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Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Ein Thema von Orlandot · begonnen am 20. Apr 2017 · letzter Beitrag vom 24. Apr 2017
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Benutzerbild von rweinzierl
rweinzierl

Registriert seit: 22. Mär 2005
98 Beiträge
 
#11

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 11:09
Hallo

Schon mal darüber nachgedacht das ganze über einen 450 Euro Job abzurechnen.


Vorteile für dich: Du bekommst das Geld netto raus. (Komplett Legal, wird dir das Finanzamt auch bestätigen)

Vorteil für die Firma: Die bezahlt nur relativ wenig steuern .

Bürokratischer Aufwand liegt bei der Firma (normalerweise können die das)

mfg

Reinhold
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vagtler

Registriert seit: 9. Jul 2010
Ort: Köln
667 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#12

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:11
@Orlandot: In diesem Thread ist schon so viel Blödsinn geschrieben worden, dass Du unbedingt den schon mehrfach gegebenen Rat befolgen und eine(n) wirklichen Fachmann/-frau befragen solltest.
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#13

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:14
450€ MiniJob..."die Firma die mich anheuern will aus den USA"... das interessiert die dort herzlich wenig

Luckie hat es auf den Punkt gebracht:

Dem Kunden einfach eine Abrechnung ohne Steuern oder sonstwas samt Kontonummer schicken und wenn Geld eingeht, das am Jahresende beim FA als sonstige Einkünfte mit angeben. Selbst wenn es mehr aus ~17000€ ala Kleinunternehmerregel sind, ist das kein Problem... wir hatten mal jemanden der uns privat einen Tip für einen wirklich guten Auftrag gegeben hat eine Vermittlungsprovision im mittleren 5stelligem Bereich überwiesen... war für uns als Firma kein Problem und auch für denjenigen am Jahresende kein Problem, auch wenn der da gut Steuer drauf gezahlt hat, aber nix SV.

In den USA ist es noch viel lockerer, da herscht echte Vertragsfreiheit und sowas wie Scheinselbständigkeit gibt es dort nicht, da kann jeder per Einzelabrechnung für eine Firma "auf Zuruf" arbeiten, solange er selbst anschließend die Steuern dafür zahlt, einzige Frage wäre, ob man da als Ausländer "auch" in den USA steuerpflichtig wird, wenn die Firma das es dort gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzt... das beantwortet aber nur ein Steuerfachman nach USA Recht... das hat dort Vorrang, egal was zusätzlich dann hier in D nochmal an Einkommenssteuer zusätzlich fällig wird.

=> man frage in den USA die dortigen Stuerbehörden
=> und man frage wenn man vorsichtig ist oder was gegenrechnen will hier das FA nach der richtigen Angabe für eine einmalige Geldeinnahme
-> Anstellung, SV, Steuerberater braucht es nur, wenn andere oder man selbst zur Minderung der Steuerlast was "absetzen" will... aber bei Einmalzahlung wozu... einfach alles angeben und am Jahresende dann den vollen eigenen Steuersatz zahlen und gut is
-> quasi "sofort" meldepflichtig bist du nur bei gewerbsmäßiger(also absehbar mehrfacher) Tätigkeit und wenn du irgendwelche Renten, Hilfs- und/oder Sozialleistungen derzeit beziehst, dann wird es kompliziert und du brauchst auch hier dringend vorab eine Rechtsberatung(Steuer ist da dann nur Nebensache).

Geändert von mensch72 (23. Apr 2017 um 12:30 Uhr)
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a.def
(Gast)

n/a Beiträge
 
#14

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:35
Zitat:
Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.
Alleine deswegen wäre ich schon vorsichtig. Ohne jetzt Unwissen und Lügen verbreiten zu wollen, aber die USA sind halt die USA wenn du verstehst.
Und wenn die Features in einer Software haben wollen, wieso entwickeln die die nicht selber?

Wenn die die Features einbauen werden die doch bestimmt auch irgendwelche Rechte später an deinem Programm haben.
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#15

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 13:03
die Frage drehte sich nur um "Abrechnung"!

Lizenzen, Rechte&Pflichten und das auch noch mit/gegen Auftraggeber in USA... das ist nochmal eine völlig separate Baustelle(die hoffentlich schon rechtssicher geklärt ist, ansonsten gilt es wird nur ein Zeitaufwand als X-Stunden a Y-Eur abgerechnet und der entstehende Source wird wieder nur frei und öffentlich verbreitet... für alles andere benötigt es mehr als nur eine einfache rechtliche Abrechnungsberatung)!!!
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
961 Beiträge
 
#16

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 13:23
Grundsätzlich ist das hier mal komplett der falsche Ort um überhaupt verlässliche Aussagen zu bekommen.
Es sind ja keine Summen genannt worden. Aber ich würde mal tippen, dass es sich über etwas größere Summen handeln müsste, weil a) wenn es so Easy wäre, dann würden die das selber machen b) der ET sich dort viel zu billig verkauft. (Wenn mich eine Firma aus den USA ansprechen würde, würde ich weit mehr als 450€ verlangen).

