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Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Ein Thema von Orlandot · begonnen am 20. Apr 2017 · letzter Beitrag vom 24. Apr 2017
Antwort Antwort
Benutzerbild von rweinzierl
rweinzierl

Registriert seit: 22. Mär 2005
98 Beiträge
 
#1

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 10:09
Hallo

Schon mal darüber nachgedacht das ganze über einen 450 Euro Job abzurechnen.


Vorteile für dich: Du bekommst das Geld netto raus. (Komplett Legal, wird dir das Finanzamt auch bestätigen)

Vorteil für die Firma: Die bezahlt nur relativ wenig steuern .

Bürokratischer Aufwand liegt bei der Firma (normalerweise können die das)

mfg

Reinhold
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vagtler

Registriert seit: 9. Jul 2010
Ort: Köln
667 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#2

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 11:11
@Orlandot: In diesem Thread ist schon so viel Blödsinn geschrieben worden, dass Du unbedingt den schon mehrfach gegebenen Rat befolgen und eine(n) wirklichen Fachmann/-frau befragen solltest.
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#3

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 11:14
450€ MiniJob..."die Firma die mich anheuern will aus den USA"... das interessiert die dort herzlich wenig

Luckie hat es auf den Punkt gebracht:

Dem Kunden einfach eine Abrechnung ohne Steuern oder sonstwas samt Kontonummer schicken und wenn Geld eingeht, das am Jahresende beim FA als sonstige Einkünfte mit angeben. Selbst wenn es mehr aus ~17000€ ala Kleinunternehmerregel sind, ist das kein Problem... wir hatten mal jemanden der uns privat einen Tip für einen wirklich guten Auftrag gegeben hat eine Vermittlungsprovision im mittleren 5stelligem Bereich überwiesen... war für uns als Firma kein Problem und auch für denjenigen am Jahresende kein Problem, auch wenn der da gut Steuer drauf gezahlt hat, aber nix SV.

In den USA ist es noch viel lockerer, da herscht echte Vertragsfreiheit und sowas wie Scheinselbständigkeit gibt es dort nicht, da kann jeder per Einzelabrechnung für eine Firma "auf Zuruf" arbeiten, solange er selbst anschließend die Steuern dafür zahlt, einzige Frage wäre, ob man da als Ausländer "auch" in den USA steuerpflichtig wird, wenn die Firma das es dort gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzt... das beantwortet aber nur ein Steuerfachman nach USA Recht... das hat dort Vorrang, egal was zusätzlich dann hier in D nochmal an Einkommenssteuer zusätzlich fällig wird.

=> man frage in den USA die dortigen Stuerbehörden
=> und man frage wenn man vorsichtig ist oder was gegenrechnen will hier das FA nach der richtigen Angabe für eine einmalige Geldeinnahme
-> Anstellung, SV, Steuerberater braucht es nur, wenn andere oder man selbst zur Minderung der Steuerlast was "absetzen" will... aber bei Einmalzahlung wozu... einfach alles angeben und am Jahresende dann den vollen eigenen Steuersatz zahlen und gut is
-> quasi "sofort" meldepflichtig bist du nur bei gewerbsmäßiger(also absehbar mehrfacher) Tätigkeit und wenn du irgendwelche Renten, Hilfs- und/oder Sozialleistungen derzeit beziehst, dann wird es kompliziert und du brauchst auch hier dringend vorab eine Rechtsberatung(Steuer ist da dann nur Nebensache).

Geändert von mensch72 (23. Apr 2017 um 11:30 Uhr)
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