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Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ?

Ein Thema von Markus Effenberger · begonnen am 15. Apr 2019 · letzter Beitrag vom 16. Aug 2019
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Frickler

Registriert seit: 6. Mär 2007
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591 Beiträge
 
Delphi XE6 Enterprise
 
#11

AW: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ?

  Alt 16. Aug 2019, 16:14
Es gibt Neuigkeiten:

https://dfka.net/dfka-praktische-ums...ngsverordnung/

In dem dort verlinkten Dokument 20190802_DSFinV_K_V_2_0.pdf ist die digitale Schnittstelle der Kassensicherungsverordnung haarklein beschrieben. In dem Format müssen ab 2020 die Kassenabschlüsse exportiert werden, spätestens wenn der Prüfer für die Kassen-Nachschau vorbeischaut.

Achja, und einen QR-Code gibts in Deutschland dann auch für den Bon, zumindest optional.

Allerdings schreibt das Ministerium:
"Der QR-Code ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Enthält der Bon zusätzlich einen QR-Code, kann eine Kassennachschau u. U. bereits beendet sein, wenn die Beleg-Verifikation funktioniert und die Integrität und Authentizität der Aufzeichnungen durch den beauftragten Amtsträger mit einzelnen Bons geprüft werden kann.
Ist kein QR-Code vorhanden, muss entweder aus dem Aufzeichnungssystem (DSFinV-K) oder aus der TSE (EDS) ein Datenexport vorgenommen werden, damit eine Prüfung der Daten erfolgen kann. Eine eventuell vermeidbare Störung des Betriebsablaufs kann somit in diesen Fällen nicht unterbleiben."
(Also: Kannste machen, musste nicht - aber wehe, Du machst es nicht....)
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
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9.588 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#12

AW: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ?

  Alt 16. Aug 2019, 22:44
Na ja, aktuell ist der QR Code nicht vorgeschrieben, aber dafür schreibt das Gesetz vor, dass man diverse (umfangreiche) Informationen im Klartext lesbar abdrucken muss. Insofern ist davon auszugehen, dass hier der gesunde Menschenverstand siegt und stattdessen der QR Code verwendet werden wird. Denn ansonsten wären Rechnungen dann sehr lang...

Genau an der Stelle sieht man wie wenig Ahnung und Nachdenken hinter dem ursprünglichen Gesetzesentwurf steckt. Wie kann man davon ausgehen, dass es Sinn macht hunderte Zeichen eines digitalen Schlüssels als lesbaren Text auszudrucken um dann eine Prüfung vornehmen zu können? Das ist wirklich ohne jeglichen technischen Sachverstand schon absurd.

Darüber aufregen bringt aber nichts, letztlich muss man damit leben und die Vorgaben umsetzen... zum Glück gab es ja schon einige Korrekturen.

Es gibt jedenfalls bereits recht viele Informationen und auch Vorseriengeräte von TSEs. Insofern macht es Sinn nun auch mit der Umsetzung zu beginnen, wenn man das noch nicht getan hat...
Sebastian Jänicke
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