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Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

Ein Thema von fkerber · begonnen am 14. Aug 2016 · letzter Beitrag vom 15. Aug 2016
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fkerber
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#1

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 13:48
Danke für deine Einschätzung.

Kurz noch, damit es da keine Missverständnisse gibt:
Es soll dabei nicht um Steuerbetrug gehen o.Ä. - also der Kunde hat nicht vor, dass zu tun.
Es geht mir nur um die Frage, ob es für mich problematisch sein könnte, dass man es rein theoretisch zu diesem Zweck "missbrauchen" könnte.
Natürlich kann man das als Unternehmer auch, wenn man seine Rechnungen in Word schreibt ...

Viele Grüße,
Frederic
Frederic Kerber
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Uwe Raabe

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#2

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 14:06
Mein Rechnungsprogramm, das laut eigener Angabe GoBD-konform ist, bietet mir das nachträgliche Ändern einer Rechnung mit folgender Frage an:
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Uwe Raabe
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mm1256

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#3

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 18:26
Mein Rechnungsprogramm, das laut eigener Angabe GoBD-konform ist, bietet mir das nachträgliche Ändern einer Rechnung mit folgender Frage an:
Genauso handhabe ich das auch. Zusätzlich kann ich in meiner Software noch einstellen, bis zu welchem Rechnungsbetrag die Editierung erlaubt ist und wie viele Tage (1-5) nach dem Rechnungsdruck man den Editiervorgang starten kann. Diese Regelung ist auch benutzerabhängig konfigurierbar, d.h. der Anwender bzw. sein Administrator kann entscheiden, welche Benutzer überhaupt das Recht zum Editieren haben, und wie viele Tage. Somit kann man z.B. den Editiervorgang zur Chefsache machen, und nur von seinem Arbeitsplatz aus erlauben.

Anmerkung: Der konfigurierbare Zeitraum hat den Vorteil, dass man hier besser auf die individuellen Anforderungen im Betrieb eingehen kann. In einem Online-Handel ticken die Uhren anders als beispielsweise in einem Handwerksbetrieb.

2. Anmerkung: Rechnungs-Änderungen werden selbstverständlich protokolliert. Technische Umsetzung: Datum, Zeit, Benutzername und Arbeitsplatz werden in einem Memo-Feld bei den Auftragsdaten gespeichert.

Ich hoffe, das es sich "nur" um Freitext Rechnungen handelt!... Bei Rechnungen welche mit Artikelpositionen aus einer WaWi korrespondieren zerhaut es bei Mengenänderungen den Bestand und bei Preisänderungen die Statistik der Durchschnitte z.B. vom Rohertrag... FA Prüfer sind nicht dummm und wissen wie sie schnell abtesten ob da eventuell was unpassend ist.
Das Problem hatte ich früher auch, es ist aber einfach lösbar. Bei jeder Position wird die (ab)gebuchte Menge zusätzlich mit geführt. Einfaches Beispiel: Der Kunde druckt eine Rechnung aus. Beim Gegenlesen/Einpacken der Ware/Kuvertieren stellt er fest, dass die Menge bei einer Position nicht passt. Also muss die Rechnung nochmals editiert und die Menge geändert werden. Und natürlich darf dann auch nur die Differenz-Menge gebucht werden. Das ist ein fast alltäglicher Vorgang den eine vernünftige WaWi können muss!
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen

Geändert von mm1256 (14. Aug 2016 um 18:28 Uhr)
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bernau

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#4

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 20:31
Mein Rechnungsprogramm, das laut eigener Angabe GoBD-konform ist, bietet mir das nachträgliche Ändern einer Rechnung mit folgender Frage an:
Was ist schon GoDB-Konform. Ich habe noch nicht wirklich ein Dokument gesehen, in dem definitiv gesagt wird, wie ein Programm zu arbeiten hat. Letztendlich ist es immer eine Auslegungssache des Steuerprüfers.

Ein Kunde von mir wird grade geschätzt, weil mein Ladenkassenprogramm anscheinend nicht alles protokolliert. Ich protokolliere alle umsatzrelevanten Daten. Weil dort alles OK ist, wird eben die Mitarbeiterverwaltung bemängelt. Der Steuerprüfer wollte wissen, wann welcher Mitarbeiter angelegt wurde, wann dieser geändert wurde, welche Berechtigungen er zu welchem Zeitpunkt hatte.

Man kann eigentlich aus allen Buchungsdaten ersehen, welcher Mitarbeiter kassiert, storniert oder sonst was gemacht hat. Daraus kann man auch eigentlich herausfinden, wann der Mitarbeiter angelegt wurde und ober er bestimmte Berechtigungen hat. (Macht ja keinen Sinn, einen Mitarbeiter 12 Monate vor dem ersten Kassiervorgang anzulegen) Aber das war nicht gültig. Es muss der Zeitpunkt der Änderung ersichtlich sein.

