlock

Registriert seit: 10. Jan 2006
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Delphi 12 Athens
 
#17

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 16:26
Covid-19 ist nicht schuld daran, dass das Leben aller Menschen eingeschränkt wurde und alles vor die Hunde. Schuld sind einzig die politischen Maßnahmen und keine höhere Gewalt (im Sinne einer Naturkatastrophe, eines Flugzeugabsturzes, eines AKW-Unfalls etc.)
Und Covid-19 sowie andere Coronaviren und Viren im eigentlichen Sinne, sind keine Naturkatastrophe.
Das ist jetzt aber Deine sehr eigene Meinung. SARS hat 2003, wie im verlinkten IHK Text auch steht, ebenfalls als höhere Gewalt ausgereicht.

Sherlock
Oliver
Geändert von Sherlock (Morgen um 16:78 Uhr) Grund: Weil ich es kann
 
Rollo62
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Registriert seit: 15. Mär 2007
4.094 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#18

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 16:27
Quelle: "SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater"

https://www.snp-online.de/de/nachric....html?rubrik=1


Zitat:
II. Baurecht für Bauherren und ausführende Firmen sowie Planer und Ingenieure

Mit der Einordnung der Corona-Krise als Pandemie durch die WHO vom 11.03.2020 und den vorbenannten Maßnahmen dürfte ein Fall von höherer Gewalt eingetreten sein, der in alle Lebensbereiche ausstrahlt. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden konnten (Palandt, BGB-Kommentar, 79. Aufl., § 206 Rn. 4).

Allerdings ist die Corona-Krise für Verträge, welche aktuell oder erst vor kurzem geschlossen wurden, wohl nicht mehr als „unvorhersehbar" einzustufen.

Letztlich bedarf es in jedem Fall einer Einzelfallbetrachtung und -bewertung.

Die Rechtsfolgen von höherer Gewalt können vielfältig sein. Sie sind daher im Einzelfall unter Beachtung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Tatsächlich dürften sich aufgrund der bereits getroffenen, behördlichen Anordnungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erhebliche Störungen des Bauablaufs einstellen. Bei Eintritt höherer Gewalt wird die davon betroffene Partei, in der Regel der jeweilige Schuldner, temporär von ihren vertraglichen Leistungspflichten frei, ohne dadurch Konsequenzen wie Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche des Vertragspartners fürchten zu müssen. Dies insbesondere dann, wenn die Leistungserbringung unzumutbar gestört oder sogar unmöglich geworden ist. In derartigen Fällen bedarf es gegebenenfalls einer Vertragsanpassung im Sinne des § 313 BGB oder gegebenenfalls sogar der Aufhebung eines Vertrages. Schon das geringste Verschulden schlösse höhere Gewalt allerdings aus.
An alle Betroffenen: Ich würde die Flinte nicht gleich ins Korn werfen
 
Delphi.Narium

Registriert seit: 27. Nov 2017
2.490 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#19

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 16:30
@Daniel

Könntest Du bitte veranlassen, dass derartiger Äußerungen unterlassen werden?

Von Rechts wegen wird die Pandemie als höhere Gewalt eingestuft. Daher sind gegenteilige Behauptungen falsch.
 
Rollo62
Online

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.094 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#20

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona

  Alt 8. Apr 2020, 16:33
Wenn die Rechtsanwälte schon von Einzelfallprüfung reden wird es wohl nicht so sicher sein.
Wie gesagt, meine Wette ist 50:50
 
Thema geschlossen
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