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Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Ein Thema von Orlandot · begonnen am 20. Apr 2017 · letzter Beitrag vom 24. Apr 2017
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Benutzerbild von Nersgatt
Nersgatt

Registriert seit: 12. Sep 2008
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693 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#1

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 15:26
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Tat kein Hexenwerk, insbesondere wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Allerdings hab ich keine Ahnung, wie das mit Kunden in den USA liefe. Kann man da einfach ne Rechnung schreiben?

Ich würde, wenn es sich denn lohnt, mich mit einem Steuerberater unterhalten. So eine Beratung für ne Stunde ist durchaus bezahlbar und dann hast Du eine gesicherte Aussage von einem Fachmann.
Jens
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
4.164 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 22. Apr 2017, 16:57
Ich würde auch einfach mal das Fi anzamt fragen wie sowas gehandhabt wird.
Mehr als Steuern können die nicht wollen.

Gefährlicher wäre wenn dein Arbeitgeber solche Nebentätigkeiten untersagt.

Rollo
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
998 Beiträge
 
#3

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 22. Apr 2017, 22:30
Meines Wissens darf man als Privatperson für einmalige Dienstleistungen auch Rechnungen ausstellen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung ist aber a) dass man auf diesen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, und b) man die Einnahmen aus diesen Rechnungen als Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit in einer Steuererklärung angibt, so dass diese in Einkommenssteuer und Sozialabgaben berücksichtigt werden können. Ob sich das unterm Strich für Dich rechnet, hängt von der Höhe der Zahlung ab.

Ein Gewerbe muss (meines Wissens) nur angemeldet werde, wenn man einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Bei zu geringen und zu unregelmäßigen Einnahmen kann das FA einem nämlich später Scheinselbstständigkeit unterstellen und die durch irgendwelche Ausgaben eingesparte MwST nachträglich berechnen.

Die sicherste Auskunft erteilt dir a) ein Steuerberater (wird nicht so viel kosten) und b) das FA (die machen das sogar Umsonst)
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Benutzerbild von Luckie
Luckie

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Delphi 2006 Professional
 
#4

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 00:32
Die Schule wollte von mir, dass so was:
"Als Privatperson unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Die Versteuerung werde ich in eigener Verantwortung vornehmen."
auf die Rechnung schreibe. Natürlich hab eich dann auch keine MwSt ausgezeichnet.

Und es gibt einen Freibetrag. Wenn man darunter fällt, muss man es nicht angeben. Man braucht also auch kein Gewerbe.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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Benutzerbild von rweinzierl
rweinzierl

Registriert seit: 22. Mär 2005
98 Beiträge
 
#5

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 11:09
Hallo

Schon mal darüber nachgedacht das ganze über einen 450 Euro Job abzurechnen.


Vorteile für dich: Du bekommst das Geld netto raus. (Komplett Legal, wird dir das Finanzamt auch bestätigen)

Vorteil für die Firma: Die bezahlt nur relativ wenig steuern .

Bürokratischer Aufwand liegt bei der Firma (normalerweise können die das)

mfg

Reinhold
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vagtler

Registriert seit: 9. Jul 2010
Ort: Köln
667 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#6

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:11
@Orlandot: In diesem Thread ist schon so viel Blödsinn geschrieben worden, dass Du unbedingt den schon mehrfach gegebenen Rat befolgen und eine(n) wirklichen Fachmann/-frau befragen solltest.
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#7

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:14
450€ MiniJob..."die Firma die mich anheuern will aus den USA"... das interessiert die dort herzlich wenig

Luckie hat es auf den Punkt gebracht:

Dem Kunden einfach eine Abrechnung ohne Steuern oder sonstwas samt Kontonummer schicken und wenn Geld eingeht, das am Jahresende beim FA als sonstige Einkünfte mit angeben. Selbst wenn es mehr aus ~17000€ ala Kleinunternehmerregel sind, ist das kein Problem... wir hatten mal jemanden der uns privat einen Tip für einen wirklich guten Auftrag gegeben hat eine Vermittlungsprovision im mittleren 5stelligem Bereich überwiesen... war für uns als Firma kein Problem und auch für denjenigen am Jahresende kein Problem, auch wenn der da gut Steuer drauf gezahlt hat, aber nix SV.

