Zitat von
negaH:
Ich glaube du hast mich falsch verstanden.
Zitat von
negaH:
Also nichts mit "Tautologie" sondern einfach meine Worte FALSCH verstanden !
Hallo Hagen, ich glaube du solltest sorgsamer lesen. Die "Tautologie" stammt von
mir. Und du wirst (es sei denn du willst dir selbst widersprechen) kaum verneinen können, daß bei PKI der Besitz beider Schlüssel jede Sperre überflüssig macht. Ergo wird ein Benutzer mit (privatem) Schlüssel das Programm ohne Probleme nutzen können - und dazu zählt auch das Entfernen der Verschlüsselung (i.e. des Schutzes) durch den crackenden Benutzer.
Das stand hier aber nie zur Disposition.
PKI basiert nunmal auf Trust (engl. für Vertrauen). Im Endeffekt KANN es also für Softwareschutz nicht funktionieren, da dem Anwender ja mißtraut wird. Also wird in jeglichen Szenarien der Cracker siegen - also den Schutz entfernen können, da de facto kein Schutz existiert sobald man den privaten Schlüssel erlangt. Da dies in jeglichen Szenarien geschieht und somit beliebige Argumente redundant sind in dieser Diskussion, handelt es sich um eine Tautologie.
Gruß,
Oliver