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Softwarevertrieb

Ein Thema von TomyN · begonnen am 13. Mai 2019 · letzter Beitrag vom 17. Mai 2019
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TomyN

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#1

AW: Softwarevertrieb

  Alt 17. Mai 2019, 09:25
Wobei Zoll ja eine Sache des Kunden ist. Dafür muss er keine Umsatzsteuer bei der Bestellung zahlen.
In nicht EU Länder ist das ganze auch noch recht überschaubar, schwieriger wird's in der EU, da hat die USt-ID keine Probleme gelöst sondern nur neue gebracht.
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#2

AW: Softwarevertrieb

  Alt 17. Mai 2019, 10:05
Zoll und Ust haben nichts miteinander zu tun. In Europa gibt es halt keinen Zoll mehr. Europa sei dank.

Die USt-ID trennt Unternehmer von Privaten, das hat schon seinen Sinn. Dass die Dinge im Detail kompliziert werden hat halt auch damit zu tun, dass die Nationalstaaaten ihre Steuerhoheit behalten wollen und die MwSt ist eine Steuer, die über Grenzen hinweg bezahlt wird (=Geldfluß ins Ausland).

Aber nochmal: Amazon bietet da eine Fülle an Dienstleitungen zum Verkauf inkl. Ust Berechnung je Land etc. Der Einstieg liegt bei Kleinverkäufern bei 0,99.- je Artikel zzgl diverser Services dann. Fand ich nicht so abschreckend. Wie der Zoll da ins Spiel kommt, weiß ich aber nicht.
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TomyN

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#3

AW: Softwarevertrieb

  Alt 17. Mai 2019, 11:43
Amazon zahlt man 0,99 Cent dafür, dass man über Amazon verkaufen darf. Dazu noch dann noch 15% vom VK ….
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#4

AW: Softwarevertrieb

  Alt 17. Mai 2019, 11:46
Naja, dafür hast du nix mit Rechnung, Inkasso, USt etc zu tun.

Ich sag ja nicht, dass das perfekt ist, es ist halt eine Option mehr.
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Schokohase
(Gast)

n/a Beiträge
 
#5

AW: Softwarevertrieb

  Alt 17. Mai 2019, 12:28
Wobei Zoll ja eine Sache des Kunden ist. Dafür muss er keine Umsatzsteuer bei der Bestellung zahlen.
Es gibt eine Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Wie, was, wann und warum erfährt man beim Zoll-Beamten seines Vertrauens.
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