Mittlerweile ist die EULA auch komplett in Deutsch mit den Bedingungen für die Community Edition verfügbar. Das es an anderer Stelle schon den Einwand gab, daß ja kaum jemand weniger als 5000 Dollar im Jahr verdient und somit quasi niemand für die Community Edition qualifiziert sei, möchte ich das nochmal hier aufgreifen. Bei der Englischen Formulierung besteht ja immer noch eine Möglichkeit der Fehlinterpretation einzelner Begriffe. Es ist halt schwierig, juristische Texte zu diskutieren, wenn man für diese Begriffe auf Wörterbücher angewiesen ist, die einem jeweils ein Dutzend Übersetzungen anbieten.
In Deutsch lauten die entsprechenden Sätze:
Zitat:
Die Community Edition-Lizenz ist nur dann gültig, wenn die kumulierten Jahreseinnahmen des Lizenznehmers (des Unternehmens, der staatlichen Einrichtung oder des Einzelentwickler ) oder Spenden (der gemeinnützigen Organisation) 5.000,00 USD (oder den Gegenwert in anderen Währungen) nicht übersteigen (der "Grenzwert"). Wenn der Lizenznehmer ein Einzelentwickler ist, dürfen die Einnahmen aus allen vom Entwickler ausgeführten Auftragsarbeiten in einem Kalenderjahr den Grenzwert nicht übersteigen (ob die Community Edition für alle Projekte verwendet wird oder nicht)
Lassen wir mal die staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen außen vor, dann bleiben noch Unternehmen und Einzelentwickler.
Als natürliche Person kann ich ja mehrere Unternehmen betreiben, wie auch ein Unternehmen von mehreren Personen betrieben werden kann. Die Besitzverhältnisse eines Unternehmens sind somit völlig irrelevant und es wird jedes Unternehmen separat betrachtet. Wird in einem Unternehmen Delphi verwendet, gelten auch nur die Einnahmen dieses Unternehmens für das Limit.
Genauso kann ich neben diesen Unternehmen auch noch Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit haben. Dabei ist es irrelevant, ob und wenn ja welche Delphi Edition bei dieser Arbeit verwendet wird. Nicht-selbständige Arbeit ist eben keine Auftragsarbeit. In dem Fall ist sowieso der Arbeitgeber für die Lizensierung zuständig.
Selbiges gilt somit auch für den Einzelentwickler, der mit seinem Hauptberuf seinen Lebensunterhalt verdient - völlig egal, was er da macht (= keine Auftragsarbeit).
Als Einzelentwickler werden allerdings die gesamten Einkünfte aus den Nebentätigkeiten für das Limit herangezogen, die aus Auftragsarbeit entstanden sind. Ein Putzjob, abends kellnern oder Pizza ausfahren sind nicht-selbständige Arbeit und somit keine Auftragsarbeit.
Erhält der Einzelentwickler Zinsen auf Kapitalerträge, Erlöse aus einer Photovoltaikanlage, gewinnt er im Lotto oder erbt ein Vermögen - keine Einnahmen aus Auftragsarbeit!
Verkauft er seine Programme als Shareware, über den Appstore oder auf dem Wochenmarkt: limit-relevante Einkünfte!
Wir können hier gern auch noch andere Szenarien diskutieren, aber ich erwähne es der Vollständigkeit halber: Ich bin kein Anwalt!