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Registrierungslimit und unterirdischer Support.

Ein Thema von Medium · begonnen am 4. Jul 2019 · letzter Beitrag vom 10. Jul 2019
 
Delphi.Narium

Registriert seit: 27. Nov 2017
2.555 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#10

AW: Registrierungslimit und unterirdischer Support.

  Alt 4. Jul 2019, 16:10
Literatur dazu:

https://www.google.com/search?q=lize...utf-8&oe=utf-8

Daraus u. a.: https://www.ra-plutte.de/lizenzvertr...einraeumungen/
Zitat:
Im Lizenzvertrag ist für alle betroffenen Nutzungen die räumliche, zeitliche und inhalte Reichweite zu regeln. Jedes Befugnis kann dabei beschränkt oder unbeschränkt eingeräumt werden.

Zeitlich: Eine zeitliche Beschränkung kann z.B. durch die ausdrückliche Bestimmung eines Zeitraums (Jahre, Monate, Wochen, Tage) erfolgen. Die Lizenz gilt dann nur innerhalb dieses vertraglich vereinbarten Zeitraums.
Es kann sich also um eine beliebige Einschränkung handeln.
U. a. eine "explizite Nichteinschränkung des Zeitraumes", also unbegrenzt.

https://schutt-waetke.de/aktuelles/l...vertragstypen/

Zitat:
Vor- und Nachteile Kaufvertrag:

• Nach 2 Jahren (bei entspr. Klausel im B2B: 1 Jahr) keine Gewährleistung mehr.

• Einmalzahlung zur Abgeltung aller Ansprüche, i.d.R. vor Überlassung.

• Support / Pflege / Wartung kann daneben trotzdem erfolgen (Dienstvertragselement). Vorsicht aber wg. Kollision mit Gewährleistung.

• Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt.
Es wäre zu prüfen, ob hier der Verkäufer die unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit gewährleisten muss bzw. nichts unternehmen darf, was die unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit einschränken könnte (was er hier meiner Meinung nach tut, indem er bei jeder Neuinstallation prüft, ob sie irgendwelchen Kriterien entspricht und ggfls. eine Neuinstallation verhindert).

Rechtsanwalt / Fachjuristen prüfen lassen und ggfls. bei nicht kurzfristiger Behebung des Mangels mit der Weiterreichung der entstehenden Kosten (hier Schaden beim Kunden in Höhe von x-Tausend €) an Emba drohen und das notfalls auch vor Gericht durchsetzen, wenn (nach aktueller Rechtslage) hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.

Immerhin kann die Verweigerung der unbegrenzten Nutzung (und der daraus resultierenden Schäden) existenzvernichtend sein. Das sollte man nicht einfach so hinnehmen.

Dieses Dauer-Registrierungslimit-Gedöns mit Emba wird wohl erst aufhören, wenn jemand durch alle Instanzen gegangen ist. (Oder Emba kapiert, dass es für sie verfl...t teuer werden kann.)

Achso: Nur meine Meinung.

Wer was rechtsverbindliches haben will, wende sich bitte an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens

Geändert von Delphi.Narium ( 4. Jul 2019 um 16:11 Uhr) Grund: Schreibfehler
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