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Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

Ein Thema von Codehunter · begonnen am 3. Mai 2018 · letzter Beitrag vom 5. Apr 2019
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Codehunter

Registriert seit: 3. Jun 2003
Ort: Thüringen
2.272 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#1

Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 09:52
Hallo!

Ich bin bei einer Projektplanung auf eine interessante Fragestellung gestoßen: Ist die Blockchain qua Design überhaupt mit den Vorschriften der DSGVO vereinbar? Speziell geht es um den Passus des Löschanspruchs. Eine Person kann von einem Datenverarbeiter verlangen, dass personenbezogene Daten nach Vertragsende gelöscht werden, sofern dem nicht gesetzliche Anforderungen entgegen stehen (z.B. Aufbewahrungspflichten im Belegwesen).

Angenommen, jemand käme auf die Idee, Logdaten als Blockchain zu speichern. In den Logdaten könnten auch personenbezogene Daten enthalten sein. Die Logdaten sind jedoch nicht aufbewahrungspflichtig, daher bei Vertragsende zu löschen. Die Blockchain ist aber nicht so konstruiert, mittendrin Elemente zu löschen. Das Grundprinzip ist eigentlich das genaue Gegenteil: Unbegrenzte Nachvollziehbarkeit der gesamten Ereigniskette.

Daher stellt sich doch die Frage, ob die Blockchain-Technik im Geltungsbereich der DSGVO nicht perse als inkompaible Technik anzusehen wäre. Denn es gibt kaum eine scharfe Abgrenzung, was personenbezogene Daten sind, was keine personenbezogenen Daten sind und in wieweit Pseudonomisierung im konkreten Fall auszulegen wäre.

Eure Meinung?

Grüße
Cody
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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Elrond

Registriert seit: 29. Sep 2014
71 Beiträge
 
#2

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 10:23
Wenn man der Meinung ist personenbezogene Daten in den Blockchain zu schreiben klar. In diesen Fall würde es für jede Technologie gelten die per Design keine Löschung zulässt.
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jobo

Registriert seit: 29. Nov 2010
3.072 Beiträge
 
Delphi 2010 Enterprise
 
#3

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 10:47
Interessante Frage!
Ich schätze die DSGVO wird uns allen noch viel Freude bereiten, zumindest in Europa. Anderswo wird das vielleicht keinen interessieren.
Blockchain: ich weiß sowieso nicht genau, was ich von einer Technology halten soll, die mit Hilfe der jeweils neuesten und besten CPU und GPU nach "Herzenslust" alle greifbaren Energieströme verbrennt.
Vielleicht erstmal intel und amd aktien kaufen.
Gruß, Jo
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Benutzerbild von Sherlock
Sherlock

Registriert seit: 10. Jan 2006
Ort: Offenbach
3.798 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:00
Intel profitiert am wenigsten von der Blockchain-Manie. Dann eher AMD, aufgrund ihres ATI-Anteils. Aber vermutlich macht man am meisten Kohle mit nVidia, wenn man glaubt, daß die Blockchain alles voran treibt. Ein Glaube, den ich nicht teile.

Sherlock
Oliver
Geändert von Sherlock (Morgen um 16:78 Uhr) Grund: Weil ich es kann

Geändert von Sherlock ( 3. Mai 2018 um 11:54 Uhr)
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.088 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#5

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:04
[OT]
Habe erst diese Woche einen Bericht gehört das BC unser bisheriges Leben, unsere Regierungen, unsere Zukunft komplett umstellen wird.

Das schliesst an die Diskussion hier an: Mit der offenen Frage wie denn genau

Noch ist mir keine echt sinnvolle Anwendung bekannt, und die Nachrichten plappern Alles nur hirnlos nach.

Es ist aber definitiv ein Hype, denn zig Bücher, Seminare, Konferenzen, etc. ... dann muss es ja toll sein.
[/OT]

Rollo
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Benutzerbild von Codehunter
Codehunter

Registriert seit: 3. Jun 2003
Ort: Thüringen
2.272 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#6

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:19
Wenn man der Meinung ist personenbezogene Daten in den Blockchain zu schreiben klar. In diesen Fall würde es für jede Technologie gelten die per Design keine Löschung zulässt.
Das ist eher ein Praxisproblem. Es ist oft vorgekommen, dass an sich nicht offenkundig personenbezogene Daten nachträglich doch als solche erkannt wurden (Beispiel EuGH-Urteil zu IP-Adressen als personenbezogenes Datum).

