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Vertrieb eigener Software

Ein Thema von Smeik · begonnen am 8. Jan 2020 · letzter Beitrag vom 15. Jan 2020
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freimatz

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1.490 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#1

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 9. Jan 2020, 13:11
@freimatz: Den Aufwand für die Erstellung eines Schlüsselgenerators wollte ich mir ersparen und dachte, dass gerade die Dienstleister, solch einen Service (Plugin) mit anbieten.
Ja nun, dann musst Du oder Dein Programm halt auch mit den Schlüsseln welche die anbieten klar kommen. Ich wollte mein Programm nicht damit belasten und wollte halt das selbe Schlüsselformat haben, dass ich bereits implementiert hatte.
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IBExpert

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695 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#2

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 9. Jan 2020, 13:49
Neben der direkten Berechnung an Kunden, die das bevorzugen, benutzen wir seit ca 20 Jahren shareit/mycommerce
und auch wenn du dadurch ca 5% deines Verkaufspreises abschreiben kannst, ist das ein absolut zuverlässiger
und hilfreicher Partner.

Ganz banales Beispiel: les dich mal schlau, welche Umsatzsteuervorgaben du weltweit berücksichtigen musst
für digital ausgelieferte Software. Falls deine Software auch auf den ersten Blick vielleicht nur für den
deutschen Markt gedacht ist, ruckzuck hast du eine Bestellung eines deutschen Auswanderers in igrendeinem
anderen Land außerhalb der EU und dann wird es nicht wirklich lustig. Kaum ein Steuerberater ist da eine
Hilfe, weil das nicht deren Tagesgeschäft ist, bei shareit kümmern die sich da drum und 95% von deinem
festgelegten Nettopreis kommt zum 15. des Folgemonats sehr zuverlässig auf dein Konto.

Falls deine Software unter 20 € kostet, kann sich auch deren anderes Modell rechnen, dann hast du kein
fixbetrag, aber 13% oder so verlust. Wenn du dir den zeitaufwand für das Schreiben von Rechnungen,
überwachen der Zahlungseingänge, anbinden aller möglich paymentprovider an dein Shopsystem sparen
willst, dann ist deren Lösung mit Abstand das beste, weil du dich in der Programmierung auf deine
eigenen Produkte konzentrieren kannst.

Den Endkunden interessiert es nicht, ob du in deiner Faktura dafür 10 Sekunden oder 30 Minuten brauchst.

Jeder bestätigte Kauf landet nach Zahlungseingang bei dir als EMail, so das du mit relativ wenig Aufwand
die Inhalt der Email auslesen kannst und in deinen Keygenerator oder was auch immer übertragen kannst und damit
den erstellten key an den Kunden senden kannst. Das kann man mit pop3 oder imap abrufen auch einfach
automatisieren, so das das 24/7 läuft.

Sicherlich gibt es auch mal bei shareit Rückläufer, aber das hält sich bei uns auch innerhalb der 20
Jahre Erfahrung in Grenzen.

Daher auch von hier ganz klare Empfehlung zu shareit/mycommerce
Holger Klemt
www.ibexpert.com - IBExpert GmbH
Oldenburger Str 233 - 26203 Wardenburg - Germany
Firebird 5 Update und Know-how Workshop – 28.8.-29.08.2025 64546 Mörfelden - Walldorf
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Luckie

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Delphi 2006 Professional
 
#3

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 9. Jan 2020, 13:53
Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Ich habe damals auch nur gute Erfahrungen gemacht.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.

Geändert von Luckie ( 9. Jan 2020 um 14:09 Uhr)
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Rollo62
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4.167 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 10. Jan 2020, 06:52
Nur der Vollständigkeit halber:
Auch der AppStore von Microsoft wäre eine Möglichkeit (ist glaube ich noch günstiger als alles andere).
Hat aber wohl kein komplexes Lizenzmodell.
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Smeik

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6 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#5

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 10. Jan 2020, 14:04
Viel Dank für die erläuterten Aspekte dazu. Die Ausführungen von IBExpert haben mich nun auch überzeugt im Anfangsstadium den Service von ShareIt oder eines anderen Anbieters (myCommerce) zu benutzen. Den Verkauf werde ich von der Lizenzierung trennen und das dann per Keygenerator in die Hand nehmen. Ich denke das ist eine gute Variante.
Jan
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generic

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#6

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 13. Jan 2020, 07:42
Die Emails welche Holger noch erwähnt, können auch abgeschaltet werden. Diese enthalten Kundendaten (siehe Folie mit der Tabelle - Felderauflistung).

Warum erwähne ich das - Kundendaten zu speichern und DSVGO erfordern erheblichen Aufwand!
Deshalb vermeide ich eine Speicherung der Daten auf meinen Systemen.

Der Keygenerator würde übrigens auch die Kundendaten bekommen. Daher hinterlege besser eine Liste mit Seriennummern. Das ist auch ausfallsicherer. Weil, wenn dein Generator mal nicht geht, bekommt der Kunde auch keine Nummer. Das was nicht geht im Internet ist ziemlich wahrscheinlich.