Es wird sich auf ein Gerichtsurteil des BFH berufen, welches von 1995 ist. Da haben die Kassensysteme noch ganz anders ausgesehen.

Bei bisherigen Steuerprüfungen nie ein Problem. Jetzt aber schon.
Gerd
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Uwe Raabe

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#5

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 20:37
Was ist schon GoDB-Konform. Ich habe noch nicht wirklich ein Dokument gesehen, in dem definitiv gesagt wird, wie ein Programm zu arbeiten hat. Letztendlich ist es immer eine Auslegungssache des Steuerprüfers.
In dem Fall wäre dann ja sowieso egal, wie man es implementiert.
Uwe Raabe
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#6

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 14. Aug 2016, 21:42
Was ist schon GoDB-Konform. Ich habe noch nicht wirklich ein Dokument gesehen, in dem definitiv gesagt wird, wie ein Programm zu arbeiten hat. Letztendlich ist es immer eine Auslegungssache des Steuerprüfers.
In dem Fall wäre dann ja sowieso egal, wie man es implementiert.
So ist es. Man kann nur versuchen so zu Programmieren, daß man den positiven Nerv des Steuerprüfers trifft. Deine Lösung mit dem Hinweis schützt dich vieleicht, da du den Kunden auf die GoBD hingewiesen hast. Da du aber die Funktion implementiert hast, ist ein potentieller Steuerbetrug vorhanden. Für den einen Stuerprüfer ist das ganz OK. Und wenn du dann einen Steuerprüfer erwischst, der wo anders nichts gefunden hat, dann wird er sich darauf schmeissen.
Gerd
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#7

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 15. Aug 2016, 09:13
Deine Lösung mit dem Hinweis schützt dich vieleicht, da du den Kunden auf die GoBD hingewiesen hast. Da du aber die Funktion implementiert hast, ist ein potentieller Steuerbetrug vorhanden.
Nur um das gerade zu rücken: Es handelt sich dabei nicht um eine Software, die ich selbst geschrieben habe, sondern um die, mit der ich meine eigenen Rechnungen schreibe.

Übrigens lässt sich das Ganze mit geringem Aufwand auch vollkommen ohne die Unterstützung der Software realisieren: Einfach eine passende Datensicherung (sei es mit dem Rechnungsprogramm oder auf Betriebssystemebene) einspielen und die Rechnung nochmal schreiben. Gut geeignet für solche Tricks sind auch Snapshots einer VM. Wenn ich es wirklich will, kann rein gar nichts den versuchten Steuerbetrug verhindern.
Uwe Raabe
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jaenicke

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#8

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 15. Aug 2016, 14:29
Laut § 146 Absatz 4 AO:
Zitat:
(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Das ist soweit mir bekannt ist der einzige Punkt im Gesetz, der zu Änderungen etwas sagt.

Ein Kunde von mir wird grade geschätzt, weil mein Ladenkassenprogramm anscheinend nicht alles protokolliert. Ich protokolliere alle umsatzrelevanten Daten. Weil dort alles OK ist, wird eben die Mitarbeiterverwaltung bemängelt.
Wir protokollieren so etwas auch. Allerdings wurden diese Daten bisher nie bei einer Prüfung benutzt soweit ich weiß. Je nach Summe könnte hier eine Klage lohnen...

Erstellst du denn vollständige GoBD/GDPdU kompatible Exporte, die der Prüfer bei sich standardgemäß einlesen kann? Das ist ja die Grundvoraussetzung für unproblematische Steuerprüfungen.
Sebastian Jänicke
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sh17

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#9

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 15. Aug 2016, 05:55
Der Steuerprüfer wollte wissen, wann welcher Mitarbeiter angelegt wurde, wann dieser geändert wurde, welche Berechtigungen er zu welchem Zeitpunkt hatte.
Wat?

Ich habe jetzt zwei Bücher zu GoBD gelesen, die etwas die technische Umsetzung beleuchten. Meiner Meinung nach halb so wild, solange alle genau protokolliert werden. Das allerdings eine Protokollierung der Anlage von Mitarbeitern erforderlich wäre, konnte ich da nicht erkennen. (Wir machen aber auch keine Kassenlösungen)

Viel wichtiger wäre für jeden Kunden, der die Software nutzt, die Verfahrensdokumentation - also welcher Mitarbeiter was und wann darf im Rechnungswesen. Wie eben die Arbeitsabläufe aussehen beim Rechnungsein- und ausgang.
Sven Harazim
--
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Mavarik

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#10

AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?

  Alt 15. Aug 2016, 07:36
Vielleicht ist die Frage naiv, aber:

Ich kann meine Rechnungen mit Word schreiben... Hauptsache es stehen alle gesetzlich vorgegebenen Infos drauf...

Oder hat sich das geändert?

Mavarik
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