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Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

Ein Thema von Codehunter · begonnen am 3. Mai 2018 · letzter Beitrag vom 5. Apr 2019
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jobo

Registriert seit: 29. Nov 2010
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#1

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:35
Blockchain <> Bitcoin! Ich bin überrascht dass das sogar hier anscheinend noch in einen Topf geworfen wird:
M.E. basiert Bitcoin auf Blockchain Technik. Aber vielleicht werfe ich da auch was durcheinander.
Gruß, Jo
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Registriert seit: 23. Jan 2008
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#2

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 17:27
Blockchain <> Bitcoin! Ich bin überrascht dass das sogar hier anscheinend noch in einen Topf geworfen wird:
M.E. basiert Bitcoin auf Blockchain Technik. Aber vielleicht werfe ich da auch was durcheinander.
Schon richtig. Aber Blockchains generell sind bei weitem nicht auf die Nutzung für eine digitale Währung beschränkt. Und nicht alle Ansätze sind gleichermaßen auf CPU/GPUs ausgelegt, und nicht alle Ansätze erfordern den mittlerweile sehr hohen Aufwand bei Bitcoin. Man hat das durchaus schon als Problem wahrgenommen, und es gibt derzeit unüberschaubar viele Projekte, die versuchen Blockchains zu erstellen die eine bessere Balance haben.
Es gibt sogar schon eine Variante, die statt "proof of work" "proof of space" benutzt. Man braucht also statt Tonnen an Rechenleistung ein paar Lagerhallen voller Festplatten . Was sich nachher durchsetzen wird ist derzeit noch ziemlich unklar. Aber die Technologie "Blockchain" an und für sich ist nicht automatisch oder konzeptionell mit dem GPU-Problem gleichzusetzen. Dies tun eigentlich meist nur "gamer kiddos", die traurig sind sich die neusten Grafikkarten nicht mehr leisten zu können, und mal gehört haben, dass Bitcoin schuld sei, und das wäre ja Blockchain, und warum sich dann noch mehr informieren bevor man seinen Frust der Welt kund tut - der Täter ist ja gefasst...

Sorry, aber solche Kommentare lösen bei mir mittlerweile erzürnten Sarkasmus aus. Dabei bin ich nichtmals ein großer Fan oder Verfechter. Ich finde es nur immer schade, wenn Ideen mit Potenzial durch Geunke unreflektierter Social-Media-Polemik Jahre bevor sie eine adäquate Reife erreicht haben in Verruf geraten.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)
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Benutzerbild von Codehunter
Codehunter

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#3

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 17:42
Eine besonders stark vereinfachte Blockchain:
Code:
Value                      | Hash
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ | 437bba8e0bf58337674f4539e75186ac
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ | db0f4ecb20cbdfa2fb165ce8cf28a70d
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ | 1ec0414d685d041d2297d1c2b401fed9
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ | 29461cb10498efe0b94afc9c15a530df
Ein einfacher MD5-Hash, der aus dem Value gebildet wird in der ersten Zeile bzw. aus dem Value einer Zeile plus angehängtem Hash der vorhergehenden Zeile. So kannst du die Plausibilität die ganze Kette hinauf bis zum Wurzelelement prüfen. Dafür brauchst nicht viel Rechenleistung. Und es hat nichts mit Digitalwährung zu tun.
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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Klaus01

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#4

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 20:55
..wenn ich BlockChain richtig verstanden habe,
dann müssen die nachfolgenden Hashe bestimmte Bedingungen erfüllen (z.B. bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Ziffern).
Diese Bedingungen zu erfüllen erfodert die Rechenleistung.

Grüße
Klaus
Klaus
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himitsu

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#5

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 23:41
"proof of double work space" (CPU, GPU, RAM und HDD)

..wenn ich BlockChain richtig verstanden habe,
dann müssen die nachfolgenden Hashe bestimmte Bedingungen erfüllen (z.B. bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Ziffern).
Das ist eine der möglichen Bedingungen, aber sie ist nicht nötig, damit es eine Blockchain ist.