Ein Stb ist immer eine gute Idee, nicht nur wenn es um Umsatzsteuer geht. Denn auch ohne Umsatzsteuerpflicht können sinnvoll verbundene Aufwendungen die Einkommensteuer mindern. Und da sich diese durch die zusätzlichen Einnahmen eh verändert, würde ich das nicht selbst machen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten gegenüber dem FA kommt, hat der immer bessere Möglichkeiten. Und seine Kosten lassen sich ebenfalls absetzen, auch als Privatperson.

Bei Verträgen mit dem Auftraggeber kann der Stb ebenfalls eine Hilfe sein, wenngleich er dafür nicht der richtige Ansprechpartner ist. Dafür wäre das Hinzuziehen eine Anwalts mit entsprechender Kenntnis in internationalem Vertragsrecht, der optimaler Weise auch noch Kenntnisse im IT-Bereich mitbringt, wesentlich besser geeignet.
Und gerade bei der aktuellen politische Lange in den USA kann man von hier sowieso nicht beurteilen, welche Regelungen dort zur Zeit gelten bezüglich der Beauftragung ausländischer Dienstleistungen gelten. Das müsste dann der Auftraggeber dort selber klären. Auch wenn dort vieles "lockerer" gehandhabt wird wie hier, so ist das nicht gleichbedeutend mit internationalen Geschäften.

Alles andere sind hier nur Spekulation, und das bringt den ET nicht weiter.

Geändert von Hobbycoder (23. Apr 2017 um 13:26 Uhr)
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Benutzerbild von jfheins
jfheins

Registriert seit: 10. Jun 2004
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4.579 Beiträge
 
#17

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 14:57
Also wenn das wirklich nur einmalig ist, brauchst du mMn kein Gewerbe.

Das läuft dann so, dass du das in der Steuererklärung in Anlage S als Einkommen aufführst und vll. noch irgendwo erläuterst, dass das nicht regelmäßig und nicht auf Dauer ausgelegt ist.
Dann wird das einfach drauf addiert und du darfst eine entsprechende Steuernachzahlung erwarten. (30% oder was auch immer dein Steuersatz ist)
Wenn du das nicht erläuterst, wird das Finanzamt schnell auf die Idee kommen, dass das ein Gewerbe ist, und dir einen Fragebogen schicken mit dem du das Gewerbe dann quasi nachträglich anmeldest. Auch dann kann man noch mit der Sachbearbeiterin telefonieren/Briefe schreiben und sie überzeugen, dass das nur einmalig war und keine weiteren Einkünfte zu erwarten sind.

Wichtig ist (wie hier schon gesagt) dass du keine MwSt auf die Rechnung schreibst.
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vagtler

Registriert seit: 9. Jul 2010
Ort: Köln
667 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#18

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 15:23
Grundsätzlich ist das hier mal komplett der falsche Ort um überhaupt verlässliche Aussagen zu bekommen. [...]
Absolut korrekt! Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.
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Benutzerbild von haentschman
haentschman

Registriert seit: 24. Okt 2006
Ort: Seifhennersdorf / Sachsen
5.388 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#19

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 15:36
Zitat:
Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.
Das kann das FA auch. Durch meinen Umzug bin ich zu einem neuen FA gekommen. Seit 1,5 Jahren werden mir die Zinsen aus meiner Immobilie nicht anerkannt. (Einspruch) Das Objekt stammt aus 1996 und wurde bisher, bei allen Anderen, korrekt abgerechnet.
Frei nach dem Motto von Egon Olsen: "Finanzamt? Mit Deletanten arbeite ich nicht zusammen!"

Geändert von haentschman (23. Apr 2017 um 15:42 Uhr)
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
961 Beiträge
 
#20

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 24. Apr 2017, 09:21
Zitat:
Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.
Das kann das FA auch.
Eben. Und aus diesem Grund: STEUERBERATER hinzuziehen.
Das FA wird immer den für das FA gewinnbringensten Weg nehmen, sprich soviel von dir zu holen, wie es geht. Und der Steuerberater versucht es genau umgekehrt. Ich habe nicht selten erlegt, dass mein Steuerberater den Sachbearbeitern bei FA erst die entsprechenden Paragraphen nennen musste, damit sie ihren Fehler einsehen. Da gehen einem als Normalsterblicher schnell die Argumente aus. Das das Steuergesetzt in Deutschland eines der kompliziertesten der Welt ist, hat System
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