AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Projektplanung und -Management Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

Ein Thema von a.def · begonnen am 4. Dez 2016 · letzter Beitrag vom 8. Dez 2016
Antwort Antwort
Seite 2 von 3     12 3      
Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.116 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#11

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 5. Dez 2016, 11:08
In Deutschland ist es halt so, dass man sich nicht einfach so von der Haftung ausschließen kann, darum haben des viele Copyleft-Lizenzen hier schwer und können im Zweifel von der Gegenseite rechtlich für Nichtens erklärt werden.

Problem ist auch, dass dann schnell mal die komplette Lizenz ungültig wird, sobald irgendein kleiner Teil rechtswidrig ist.
Deshalb ist es auch so schwer sich selber eine Lizenz zu schreiben, die A) rechtskonform ist (für Deutschland oder gar weltweit) und B) die auch noch "kompatibel" mit anderen Lizenzen ist.

B) Betrifft zwar seltener "ganze" Programme, aber wenn z.B. jemand eine Funktion/Komponente von dir verwendet, dann muß das auch mit der Endlizenz des Programms und womöglich auch mit den Lizenzen anderer Komponenten harmonieren.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
wird PoSex im Delphi viel seltener praktiziert.
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von Valle
Valle

Registriert seit: 26. Dez 2005
Ort: Karlsruhe
1.223 Beiträge
 
#12

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 5. Dez 2016, 12:04
Eine Lizenz ist doch am Ende nichts anderes, als eine Menge an fertigen Regelungen. Wenn es keine passende Lizenz zu deinem Projekt gibt, dann würde ich einfach stichpunktartig auf die Homepage schreiben, was erlaubt ist und was nicht.
  • Du darfst die Software nicht weitergeben
  • Du darfst die Software nicht verändern
  • Du darfst die Software nicht für kommerzielle Zwecke verwenden.
  • Die Software darf nicht für militärische Zwecke eingesetzt werden
  • Der Autor übernimmt keine Haftung für durch die Software entstandene Schäden
  • ...

Hier ist klar und eindeutig gekennzeichnet, was dein Wille zu deinem Eigentum ist. Damit kannst du argumentieren, wenn Chip o.ä. dich in ihre Downloadliste aufnehmen. Gerichtlich ist das wahrscheinlich auch nicht weniger wert als eine existierende Lizenz, denn zu einem Gerichtsverfahren wirst du es offenbar sowieso nicht kommen lassen (zurecht, imho).

Ich würde mir damit keinen allzu großen Stress machen. Als Einzelperson hast du rechtlich ohne Mittel sowieso keine Chancen. Also vergiss den Gedanken und freue dich dass es neben dir noch so viele andere Freeware-Entwickler gibt.
Valentin Voigt
BOFH excuse #423: „It's not RFC-822 compliant.“
Mein total langweiliger Blog
  Mit Zitat antworten Zitat
mm1256

Registriert seit: 10. Feb 2014
Ort: Wackersdorf, Bayern
642 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#13

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 5. Dez 2016, 12:10
Wie hoch kann denn ein Schaden überhaupt sein, den deine Software verursachen kann? Wenn du diese Frage beantwortet hast, dann kennst du das finanzielle Risiko. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass überhaupt ein Schaden eintreten kann, hängt natürlich sehr stark vom Verwendungszweck deiner Software ab. Nur als Beispiel: Wenn du einen Texteditor anbietest, wo dann vielleicht mal eine Textdatei kaputt gehen kann, dann ist das Risiko für einen Haftungsanspruch ungleich geringer als beispielsweise wenn du eine Vereinsverwaltung anbietest, und dann eine Datenbank kaputt geht, oder Lastschriften falsch erstellt werden, oder so was in der Richtung.

Je höher das Risiko ist, umso wichtiger wird in Folge davon bei einem Streitfall der Inhalt der Lizenzbestimmungen.

Wenn du also gute Ratschläge haben möchtest, dann sollte man auch etwas mehr über deine Software wissen.