Das ist nur dafür da, um die Rechenleistung künstlich hochzuschrauben.


https://de.wikipedia.org/wiki/Blockchain ... siehe der erste Satz, also einfach den Namen übersetzen.

Und auch wenn die aktuell gehypten Implementierungen dezentral arbeiten, so ist das auch kein Muß.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu ( 3. Mai 2018 um 23:52 Uhr)
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jobo

Registriert seit: 29. Nov 2010
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#6

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 4. Mai 2018, 08:30
M.E. basiert Bitcoin auf Blockchain Technik. Aber vielleicht werfe ich da auch was durcheinander.
Schon richtig. Aber Blockchains generell sind bei weitem nicht auf die Nutzung für eine digitale Währung beschränkt. Und nicht alle Ansätze sind gleichermaßen auf CPU/GPUs ausgelegt,
..
Sorry, aber solche Kommentare lösen bei mir mittlerweile erzürnten Sarkasmus aus.
Gut ich versuch es mal sachlich. Dass Blockchain != Bitcoin ist, ist sicher den meisten bekannt. Dennoch steht Bitcoin im Ergebnis für viele Probleme der Blockchain, z.B. auch im Sinne der Eingangsfrage und dem Datenschutz. Ich habe auch nirgends behauptet, dass es für nichts anderes gut ist. Dass Björk und andere Musiker so ihre Werke verkaufen wollen, ohne Musikindustrie, dass Stromverträge usw. damit geschlossen werden können, dass eigentlich alles denkbar ist, was in normalen DB abläuft,ist sicher den meisten hier bekannt und mir als Datenbankfreund auch.
Alle diese Dinge sind momentan in Entwicklung und Bitcoin ist offenbar ein gutes Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Wenn in Irland mehr Strom für Mining als andere Dinge verbraucht wird, ist das nicht nur ein Konstruktionsfehler, sondern offenbar einer, der sich prinzipbedingt nicht einfach beheben lässt. Den grundsätzlichen Ressourcenhunger durch Änderung der Ressource zu verschieben, zeigt ja schon, dass es offenbar an der Stelle gerade klemmt.

Und nochmal zur Eingangsfrage: ein prinzipiell nicht änderbares System der Datenhaltung finde ich im Sinne des Datenschutzes nicht erstrebenswert. Die im Thread aufgeworfene verträglichkeit zwischen Gesetze und Blockchain ist halt aus dem Leben gegriffen, kein Vorwurf an Blockchain oder umgekehrt. Ich denke, da muss noch viel dran gearbeitet werden, auch wenn mir Stromverträge ohne Stromriesen sehr sympathisch sind.
Gruß, Jo
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Codehunter

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#7

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 4. Mai 2018, 09:40
Ich bitte darum, dass wir das Unterthema Bitcoin an dieser Stelle einfach beenden, weil es schlicht nicht zur Frage gehört und Ursache häufiger Fehlinterpretationen ist. Wie auch hier gesehen.

Es geht mir um die Technik Blockchain. Hier haben wir eine Technik, deren Vor- und Nachteile bisher noch nicht richtig abschätzbar sind. Zu den Vorteilen zähle ich die lückenlose Prüfbarkeit der Plausibilität, zu den Nachteilen die Unveränderbarkeit der Daten. Man sieht gelegentlich Meldungen, dass auch große Firmen wie Bosch in die Blockchaintechnik investieren. Es wirkt fast wie ein Hype. Dann kommt die EU mit ihrer DSGVO daher (das im Wesentlichen eigentlich nur ein europäischer Neuaufguss unseres altgedienten BDSG ist) und zieht Grenzen ein, die dem Grundprinzip der Blockchain nach meiner Meinung fundamental entgegen laufen. Ich konnte noch keine einzige Diskussion dazu finden, wo beide Themenblöcke mal aufeinander trafen.

