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DSFinV_K - Belegnummer & Export

Ein Thema von gross_friedrich · begonnen am 5. Dez 2019 · letzter Beitrag vom 6. Feb 2020
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jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
Ort: Berlin
9.892 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 6. Dez 2019, 07:07
Man kann auch problemlos mehrere Nummernkreise verwenden. Man muss nicht für alle Kassen und für alle Funktionen die gleiche Nummerierung verwenden.

Theoretisch ist streng nach Gesetz noch nicht einmal eine fortlaufende Nummerierung erforderlich, sondern nur eine eindeutige. In der Praxis scheren sich die Prüfer allerdings nicht um das Gesetz und verlangen oft, dass die Belegnummern usw. fortlaufend sein sollen. Von daher lohnt sich der Ärger nicht, wenn man nicht fortlaufend nummeriert...
Es steht aber sogar noch einmal in der entsprechenden Ausführungsverordnung explizit drin, dass die fortlaufende Nummerierung nur ein Beispiel ist um das Ziel der Eindeutigkeit zu erreichen.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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Neumann

Registriert seit: 6. Feb 2006
Ort: Moers
540 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 6. Dez 2019, 08:49
Bonabbrüche zeichnen sich ja dadurch aus, dass kein Bon erzeugt wird. Also sollte ein Nummerkreis für diesen Vorgang unabhängig von den eigentlichen Bonnummern logisch sein.

Wir habe auch noch weitere Nummernkreise, wie Lieferscheine, Rechnungen, Kassenbuch. Sehe da kein Problem.
Ralf
Gruß vom Niederrhein
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gross_friedrich

Registriert seit: 20. Mär 2005
6 Beiträge
 
#3

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 09:49
Die Frage habe ich an das Bundesministerium der Finanzen geschickt. Nun die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
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arnof

Registriert seit: 25. Apr 2013
1.261 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Enterprise
 
#4

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 10:36
Die Frage habe ich an das Bundesministerium der Finanzen geschickt. Nun die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Danke für deine Info, ist hatte meine Stornofunktion schon in Beleg Abbruch umbenannt, damit man nicht mehr diskutieren muss ...

Die DSFinV-K macht mir echt zu schaffen:

Nach mehrfachem Lesen der zum Thema Stornieren und was DIE unter Stornieren verstehen bin ich zur folgenden Deutung gekommen:

"Sofortige Stornierung" ist mit TSE verboten: was ist das ? Meine Stornofunktion habe ich nun in Belegabbruch umbenannt (ist deine Antwort)

Beleg Storno(Seite 33 oben) wäre bei mir Storno vor dem Z-Bericht (Feld BON_STORNO = 1)

4.2.2 Nachträglich Stornierung: Deute ich als Stornierung nach dem Z-Bericht, so das eine Kopie als Stornobeleg angelegt werden muss und der Originalbeleg unverändert bleibt.

4.2.3 Postenstorno: im Bereich Handel, gibt es das normalerweise eigentlich nicht, wenn man sich vertan hat oder der Kunde sagt vor dem zahlen "das will ich nicht" ist das keine Stornierung. Mir fällt hier nur die Anwendung nach der Bestellung ein, d.h. Orderbon und dann wird das Bier wieder Storniert

Ob das richtig gedeutet ist weis man nicht ...

Was ist wenn man als Hersteller hier ein Sachverhalt anders umgesetzt hat (d.h. ein Prüfer sagt das ist Falsch)?
Noch ein Beispiel: wir bieten an Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen aus der Kasse zu erstellen.

An der Stelle 4.2.7 steht Lieferschein ist als Beleg abzubilden, bei Erklärung zu AVTransfer steht, hiermit können Lieferscheine abgebildet werden .... Wo wird der Lieferschein weiterverarbeitetet, das kann man als Kassenhersteller nicht wissen ....

Geändert von arnof ( 3. Feb 2020 um 10:55 Uhr)
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herbstrot

Registriert seit: 20. Sep 2013
Ort: Ostholstein
26 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#5

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 11:51
Moin,

ja man kann an manchen Stellen der DSFinV-K verzweifeln. Das beim Belegabbruch keine Belegnummer vorhanden sein muss, steht so auch nicht darin. Aber gut zu wissen

Zitat:
"Sofortige Stornierung" ist mit TSE verboten: was ist das ? Meine Stornofunktion habe ich nun in Belegabbruch umbenannt (ist deine Antwort)

Beleg Storno(Seite 33 oben) wäre bei mir Storno vor dem Z-Bericht (Feld BON_STORNO = 1)

4.2.2 Nachträglich Stornierung: Deute ich als Stornierung nach dem Z-Bericht, so das eine Kopie als Stornobeleg angelegt werden muss und der Originalbeleg unverändert bleibt.

4.2.3 Postenstorno: im Bereich Handel, gibt es das normalerweise eigentlich nicht, wenn man sich vertan hat oder der Kunde sagt vor dem zahlen "das will ich nicht" ist das keine Stornierung. Mir fällt hier nur die Anwendung nach der Bestellung ein, d.h. Orderbon und dann wird das Bier wieder Storniert
Sofortige Stornierung gibt es nicht für Kassen mit TSE. Das gilt laut meinem Verständnis nur für Kassen mit Übergangsfrit die nicht aufrüstbar sind.
Beleg Storno wäre die Nachträgliche Vorgangs-Stornierung (4.2.2). Das kann unabhängig von Z-Bericht vorkommen.
Postenstorno machen wir mit dem Dublizieren der Position mit negativen Vorzeichen. Laut 4.2.3 darf die Position nicht einfach aus dem Bon verschwinden.
Sofern der Kunde sich entscheidet doch nicht zu kaufen machen wir einen Belegabruch. Vorgangsdaten können dann nach belieben definiert werden. Wir schreiben die Vorgangsdaten mit den Bruttobeträgen und stellen AVBelegabbruch^ vorran.

Ob das alle so richtig ist, da streiten sich die Gelehrten...
Thoren
Alles wird Gut

Geändert von herbstrot ( 3. Feb 2020 um 11:54 Uhr)
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arnof

Registriert seit: 25. Apr 2013
1.261 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Enterprise
 
#6

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 12:17
Laut 4.2.3 darf die Position nicht einfach aus dem Bon verschwinden.

Ja aber: bei Belegabbruch verschwinden doch alle Positionen ...

Abbruchbelege werden definitiv nicht in der DSFinV-K ausgegeben, da Sie keine Bonnummern haben ....
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herbstrot

Registriert seit: 20. Sep 2013
Ort: Ostholstein
26 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#7

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 12:28
Moin,

Ja aber: bei Belegabbruch verschwinden doch alle Positionen ...
Bei einem Belegabruch bleibt der Belege erhalten und wird entsprechend markiert, so das er in der Kasse nicht berechnet wird.
Laut der Definition zu AVBelegabruch bleibt der Beleg erhalten, so zumindest verstehe ich das. Und da die Finanz sämtliche Vorgänge per TSE abgesichert haben will kann man den Beleg ja nicht einfach löschen.
Thoren
Alles wird Gut
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hhcm

Registriert seit: 12. Feb 2006
Ort: Wegberg
310 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#8

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 13:48
Abbruchbelege werden definitiv nicht in der DSFinV-K ausgegeben, da Sie keine Bonnummern haben ....
Das lese ich aber anders.
Bzw. finde ich nichts darüber das es nicht ausgegeben werden muss.
Chris
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