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GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

Ein Thema von waldforest · begonnen am 16. Aug 2016 · letzter Beitrag vom 27. Jan 2017
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bernau

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Delphi 12 Athens
 
#1

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 12. Okt 2016, 01:09
die Daten von Audicon beschreiben den Aufbau der Dateien (index.xml + Daten im CSV Format), die in Summe den Beschreibungsstandard bilden.
Wer hat diesen Standard festgelegt bzw. definiert.?
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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jaenicke
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Delphi 12 Athens
 
#2

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 12. Okt 2016, 04:41
Wer hat diesen Standard festgelegt bzw. definiert.?
Das Finanzministerium gemeinsam mit Audicon. Das Finanzministerium wird dir aber nie eine schriftliche Bestätigung geben, dass du alles richtig machst. Daher ist die Zertifizierung durch Audicon die höchste Bestätigung, die du bekommen kannst.

Der Punkt ist nicht, dass du damit nie Probleme bekommen kannst. Der Punkt ist, dass es durch den standardisierten Export und durch die Zertifizierung in Kombination mit einer guten Lösung zur Unveränderbarkeit der Daten deutlich schwieriger ist einen konkreten Verdacht zu rechtfertigen. Bis dahin steht aber der Prüfer in der Beweispflicht, dass etwas nicht stimmt. Sobald er etwas findet, muss umgekehrt der Betreiber (bzw. du als Softwarehersteller in einem Gutachten) beweisen, dass das so in Ordnung ist.

Wenn du einen eigenen Export bereit stellst, der dann nicht so gut in IDEA einlesbar ist, ist das erst einmal auch kein Problem, zumindest aktuell noch nicht. Es macht dem Prüfer aber mehr Arbeit und erhöht nicht gerade das Vertrauen.
Sebastian Jänicke
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mm1256

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Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#3

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 12. Okt 2016, 08:08
...Es macht dem Prüfer aber mehr Arbeit und erhöht nicht gerade das Vertrauen.
So ist es Und wenn er/sie dann schon etwas angefressen ist, sucht er/sie auch an Stellen, die oftmals nicht so genau durchleuchtet werden. Ich hatte schon mal einen Fall, da hat der Prüfer tatsächlich alle relevanten Datenbanken des WWS (Auftragsdaten, Rechnungsjournal) miteinander verglichen, ob es irgendwelche "Abweichungen" bzw. Unregelmäßigkeiten gibt. Man tut sich und seinen Kunden als Softwarehersteller keinen Gefallen, wenn man bei der GdPDU-Ausgabe spart.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen
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Captnemo

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Delphi XE4 Architect
 
#4

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 17. Nov 2016, 12:27
Das Finanzministerium gemeinsam mit Audicon. Das Finanzministerium wird dir aber nie eine schriftliche Bestätigung geben, dass du alles richtig machst. Daher ist die Zertifizierung durch Audicon die höchste Bestätigung, die du bekommen kannst.
Hier mal ein kleiner Auszug aus folgendem Dokument http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3

Zitat Seite 37 Punkt 181
Zitat:
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes
dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in
Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
Zertifikat hin oder her...am Ende ist es nichts, worauf man sich berufen könnte.

Überigens, die Firma Audicon wird in dem ganzen Dokument nicht einmal als Referenz erwähnt. Somit ergibt sich aus der Aussage von Audicon auch kein Rechtsanspruch auf die Richtigkeit der Datenübergabe nach deren Format. (Auch wenn es tatsächlich aus deren Feder stammt).

Mit einem Produkt wie Opti.View (http://optiview.hsp-software.de/) können zum Beispiel beliebige Tabellen aus der Datenbank übergeben und dann in den Beschreibungsstandard (XML + CSV) konvertiert werden. Damit entfällt ggf. eine aufwändige Eigenentwicklung.
Hast du eine Ahnung was deren Produkt kostet?
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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arnof

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#5

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 17. Nov 2016, 20:39
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Ich habe ein Zertifikat von Audicon besorgt, welche Daten drin stehen hat keiner gefragt, die haben nur geprüft, ob es durch Ihren Konverter (IDEA) lief. Was der Inhalt meiner Daten war, hier gab es keinerlei Nachfrage.

Hier geht es darum möglichst schnell einige tausender zu verdienen, soll Ihnen gegönnt sein, auf dem Prospekt kommt das halt gut beim Kunden an.
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jaenicke
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Delphi 12 Athens
 
#6

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 04:37
Es kommt einerseits beim Kunden gut an, ja, aber andererseits weißt du auch, dass die Daten fehlerfrei lesbar sind.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Daten auch korrekt sind. Die Summen, konkrete Beispiele usw. kann man ja selbst prüfen, insofern sollte da auch nichts ganz Falsches drin sein.

Die Alternative wäre zu warten bis bei einem Kunden eine Prüfung läuft. Aber wenn die Daten dann nicht einlesbar sind...