Dass die Blockchain auch technische Designfehler hat ist eine andere Sache (z.B. wachsender Speicherbedarf, je nach Anwendung linear oder logarithmisch).
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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TiGü

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#8

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 4. Mai 2018, 09:48
Zitat:
...die dem Grundprinzip der Blockchain nach meiner Meinung fundamental entgegen laufen. Ich konnte noch keine einzige Diskussion dazu finden, wo beide Themenblöcke mal aufeinander trafen.
Was passiert denn mit einer BlockChain - nehmen wir dein vereinfachtes Beispiel ein paar Beiträge höher mit dem MD5 Hash - wenn Datensatz zwei und vier aufgrund eines Fehlers, Stromausfalls, Metoriteneinschlages aus der Datenbank verschwinden?
Was wäre die Konsequenz?
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JasonDX
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#9

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 4. Mai 2018, 10:04
Blockchains rein als Technologie selbst sind mit der DSGVO vereinbar. Wenn Daten gelöscht werden müssen, werden die Daten gelöscht. Wenn diese mit anderen Daten unzertrennbar vermengt sind, müssen diese Daten eben mitgelöscht werden. Soll heißen: Auch eine Blockchain sind am Ende nur Bits und Bytes die irgendwo gespeichert und wieder gelöscht werden können. [Edit] Klarstellung: Ein einzelner Block in der Kette ist nicht löschbar - jeder Block ist mit den vorherigen Blocks vermengt. Wenn ein einzelner Datensatz gelöscht werden muss, muss die ganze darauffolgende Kette gelöscht oder neu berechnet werden.

Der große Vorteil von Blockchains ist, dass Daten dezentralisiert gespeichert werden können. Das heißt natürlich, dass ich (und jeder andere auch) verifizieren kann, dass die Daten korrekt sind, aber ich verliere die Fähigkeit, die Daten zu löschen. Das ist nicht zwingend ein Problem von Blockchains, sondern eher ein Problem der verteilten, öffentlichen Datenspeicherung. Wenn ich meine Daten, die ich auch löschen können muss, auf 200 Rechner verstreue, muss ich sicherstellen, dass ich die Daten von diesen 200 Rechnern wieder löschen kann. Wenn ich die Daten bereitstelle sodass jeder sie auf seinem eigenen System speichern kann, müsste ich in der Lage sein, Daten aus dem System löschen zu können.

Wobei man auch anmerken muss: Derzeit rennt jeder Blockchains hinterher. Dabei sind sie in den meisten Fällen eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Insb. im Bezug zu Daten die von Benutzern generiert werden würde ich mir mehrfach überlegen, ob Blockchains wirklich die richtige Lösung sind.
Mike
Passion is no replacement for reason

Geändert von JasonDX ( 4. Mai 2018 um 10:27 Uhr) Grund: Klarstellung im 1. Absatz, siehe auch #26 und #27
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#10

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 4. Mai 2018, 10:13
Wenn Daten gelöscht werden müssen, werden die Daten gelöscht. Wenn diese mit anderen Daten unzertrennbar vermengt sind, müssen diese Daten eben mitgelöscht werden. Soll heißen: Auch eine Blockchain sind am Ende nur Bits und Bytes die irgendwo gespeichert und wieder gelöscht werden können.
Das stimmt leider nicht so ganz. Die Crux ist, dass bei Blockchains alle Hashes von allen Hashes davor abhängen. Um Daten irgendwo mitten drin zu löschen und die Chain verifizierbar zu halten (was man muss, sonst macht die gesamte Technik keinen Sinn mehr), müsste man ab der Stelle in der Chain wo gelöscht wurde alle Hashes komplett neu berechnen. Alle! Das ist in den meisten Fällen völlig unpraktikabel. Die Verteiltheit kommt da lediglich als kleinere Unwegbarkeit oben drauf.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)
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