AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Projektplanung und -Management Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

Ein Thema von a.def · begonnen am 4. Dez 2016 · letzter Beitrag vom 8. Dez 2016
Antwort Antwort
Seite 3 von 3     123   
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#21

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 21:51
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
Eben nicht! Gerade, weil das nicht das gleiche ist, hat es auch unterschiedliche Bezeichnungen.

Ich kenne dann auch noch den "bedingten Vorsatz", der n.m.W. eher zur groben Fahrlässigkeit tendiert.

Ergänzung: Es ist eben doch noch ein feiner Unterschied, ob man ein Haus anzündet oder - ordnungsgemäß gesicherte und betriebene - Kerzen absichtlich darin brennen läßt und es dennoch verläßt.

Geändert von Delphi-Laie ( 7. Dez 2016 um 22:01 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von Dalai
Dalai

Registriert seit: 9. Apr 2006
1.682 Beiträge
 
Delphi 5 Professional
 
#22

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 7. Dez 2016, 22:38
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
Wäre das der Fall, gäbe es keinen Unterschied zwischen Mord (Vorsatz) und fahrlässiger Tötung (Fahrlässigkeit). Ist nur ein "kleiner" Unterschied...

[EDIT] Aber wir schweifen vom Thema ab. [/EDIT]

Grüße
Dalai
  Mit Zitat antworten Zitat
Benedikt Magnus

Registriert seit: 6. Jul 2012
Ort: Bonn
190 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#23

AW: Software-Lizenz die Qual der Wahl oder eine eindeutige Sache?

  Alt 8. Dez 2016, 10:02
Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
Für das deutsche Urheberrecht ist das soweit richtig und wird m.W. nach auch so von deutschen Gerichten gehandhabt.

ABER: Für das Ausland gilt das nicht.

(oder anders ausgedrückt "Andere Länder, andere Gesetze")
Das ist der Grund, warum ich immer eine einfache, englische Lizenz dazulegen. In Deutschland hat die keine Gültigkeit (da englisch) und es greift mein "automatisches" Urheberrecht. Überall sonst gilt dann die beigelegte Lizenz.
  Mit Zitat antworten Zitat
Antwort Antwort
Seite 3 von 3     123   


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:31 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz