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BGH: Werbeblocker sind zulässig

Ein Thema von OLDIE1950 · begonnen am 19. Apr 2018 · letzter Beitrag vom 20. Apr 2018
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Benutzerbild von Sherlock
Sherlock

Registriert seit: 10. Jan 2006
Ort: Offenbach
3.811 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig

  Alt 20. Apr 2018, 13:23
Würde das nicht zu einer Art Internet ala Korea oder China führen?
Also wenn man die Bild-Zeitung nur noch in Korea oder China vorfindet, ist das für mich kein Verlust.

Und nein, das würde nicht zu so einem Internet führen. Der Betreiber einer Seite muss sich eben sehr genau überlegen, wie er sie finanzieren kann/möchte/will und ob seine Zielgruppe das genauso sieht. Sollte sich im Betrieb zeigen, daß die reine Finanzierung durch Werbung nicht klappt, weil die Kundschaft nicht bereit ist "nur für den Inhalt" auf Blocker zu verzichten, muß man hart sein und sagen, dann lohnt es eben nicht. Oder baut eine Paywall ein.

Sherlock
Oliver
Geändert von Sherlock (Morgen um 16:78 Uhr) Grund: Weil ich es kann
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
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44.342 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig

  Alt 20. Apr 2018, 16:48
Ja klar, AdBlockern Geld bezahlen, von dem die Webseitenbetreiber aber nichts abbekommen,
wie kannst da dann bitte Werbung mit geblockter Werbung verrechnen wollen?

Und wieso sollte man einen Adblocker nutzen, wo der Webseitenanbieter dann entsprechend dann die Gebühren regelt, anstatt direkt anhand der Gebühren die Werbung abzuschalten/reduzieren, was bei Mehreren schon seit Jahren bereits funktioniert?



Ich lasse nicht alles rausfiltern und hab sogar ein paar Seiten auf meiner Whitelist, aber von den Trackingsachen und bekannten potentiell gefährlichen Dingen lasse ich mich zum Großteil befreien.

PS: Im Gegenzug habe ich auf meiner eigenen Webseite auch keinerlei Werbung.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.
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Benutzerbild von Codehunter
Codehunter

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2.283 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#3

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig

  Alt 20. Apr 2018, 17:16
Ja klar, AdBlockern Geld bezahlen, von dem die Webseitenbetreiber aber nichts abbekommen,
wie kannst da dann bitte Werbung mit geblockter Werbung verrechnen wollen?
Sind dir da grad die Gäule durchgegangen? Eigentlich hatte ich das Gegenteil geschrieben.

Und wieso sollte man einen Adblocker nutzen, wo der Webseitenanbieter dann entsprechend dann die Gebühren regelt, anstatt direkt anhand der Gebühren die Werbung abzuschalten/reduzieren, was bei Mehreren schon seit Jahren bereits funktioniert?
Das funktioniert nur in Nischensegmenten mit eigenem Journalismus. Überall dort wo du Hauptsächlich Content einkaufst und weiterverbreitest, wie das bei Springer der Fall ist oder bei Dutzenden Regionalblättern, funktioniert es eben nicht. Wenn du die selben Meldungen anderswo kostenlos und mangels Adblockerblockerblockerblocker... werbefrei bekommen kannst, funktioniert der Wettbewerb unter den Contentanbietern nicht. Es wäre vermessen zu sagen: Auf reine Wiederverkäufer von News kann man verzichten.
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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