Natürlich hätten wir wie gesagt solch ein Zertifikat lieber wie in anderen Ländern vom Finanzamt. Aber da es diese Alternative nicht gibt... (was ich persönlich sehr kritisch für alle Beteiligten sehe)
Sebastian Jänicke
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Lemmy

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Delphi 10.4 Sydney
 
#7

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 05:21
Die Alternative wäre zu warten bis bei einem Kunden eine Prüfung läuft. Aber wenn die Daten dann nicht einlesbar sind...
dann besserst Du nach. Ich habe so eine Schnittstelle für eine alte BDE Software mal eben aus dem Hut gezaubert - am Ende war gaben wir eine einzige csv Datei ab. Der Kunde stand schon etwas unter Druck (Androhung von Zwangsgeld durch den FA Beamten). Am Ende kam er vorbei, las die CSV Datei ein und zog wieder an.

Natürlich hätten wir wie gesagt solch ein Zertifikat lieber wie in anderen Ländern vom Finanzamt. Aber da es diese Alternative nicht gibt... (was ich persönlich sehr kritisch für alle Beteiligten sehe)
sehe ich auch so. Und ich gönne denen nicht die 1-2k€ für ein solches "Zertifikat". Die Schnittstelle könnte durch ein simples SDK beschrieben werden und die Lesbarkeit durch ein XSD einfachst nachgewiesen werden. Die inhaltliche Vollständigkeit muss man in jeden Fall selbst garantieren
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Delphi 12 Athens
 
#8

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 06:48
dann besserst Du nach
Du hast dann aber nicht mehr die Unveränderbarkeit der Daten vollumfänglich gewährleistet, wenn die GdPDU-Daten nacherzeugt werden. Wir speichern täglich die Pakete und sichern diese jeweils ab. Bei der Zusammenstellung des Pakets für einen Zeitraum kann man dann genau sehen, ob die Daten jeweils noch unverändert waren.

Natürlich kann man so etwas immer mit einigem Aufwand umgehen, aber das erfordert dann schon einiges Fachwissen und kriminelle Energie. Deshalb ist es da nicht so einfach einen Anfangsverdacht zu begründen.
Und das ist für uns das Hauptanliegen: Die Daten in einem Format vorzulegen, die es dem Prüfer einfach macht und Manipulationen so unwahrscheinlich macht, dass normalerweise keine tiefere Prüfung sinnvoll erscheint.
Bisher hat das auch in diesem Format so problemlos geklappt.
Sebastian Jänicke
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#9

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 10:14
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Ich habe ein Zertifikat von Audicon besorgt, welche Daten drin stehen hat keiner gefragt, die haben nur geprüft, ob es durch Ihren Konverter (IDEA) lief. Was der Inhalt meiner Daten war, hier gab es keinerlei Nachfrage.

Hier geht es darum möglichst schnell einige tausender zu verdienen, soll Ihnen gegönnt sein, auf dem Prospekt kommt das halt gut beim Kunden an.
Was hat das gekostet?
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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Delphi 12 Athens
 
#10

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 12:50
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Ich habe ein Zertifikat von Audicon besorgt, welche Daten drin stehen hat keiner gefragt, die haben nur geprüft, ob es durch Ihren Konverter (IDEA) lief. Was der Inhalt meiner Daten war, hier gab es keinerlei Nachfrage.

Hier geht es darum möglichst schnell einige tausender zu verdienen, soll Ihnen gegönnt sein, auf dem Prospekt kommt das halt gut beim Kunden an.
Ich habe mir auch mal die Audicon-Sache angeschaut. Wie du beschrieben hast, wird nur geprüft, ob die Daten eingelesen werden können. Das ist bei einer Steuerprüfung zwar ein Pluspunkt. Aber es gibt noch viel mehr Sachen, die als Minuspunkt verwendet werden können, die von Audicon nicht geprüft werden. Ich habe schon einige Steuerprüfungen hinter mir. alles gut. Aber es gibt auch Steuerprüfer, die werden kleinlich. Ein Kunde wurde von mir geprüft. Alle Buchungsdaten waren vorhanden und sind korrekt. Das wurde mir vom Steuerprüfer bestätigt.

ABER: Er fragte dann nach den Programmier-Protokollen. Dachte zuerst, daß er ein Protokoll zu allen "Programmänderungen", die ich gemacht habe, haben möchte. Ne, ne. Er meine damit die Stammdaten der Kasse. Also z.B. "Wann wurde ein Mitarbeiter angelegt, wann wurde dieser geändert. Welche Berechtigungen wurden dem Mitarbeiter zugefügt oder entzogen. Wurden Formulare geändert. Welches Formular wurde geändert. Was wurde am Formular geändert. Etc.

Alle Tätigkeiten der Mitarbeiter sind natürlich in den Einzelaufzeichnungen protokolliert. Man sieht also, ob jemand stornieren durfte oder nicht. Das hat dem Steuerrprüfer aber nicht genügt. Er wollte wissen, wann die Änderung des Mitarbeiters durchgeführt wurde. Konnte ich auf den Tag nicht liefern. Also Berechtigung zur Schätzung.

Auf so etwas wird man m.w.n. auch bei Audicon nicht hingewiesen. (Korrigiert mich, wenn es nicht so ist.) Was nützt mir dann so eine Zertifizierung. Wenn ein Steuerprüfer schätzen will, dann wird er irgend etwas aus dem Hut zaubern. Und sei es noch so eine winzige Kleinigkeit.
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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