In den USA ist es noch viel lockerer, da herscht echte Vertragsfreiheit und sowas wie Scheinselbständigkeit gibt es dort nicht, da kann jeder per Einzelabrechnung für eine Firma "auf Zuruf" arbeiten, solange er selbst anschließend die Steuern dafür zahlt, einzige Frage wäre, ob man da als Ausländer "auch" in den USA steuerpflichtig wird, wenn die Firma das es dort gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzt... das beantwortet aber nur ein Steuerfachman nach USA Recht... das hat dort Vorrang, egal was zusätzlich dann hier in D nochmal an Einkommenssteuer zusätzlich fällig wird.

=> man frage in den USA die dortigen Stuerbehörden
=> und man frage wenn man vorsichtig ist oder was gegenrechnen will hier das FA nach der richtigen Angabe für eine einmalige Geldeinnahme
-> Anstellung, SV, Steuerberater braucht es nur, wenn andere oder man selbst zur Minderung der Steuerlast was "absetzen" will... aber bei Einmalzahlung wozu... einfach alles angeben und am Jahresende dann den vollen eigenen Steuersatz zahlen und gut is
-> quasi "sofort" meldepflichtig bist du nur bei gewerbsmäßiger(also absehbar mehrfacher) Tätigkeit und wenn du irgendwelche Renten, Hilfs- und/oder Sozialleistungen derzeit beziehst, dann wird es kompliziert und du brauchst auch hier dringend vorab eine Rechtsberatung(Steuer ist da dann nur Nebensache).

Geändert von mensch72 (23. Apr 2017 um 12:30 Uhr)
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a.def
(Gast)

n/a Beiträge
 
#8

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 12:35
Zitat:
Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.
Alleine deswegen wäre ich schon vorsichtig. Ohne jetzt Unwissen und Lügen verbreiten zu wollen, aber die USA sind halt die USA wenn du verstehst.
Und wenn die Features in einer Software haben wollen, wieso entwickeln die die nicht selber?

Wenn die die Features einbauen werden die doch bestimmt auch irgendwelche Rechte später an deinem Programm haben.
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#9

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 13:03
die Frage drehte sich nur um "Abrechnung"!

Lizenzen, Rechte&Pflichten und das auch noch mit/gegen Auftraggeber in USA... das ist nochmal eine völlig separate Baustelle(die hoffentlich schon rechtssicher geklärt ist, ansonsten gilt es wird nur ein Zeitaufwand als X-Stunden a Y-Eur abgerechnet und der entstehende Source wird wieder nur frei und öffentlich verbreitet... für alles andere benötigt es mehr als nur eine einfache rechtliche Abrechnungsberatung)!!!
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
998 Beiträge
 
#10

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 13:23
Grundsätzlich ist das hier mal komplett der falsche Ort um überhaupt verlässliche Aussagen zu bekommen.
Es sind ja keine Summen genannt worden. Aber ich würde mal tippen, dass es sich über etwas größere Summen handeln müsste, weil a) wenn es so Easy wäre, dann würden die das selber machen b) der ET sich dort viel zu billig verkauft. (Wenn mich eine Firma aus den USA ansprechen würde, würde ich weit mehr als 450€ verlangen).

Ein Stb ist immer eine gute Idee, nicht nur wenn es um Umsatzsteuer geht. Denn auch ohne Umsatzsteuerpflicht können sinnvoll verbundene Aufwendungen die Einkommensteuer mindern. Und da sich diese durch die zusätzlichen Einnahmen eh verändert, würde ich das nicht selbst machen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten gegenüber dem FA kommt, hat der immer bessere Möglichkeiten. Und seine Kosten lassen sich ebenfalls absetzen, auch als Privatperson.

Bei Verträgen mit dem Auftraggeber kann der Stb ebenfalls eine Hilfe sein, wenngleich er dafür nicht der richtige Ansprechpartner ist. Dafür wäre das Hinzuziehen eine Anwalts mit entsprechender Kenntnis in internationalem Vertragsrecht, der optimaler Weise auch noch Kenntnisse im IT-Bereich mitbringt, wesentlich besser geeignet.
Und gerade bei der aktuellen politische Lange in den USA kann man von hier sowieso nicht beurteilen, welche Regelungen dort zur Zeit gelten bezüglich der Beauftragung ausländischer Dienstleistungen gelten. Das müsste dann der Auftraggeber dort selber klären. Auch wenn dort vieles "lockerer" gehandhabt wird wie hier, so ist das nicht gleichbedeutend mit internationalen Geschäften.

Alles andere sind hier nur Spekulation, und das bringt den ET nicht weiter.

Geändert von Hobbycoder (23. Apr 2017 um 13:26 Uhr)
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