Bin grade mit der DsFinV-K beschäftigt und dabei fallen mir immer wieder Dinge auf, die gefordert sind und die ich bisher auf andere Weise gehandhabt habe.
Da hier in der
DP einige Leute sind, die sich mit Kassensoftware beschäftigen, habe ich mir gedacht hier einen Frage-Antwort-Thread zur DsFinV-K (und TSE) zu eröffnen.
Für den Anfang mal was zum Kassenabschluss:
Ein zentraler Bestandteil in der
Doku ist der Kassenabschluss.
In allen Dateien, die erzeugt werden müssen, gibt es die Felder.
Z_KASSE_ID -> ID der (Abschluss-) Kasse
Z_ERSTELLUNG -> Zeitpunkt des Kassenabschlusses
Z_NR -> Nr. des Kassenabschlusses
Der Kassenabschluß ist also Zentraler Bestandteil des DsFinV-K-Export.
In meiner Kassensoftware wird automatisch um 0:00 Uhr der Kassenabschluss durchgeführt. Der Anwender muss nichts machen. Er "kann" zwischendurch einen Kassensturz machen, Geld entnehmen, einzahlen u.s.w. Aber zum 0:00 Uhr gibt es einen Schnitt, einen definieten Endbestand und für den nächsten Tag einen definierten Anfangsbestand. Er Abschluss wurde nicht durchnummeriert. Er ist einfach da. Es gibt genau einen Abschluss pro Tag. Damit hatte ich bisher auch bei Betriebsprüfungen meiner Kunden kein Problem.
Wie habt Ihr den Kassenabschluss bisher gehandhabt?
Auf Seite 14 Abschnitt 3, ist folgendes zu lesen:
Zitat:
Um zu gewährleisten, dass die Stammdaten eindeutig dem jeweiligen Kassenabschluss zugeordnet werden können, ist sicher zu stellen, dass vor einer Stammdaten-Änderung ein Kassenabschluss erfolgt und erst anschließend wieder neu gebucht wird.
Das bedeutet, dass mit jeder noch so kleinen Änderung (z.B. Berechtigung eines Kassierers ändern) ein Kassenabschluss gemacht werden muss. Was ist mit Änderung von Artikeln? Das sind doch auch Stammdaten? Wenn man das so weiter spinnt, dann kommen so einige Kassenabschlüsse am Tag zusammen.
Warum der ganze Mist.
Was gehört denn alles zum Kassenabschluss? Muss beim Kassenabschluss zwangsweise das Geld gezählt werden?
Hier etwas zum Feld Z_NR (Beschereibung Seite 57)
Zitat:
Z_NR
Feldtyp: Numerisch, 0 Dezimalstellen
Kurzbeschreibung: Der Kassenabschluss wird einmalig bzw. mehrmals am Tag oder auch kalendertagübergreifend für eine Kasse erstellt. Jede Kasse besitzt eine „Z_NR“, eine Kassenabschlussnummer. Diese ist aufsteigend, fortlaufend und nicht zurücksetzbar.
Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wann der Kassenabschluss gemacht werden muss (Ausser bei Änderung der Stammdaten)? Es wird ja von Kalendertagsübergreifend gesprochen. Also darf ich theoretisch 1 Mal die Woche einen "manuellen Kassenabschluss" durchführen. Oder 1 mal im Monat. Oder doch spätestens am nächsten Tag.
Fragen über Fragen.