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Kassensicherheitsverordnung

Ein Thema von herbstrot · begonnen am 15. Jan 2020 · letzter Beitrag vom 24. Jan 2020
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DeddyH

Registriert seit: 17. Sep 2006
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Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 06:40
Man kann sich eine Liste der noch offenen Transaktionsnummern zurückgeben lassen und "verhunzte" Transaktionen dann immer noch abschließen oder stornieren oder.... Das ist aber natürlich auch mit einigem Aufwand verbunden, da man ja irgendwie den Soll- und Ist-Zustand vergleichen muss. Ich bin immer noch der Meinung, dass man die österreichische Lösung hätte übernehmen sollen, aber mich fragt ja keiner.
Detlef
"Ich habe Angst vor dem Tag, an dem die Technologie unsere menschlichen Interaktionen übertrumpft. Die Welt wird eine Generation von Idioten bekommen." (Albert Einstein)
Dieser Tag ist längst gekommen
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
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Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 06:44
Ja, und die Restaurants müssen sich eine Gästeliste geben lassen (DSGVO),
dann die Bestellungen separat auf einem Bierdeckel verwalten (BierDVO),
und dann wenn alle Gäste bezahlt haben und gegangen sind, nachträglich die Zettel per Post zuschicken (KasVO).

@DeddyH
Ich habe dich gefragt, ich dachte schon ich wäre der Einzige dem dieser Stuss auffällt ...
Demnächst müssen Einzelhandelsverkäufer (innen)(GenderVO) ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften nachweisen.

Es wird Zeit dies mal in ein neues Gesetz zu packen, nennen wir es das "Fröhliche Einkaufserlebnis Gesetz".

Geändert von Rollo62 (24. Jan 2020 um 06:48 Uhr)
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herbstrot

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Delphi 10.4 Sydney
 
#3

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 08:00
Moin,

genau darüber hab ich mir auch schon Gedanken gemacht. Ist ja nicht nur der Stromausfall. Der Bediener könnte den TSE-USB-Stick einfach rausziehen. Dann gibts bei Start() keine Transaktionsnummer. Ohne Tranaktionsnummer auch kein Finish(). Was gehört dann auf dem Bon?
In der RKSV ist genau beschrieben was zu tun ist wenn die Sicherheiteinrichtung nicht verfügbar. Solche Angaben fehlen oder ich bin zu blöd diese zu finden
Thoren
Alles wird Gut
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Neumann

Registriert seit: 6. Feb 2006
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#4

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 08:20
Offen bleibende Transaktionen - aus welchem Grund (Programmabsturz, Stromausfall usw.) machen mir auch Sorgen. Man kann diese aus der TSE ermitteln, sinnvoll ist wohl diese nach einer Zeit x zu beenden, da es ein Limit für offene Transaktionen gibt das verhindert das neue Transaktionen gestartet werden können.

Zu Fehler: Da muss man einen so weit mir bekannt ist nicht weiter definierten Hinweis auf den Bon schreiben an statt es sonst übliche Signaturkauderwelsches.
Ralf
Gruß vom Niederrhein
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jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
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9.958 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#5

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 08:56
Offen bleibende Transaktionen - aus welchem Grund (Programmabsturz, Stromausfall usw.) machen mir auch Sorgen.
Die Transaktionsnummer muss doch eh für den DSFinVK Export gespeichert werden. Da kann die doch nicht in der TSE offen bleiben ohne dass eine entsprechende offene Rechnung an der Kasse existiert. Natürlich muss dann die Fehlerbehandlung entsprechend den Zustand behandeln.

Der Bediener könnte den TSE-USB-Stick einfach rausziehen. Dann gibts bei Start() keine Transaktionsnummer. Ohne Tranaktionsnummer auch kein Finish(). Was gehört dann auf dem Bon?
Nichts zur TSE (aber alle anderen Daten) und kein QR-Code. Zusätzlich empfiehlt es sich den Betreiber auf geeignetem Weg zu benachrichtigen, damit dieser dem Gesetz entsprechend schnellstmöglich die TSE wieder in Ordnung bringt.

Ich bin immer noch der Meinung, dass man die österreichische Lösung hätte übernehmen sollen, aber mich fragt ja keiner.
Wenn man die deutsche Lösung von Anfang an mit Experten erstellt hätte, hätte diese richtig gut werden können. Das Potential war da...
Und wenn man dann noch die Beleglotterie eingeführt hätte, wäre der Effekt auch viel größer gewesen.
Sebastian Jänicke
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Geändert von jaenicke (24. Jan 2020 um 08:58 Uhr)
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DeddyH

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#6

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 09:00
Wenn man die deutsche Lösung von Anfang an mit Experten erstellt hätte, hätte diese richtig gut werden können.
Das heißt, im BSI sitzen keine Experten?
Detlef
"Ich habe Angst vor dem Tag, an dem die Technologie unsere menschlichen Interaktionen übertrumpft. Die Welt wird eine Generation von Idioten bekommen." (Albert Einstein)
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.174 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#7

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 09:16
Wenn man die deutsche Lösung von Anfang an mit Experten erstellt hätte, hätte diese richtig gut werden können.
Das heißt, im BSI sitzen keine Experten?

Nein, die vom BSI sind im Moment auch Alle mit dem BER beschäftigt
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jaenicke

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Delphi 12 Athens
 
#8

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 10:15
Wenn man die deutsche Lösung von Anfang an mit Experten erstellt hätte, hätte diese richtig gut werden können.
Das heißt, im BSI sitzen keine Experten?
Doch schon, aber der Gesetzentwurf kam aber nicht von da. Die Technik für die TSE usw. funktioniert ja und ist auch soweit ich das beurteilen kann recht gut. Das Problem sind die Vorstellungen derjenigen, die das Gesetz ursprünglich entworfen haben. Denn das hätte schlicht logisch gar nicht funktioniert. Also wirklich überhaupt gar nicht...

Das, worüber wir jetzt sprechen, ist ja die aktuelle Version, die zwar nicht sonderlich schön, aber zumindest funktionsfähig ist, nicht der ursprüngliche Entwurf und der Stand wie er in das Gesetz kam...

Wenn du etwas zum Lachen haben möchtest, schau dir die Entstehung des Gesetzes und die ersten Fassungen ohne die Ausführungsverordnungen einmal an. Gut, mir ist da eher zum Weinen, aber lachen geht auch...
Sebastian Jänicke
AppCentral
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