Blockchain <> Bitcoin! Ich bin überrascht dass das sogar hier anscheinend noch in einen Topf geworfen wird:
Blockchain: ich weiß sowieso nicht genau, was ich von einer Technology halten soll, die mit Hilfe der jeweils neuesten und besten CPU und GPU nach "Herzenslust" alle greifbaren Energieströme verbrennt.
Intel profitiert am wenigsten von der Blockchain-Manie. Dann eher AMD, aufgrund ihres ATI-Anteils. Aber vermutlich macht man am meisten Kohle mit nVidia, wenn man glaubt, daß die Blockchain alles voran treibt. Ein Glaube, den ich nicht teile.
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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jobo

Registriert seit: 29. Nov 2010
3.072 Beiträge
 
Delphi 2010 Enterprise
 
#7

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:35
Blockchain <> Bitcoin! Ich bin überrascht dass das sogar hier anscheinend noch in einen Topf geworfen wird:
M.E. basiert Bitcoin auf Blockchain Technik. Aber vielleicht werfe ich da auch was durcheinander.
Gruß, Jo
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Elrond

Registriert seit: 29. Sep 2014
71 Beiträge
 
#8

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:38
Wenn man der Meinung ist personenbezogene Daten in den Blockchain zu schreiben klar. In diesen Fall würde es für jede Technologie gelten die per Design keine Löschung zulässt.
Das ist eher ein Praxisproblem. Es ist oft vorgekommen, dass an sich nicht offenkundig personenbezogene Daten nachträglich doch als solche erkannt wurden (Beispiel EuGH-Urteil zu IP-Adressen als personenbezogenes Datum).
Daten die ummittelbar einer Person zugeordnet werden können sind als personenbezogen zu betrachten, entscheidend ist da der Aufwand dazu. Der lässt sich natürlich schwer einschätzen und obliegt den Wandel der Zeit, ähnlich wie Verschlüsselungen. Was heute sicher ist muss morgen nicht mehr sicher sein.
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TigerLilly

Registriert seit: 24. Mai 2017
Ort: Wien, Österreich
1.203 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#9

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:48
Die DSGVO gilt nur für personenbezogene Daten, solange in einer konkreten Blockchain also keine personenbezogene Daten (uU auch IP-Adressen) gespeichert sind, kein Problem.

Sonst: Nein.

https://www.cloudcomputing-insider.d...-hat-a-669776/
https://www2.deloitte.com/dl/de/page...hutzrecht.html

Zur DSGVO gibt es noch keine praktische Erfahrung zur Umsetzung, daher sind da noch Anpassungen bzw Interpretationen zu erwarten. Wie zB kann man nachweisen, dass die Daten einer Person nicht mehr im System sind? Geht ja gar nicht, nur weil ich sie nicht finde, heißt das ja nicht, dass sie nicht mehr da sind. Wie lösche ich Daten von WORMs?
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Codehunter

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Ort: Thüringen
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Delphi 10.4 Sydney
 
#10

AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?

  Alt 3. Mai 2018, 11:54
Zur DSGVO gibt es noch keine praktische Erfahrung zur Umsetzung, daher sind da noch Anpassungen bzw Interpretationen zu erwarten. Wie zB kann man nachweisen, dass die Daten einer Person nicht mehr im System sind? Geht ja gar nicht, nur weil ich sie nicht finde, heißt das ja nicht, dass sie nicht mehr da sind.
Genau das ist das Problem mit der DSGVO. Das entwickelt sich zur Innovationsbremse aufgrund "umfassender Ungewissheit".

Wie lösche ich Daten von WORMs?
Selektiv? Bohrmaschine. Global? Shredder. Wieder so ein Beispiel dafür, dass beabsichtigter Zweck neuer "Digitalgesetze" und die tatsächlichen Auswirkungen weit auseinander gehen.
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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