Zitat von
Phoenix:
Mit AGB hat das im übrigen recht wenig zu tun: Das sind wie es heisst allgemeine Bedingungen, die jeden Vertrag betreffen der mit Dir geschlossen wird (wie z.B. Gerichtsstand). Das hat nichts mit den von Dir genannten Punkten zu einer bestimmten Software zu tun.
Wenn man 0815 Standard-Software entwickelt und vertreibt, dann ja. Aber wo platziert man solche Klauseln, wenn man
Individualsoftware entwicklet und vertreibt?
Ne EULA scheidet da schon von vornherein aus, da man es dem Kunde nur schwer erklären können wird, das er ein paar Tausend Euro für ne individuelle Software zahlt und dann bei der Installation ne EULA zu sehen bekommt.
MfG
Heiko