EDIT:
...denn zu einem Gerichtsverfahren wirst du es offenbar sowieso nicht kommen lassen (zurecht, imho).
Das ist schon klar, er nicht, aber gegebenenfalls geschädigte Anwender, und das ist das Problem, dass es rechtlich abzusichern gilt. Und wenn man dann nicht auf der rechtlich sicheren Seite steht, haftet man schnell mit seinem Privatvermögen.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen

Geändert von mm1256 ( 5. Dez 2016 um 12:14 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von Valle
Valle

Registriert seit: 26. Dez 2005
Ort: Karlsruhe
1.223 Beiträge
 
#14

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 5. Dez 2016, 12:30
...denn zu einem Gerichtsverfahren wirst du es offenbar sowieso nicht kommen lassen (zurecht, imho).
Das ist schon klar, er nicht, aber gegebenenfalls geschädigte Anwender, und das ist das Problem, dass es rechtlich abzusichern gilt. Und wenn man dann nicht auf der rechtlich sicheren Seite steht, haftet man schnell mit seinem Privatvermögen.
Natürlich. Aber rechtliche Absicherung ohne finanzielle Mittel gibt es nicht. Geh das Risiko ein oder lass es.
Valentin Voigt
BOFH excuse #423: „It's not RFC-822 compliant.“
Mein total langweiliger Blog
  Mit Zitat antworten Zitat
Gerd01

Registriert seit: 18. Mär 2005
Ort: NRW
117 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#15

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 10:43
Gibt es hier jemanden der die verschiedenen Lizenzen noch versteht? Ich verstehe beim Lesen nur Bahnhof.
Das Vernünftigste ist für mich KEINE Lizenz zu verwenden.
Denn: geistiges Eigentum heisst, dass du das auschließliche Recht an diesem immateriellen Gut hast.
  Mit Zitat antworten Zitat
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#16

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 15:20
In Deutschland ist es halt so, dass man sich nicht einfach so von der Haftung ausschließen kann, darum haben des viele Copyleft-Lizenzen hier schwer und können im Zweifel von der Gegenseite rechtlich für Nichtens erklärt werden.
Das wird wohl nur ein Gericht können. Tatsächlich sieht es mit dem Haftungsausschluß dann trüb aus, wenn man vorsätzlich (auch grob fahrlässig? nicht mal das ist n.m.W. definiert) Schadfunktionen implementiert.

Ich verstehe überhaupt nicht, wo das Problem ist. Man muß keine "vorgefertigten" Lizenzen benutzen. Man schreibt als Urheber einfach in sein Programm oder nicht versteckt in irgendwelche Begleittexte (im Projekt und / oder auf im Internetauftritt), was man erlaubt und was man verbietet. Meine Güte, welch ein Aufriß wegen eines Gratisprogrammes.
  Mit Zitat antworten Zitat
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#17

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 15:23
Denn: geistiges Eigentum heisst, dass du das auschließliche Recht an diesem immateriellen Gut hast.
Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
  Mit Zitat antworten Zitat
Gerd01

Registriert seit: 18. Mär 2005
Ort: NRW
117 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#18

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 16:36
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.116 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#19

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 16:58
Bei grober Fahrlässigkeit hatte man ja vorher vorsätzlich nichts dagegen unternommen.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
wird PoSex im Delphi viel seltener praktiziert.
  Mit Zitat antworten Zitat
Ghostwalker

Registriert seit: 16. Jun 2003
Ort: Schönwald
1.299 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#20

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 17:35
Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
Für das deutsche Urheberrecht ist das soweit richtig und wird m.W. nach auch so von deutschen Gerichten gehandhabt.

ABER: Für das Ausland gilt das nicht.

(oder anders ausgedrückt "Andere Länder, andere Gesetze")
Uwe
e=mc² or energy = milk * coffee²
  Mit Zitat antworten Zitat
Antwort Antwort
Seite 2 von 3     12 3      


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:11 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz