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Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

Ein Thema von mjustin · begonnen am 14. Dez 2016 · letzter Beitrag vom 15. Dez 2016
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Benutzerbild von Phoenix
Phoenix
(Moderator)

Registriert seit: 25. Jun 2002
Ort: Hausach
7.643 Beiträge
 
#1

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 08:03
Es gibt da nur eine richtige Antwort:
vorher im Zielland nachfragen!!
Das ist eine mögliche Lösung, damit weckt man dann aber ggf. auch schlafende Hunde.

Aber grob gesehen bist Du in erster Linie mal deutscher Bürger und damit dem deutschen Bürgerrecht und damit auch dem deutschen Steuerrecht unterworfen. Wenn Du als Tourist in einem anderen Land bist gelten für Dich dort primär erstmal nur das dortige Zivil- und Strafrecht.

Das deutsche Recht sagt: Solange Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist (und das gilt wenn Du mehr als 6 Monate in Deutschland bist und weniger als 6 Monate im Ausland), sind die Einnahmen hier, und Du musst die hier versteuern.

Das Arbeitsrecht in anderen Ländern ist vermutlich ähnlich geregelt, so dass Du - solange Du dort keinen Festwohnsitz hast und nicht länger als 6 Monate im Jahr dort bist - dort auch keine Probleme hast, wenn Du dort Deiner Arbeit nachgehst.

Hast Du eine Berufs-Rechtschutzsversicherung? Die bieten meistens auch kostenlose Rechtsberatungen an.
Ansonsten geh mal zu einem Fachanwalt für internationales Steuerrecht und frag dort mal an. So teuer dürfte dort eine Beratung - für ein konkretes Land - auch nicht sein. Der weiss wo er nachschauen muss und hat das dann sicher recht flott recherchiert.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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Benutzerbild von bernau
bernau

Registriert seit: 1. Dez 2004
Ort: Köln
1.305 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 08:13
Wiso so kompliziert.

Er ist als Tourist in dem Land. In seinem Hotelzimmer/Wohnung/Haus wird er programmieren. Ich habe jetzt nicht aus dem Beitrag lesen können, daß er zu einer Firma in's Büro geht und dort 8 Stunden am Tag sitzt.

In seinem Zimmer kann er machen was er will. Wer will dann da klagen? Letztendlich hat er am Ende ein Produkt fertig programmiert, welches er, wenn er wieder in Deutschland ist, verkaufen kann.

Arbeitsvisa wird doch nur benötigt, wenn ich für eine dort ansässige Firma arbeite. (Bauarbeiter, Bäcker, LKW-Fahrer etc.)
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#3

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 09:36
ein Notebook dabei zu haben ist heute bei keiner Ein/Ausreise ein Problem (höchstens bei Rückkehr in die EU könnte man gefragt ob für das Gerät innerhalb der EU auch schon einmal MwSt abgeführt wurde)

Was auf dem Notebook drauf ist und was damit gemacht wird, interessiert eigentlich niemand (gehen wir davon aus man hat da wie bisher keine verwerflichen Bilder oder böse Kommunikation mit seltsamen Leuten memacht)

Ich war auch in Australien, unter "Arbeit" verstehen die z.B. wenn man DORT etwas für dort an sässige Leute oder Firmen macht.. BabySitten, malern, Gartenarbeit oder WebSites für dortige Leute&Firmen... selbst wenn man das Geld in D versteuern würde, hätten die da ohne Visa mit includierter Arbeitserlaubnis einen Grund, das man wenn die es drauf anlegen ein Problem DORT hat.

Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.

Programmieren, Bücher schreiben oder RemoteSupport kann man im Prinzip problemlos welt weit, solange sämtliche Geschäftsabrechnung per Post über D geht... und genau da hat man als OneManShow eventuell in D das Problem... wer geschäftlich aktiv ist, brauch hier eine Adresse wo er regelmäßig&zeitnah (heißt aktuell mindestens 1x pro Woche) den Briefkasten leert und "wichtige" Post auch wieder regelmäßig&zeitnah (also wieder binnen einer Woche) beantwortet wird. Sollte es das Finanzamt drauf anlegen, machen die auch mal einen "absoluten" Termin und gebe 14Tage Frist/Zeit für eine rechtlich zwingende Reaktion... oder Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid werden nach 14Tagen ohne Reaktion(Widerspurch/Einspruch) hier in D automatisch rechtsgültig, egal ob der Sachverhalt überhaupt stimmt!... ohne eigenes Büro oder jemanden ein zuverlässiges hier vor Ort würde ich NIE länger wie 4Wochen(=2x14Tage) weg, denn mit dem Risiko der dann möglichen unerwartet schon erreichten Eskalationsstufen nach ZPO hier in D könnte ich nicht ruhig länger Urlaub machen.

Selbständig woanders sein und dort "weiterarbeiten" funktioniert super, solange es niemand HIER IN D merkt. Es soll auch schon Rentner oder Arbeitslose getroffen haben, die "weil länger weg" irgendwelche terminierte Behördenpost nicht beantwortet haben und so erst in den Focus der deutschen Behörden kamen


Ich würde für mich bis zu einem halben Jahr Abwesenheit so organisieren, das ich aus D meine Post in Kopie wöchentlich geschickt bekomme und stets genug Geld im Ausland haben, das ich WorstCase binnen einer Woche wieder hier in D sein könnte.
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Papaschlumpf73

Registriert seit: 3. Mär 2014
Ort: Berlin
460 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 13:38
Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.
Nur anders als der Manager, der die Reisekosten für einen Kunden- oder Messebesuch im Ausland abrechnen kann, solltest du deine (Urlaubs-)reise nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
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Darlo

Registriert seit: 28. Jul 2008
Ort: München
1.196 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#5

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 13:55
Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.
Nur anders als der Manager, der die Reisekosten für einen Kunden- oder Messebesuch im Ausland abrechnen kann, solltest du deine (Urlaubs-)reise nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
Kommt drauf an, wenn zum Beispiel Dienstleister besucht werden, kann man in der Tat einen teilbetrieblichen Zweck zugrunde legen und somit Teile auch betrieblich geltend machen.
Philip
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Benutzerbild von Luckie
Luckie

Registriert seit: 29. Mai 2002
37.621 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#6

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise

  Alt 15. Dez 2016, 15:02
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Wenn ich am Strand von Hawaii mit meinem Laptop sitzen (Hach, wäre das jetzt schön.) und da was programmiere, was ich dann in Deutschland über eine deutsche Firma verkaufe, ist das kein Problem. (OK, die Hula-Mädchen in ihren Kokusröcken, könnten etwas ablenken. )

Willst du aber im Urlaub, im Ausland, bei einer dort ansässigen Firma dein Urlaubsgeld aufstocken, dann brauchst du eine Arbeitsgenehmigung für das Land.

Also was hast du jetzt vor?
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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