Mal ab davon, brauche ich auch die Kundendaten nicht, da der Kauf zwischen Kunde und ShareIT abgeschlossen wird.
"Datenvermeidung" ist da das Stichwort - ich bin glücklich mit der summierten Monatsrechnung.

Geändert von generic (13. Jan 2020 um 07:44 Uhr)
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IBExpert

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695 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#7

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 13. Jan 2020, 22:19
naja, mach die dsgvo nicht schlimmer als die ist: Du bist als Kaufmann laut HGB verpflichtet, alle relevanten Dokumente für auftragsrelevante Vorgänge zu speichern und das ganze für 10 Jahre.

Wenn du einen Auftrag über Shareit vermittelt bekommst, bist immer noch du zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet, egal ob digital, als service oder physisch und damit ist es zweifelsfrei sehr wichtig, das du alle für diesen Auftrag wichtigen Dokumente auch speicherst. Und wenn du nur die E-Mails hast, dann sind das zweifelsfrei diese.

HGB ist in der Hierarchie oberhalb von DSGVO, daher ist in diesem Fall die DSGVO egal, nach der fragt dich keine Sau bei einer Betriebsprüfung, wenn du aber nicht nachvollziehen kannst, welche Leistungen für welchen Geschäftspartner gegen welches Entgeld erbracht hast, wirst du nicht besonders lustige Diskussionen mit dem Betriebsprüfer haben.

Und wenn ein Kunde, der dir einen Auftrag erteilt hat, irgendwann innerhalb der dann folgenden Jahre darauf pocht, das du seine Daten löschen sollst, dann darfst du das zwar für alles nicht auftragsrelevante Vorgänge machen, aber keineswegs für die auftragsrelevanten Dokumente. Und solche Gesetze sind im HGB medienneutral definiert, da spricht keiner davon, das du irgendwas ausdrucken und abheften musst. Digitale Dokumente sollten digital verfügbar sein.

Es kann also durchaus sein, das ein Betriebsprüfer Einblick in deine Freischaltcode Datenbank haben möchte, um die damit verbundenen Zahlungseingänge stichprobenartig abzugleichen, wenn er Zweifel an der korrekten Abwicklung hat. Ob Shareit dir die dann irgendwann noch in deren Datenbank zur Verfügung stellt oder nicht, weil die vielleicht auch irgendwann mal Ihr System anpassen, von paypal oder microsoft gekauft werden oder sonstige Gründe dafür zuständig sind, das du keinen Zugriff mehr auf diese Daten hast, ist ganz klar dein Fehler.

Wenn du Daten sammelst, der Betroffene aber keinen Auftrag erteilt hat, zu dem natürlicherweise auch eine Leistungeerbringung und eine Zahlung gehört, dann hat das mit dem HGB nix zu tun. Dann bist du im Bereich der DSGVO. Mit Auftrag und Leistung und Zahlung sieht das komplett anders aus.

Daher nicht alles mit der DSGVO begründen, das kann auch gewaltig nach hinten losgehen.
Holger Klemt
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Rollo62
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Delphi 12 Athens
 
#8

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 14. Jan 2020, 06:10
das du alle für diesen Auftrag wichtigen Dokumente auch speicherst. Und wenn du nur die E-Mails hast, dann sind das zweifelsfrei diese.
Das ist ein sehr interessanter Gedanke, es ist womöglich mit ein Grund warum viele Onlinefirmen nur EMail-AB und -Rechnungen anbieten.

Gibt es dazu eventuell auch belastbare Infos (Verordnungen, Gerichtsurteile, etc.) dass die DSGVO sich damit nicht beisst ?

Was sollte man dabei noch beachten, gibt es irgendwelche Sondervorschriften für EMail AB/Rechnung ?
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generic

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Delphi XE5 Professional
 
#9

AW: Vertrieb eigener Software

  Alt 14. Jan 2020, 08:14
ShareIt macht keine Vermittlung von Aufträgen. ShareIt ist ein meinen Fällen der Händler.
Das musste ich erfahren weil, ich lange mit denen diskutiert habe, wegen der besagten Rücklastschrift eines ShareIt-Kunden. Diese wurde mir in Rechnung gestellt und das Produkt/Seriennummer war bereits durch ShareIt an den Kunden ausgeliefert worden.
Meine Idee war per Mahnbescheid das Geld selber beim Kunden wieder zu holen. ShareIt hätte den Anspruch an mich abtreten müssen, was die leider nicht machten.

Ergebnis:
Ich bin auf den Kosten sitzen geblieben und seit dem können ShareIt Kunden bei meinen Produkten nicht mehr per SEPA bezahlen.

Auf der Kaufseite unter steht übrigens, das die Händler/Wiederverkäufer sind. AGB usw. sind auch von denen.
dr.PNG

Geändert von generic (14. Jan 2020 um 08:18 Uhr)
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