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Recht auf Vergessenwerden

Ein Thema von EWeiss · begonnen am 5. Feb 2016 · letzter Beitrag vom 7. Feb 2016
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EWeiss
(Gast)

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#1

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 18:57
Nun ja es gibt diverse Klagen gegen Forumsbetreiber welche aber ein paar Jahre zurückliegen.
Hier wurde die Löschung der Forenbeiträge verneint.
Das muss aber nicht bedeuten das es so bleiben muss.
Schließlich wurde auch Google dazu verpflichtet das recht auf vergessen einzuräumen.

Mich würde mal interessieren ob die alten Gerichtsentscheide unter den Aspekt immer noch Bedeutung haben.
Spekulation: Wäre ein eventueller Rechtsstreit gegen Forenbetreiber auf das vergessenwerden hinsichtlich des Google Urteil erfolgreich?
In einer AGB festgelegt Punkte müssen ja nicht immer bestand haben.

Mich Interessiert das einfach mal

Zitat:
Das wäre ja auch noch schöner, wenn man als Admin jeden einzelnen Beitrag von jemandem löschen müsste, nur weil der es so will.
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Lasse ich mich von meiner Frau scheiden trage ich bestimmt den Ehering nicht mehr "lol"
Entweder Oder...

Hmm... Nach dem Motto. Was mir gefällt behalte ich, was nicht werfe ich raus. Ist das Rechtens/Moralisch?

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 19:14 Uhr)
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mkinzler
(Moderator)

Registriert seit: 9. Dez 2005
Ort: Heilbronn
39.874 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#2

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:09
Zitat:
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Und es wird auch keiner dazugezwungen hier Mitglied zu werden. Und wenn man sich hier freiwillig anmeldet, akzeptiert man die Bedingungen.
Markus Kinzler
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EWeiss
(Gast)

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#3

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:13
Zitat:
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Und es wird auch keiner dazugezwungen hier Mitglied zu werden. Und wenn man sich hier freiwillig anmeldet, akzeptiert man die Bedingungen.
Schon klar.
Es geht auch nicht um meine Person sondern generell um das Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Wie ich schon sagte Bedingungen können gekippt werden.
Eventuell ein Rechtsstreit doch erfolgreich

Auch wenn ich Beiträge schreibe sind sie letztendlich immer noch mein Geistiges Eigentum.
Auch dann wenn in den AGB's was anderes steht.
Kann man sehen wie man will.

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 19:17 Uhr)
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
Ort: Karlsruhe
3.724 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#4

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:29
Auch wenn ich Beiträge schreibe sind sie letztendlich immer noch mein Geistiges Eigentum.
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt. Analogie: Du kannst auch nicht dein Manuskript an einen Verlag verkaufen und dann im Nachhinein unter Berufung auf dein geistiges Eigentum dem Verlag verbieten es zu drucken. Oder wenn du als Entwickler in einer Firma gearbeitet hast, kannst du nach deinem Ausscheiden ja auch nicht verlangen, dass alle Codezeilen, die du verfasst hast, wieder aus dem Produkt gelöscht werden.
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EWeiss
(Gast)

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#5

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:40
Zitat:
Oder wenn du als Entwickler in einer Firma gearbeitet hast, kannst du nach deinem Ausscheiden ja auch nicht verlangen, dass alle Codezeilen, die du verfasst hast, wieder aus dem Produkt gelöscht werden.
Doch kann man wenn man alleiniger Urheber\Eigentümer einer wenn auch als Freeware bereitgestellten Bibliothek ist.
Und ja habe es schon praktiziert. (Aber ist ein anderes Thema).

Ich stehe nur im Konflikt damit das man letztendlich den Administratoren auf gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Und frage mich ernstlich ob man da nicht generell Rechtlich etwas gegen tun soll.

Wobei es nicht um das Forum hier geht sondern um das eigentliche Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Warum wird es Konzernen auferlegt und Foren Betreiber könnten tun und lassen was sie wollen.

Zitat:
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Welches aber nach der Beendigung eines Vertrages hinfällig wird.


gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 19:43 Uhr)
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Benutzerbild von jfheins
jfheins

Registriert seit: 10. Jun 2004
Ort: Garching (TUM)
4.579 Beiträge
 
#6

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:00
Doch kann man wenn man alleiniger Urheber\Eigentümer einer wenn auch als Freeware bereitgestellten Bibliothek ist.
Und ja habe es schon praktiziert. (Aber ist ein anderes Thema).
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Zitat:
Ich stehe nur im Konflikt damit das man letztendlich den Administratoren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Und frage mich ernstlich ob man da nicht generell Rechtlich etwas gegen tun soll.
Hö? Du bist doch nicht ausgeliefert. Du schreibst die Beiträge freiwillig, nachdem du die Regeln akzeptiert hast. Zu keiner Zeit musst du an dem Forum teilnehmen, aber wenn du es machst, musst du dich den Regeln beugen. Ist z.B. bei einer Firma nicht anders: Wenn du da angestellt wirst, dann musst du auch die internen Regeln befolgen.

Zitat:
Wobei es nicht um das Forum hier geht sondern um das eigentliche Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Warum wird es Konzernen auferlegt und Foren Betreiber könnten tun und lassen was sie wollen.
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar. Sachen, die hier gepostet werden, fallen in aller Regel nicht darunter. Forenbetreiber habe auch keinen Freifahrtsschein: Wenn jemand etwas über dich persönlich schreiben sollte, dann könntest du mit der Beschwerde dagegen vielleicht Erfolg haben.

Zitat:
Zitat:
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Welches aber nach der Beendigung eines Vertrages hinfällig wird
LOL Nein. Ich zitiere mal aus den Bedingungen:
Zitat:
Du gewährst Delphi-PRAXiS das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche unwiderrufliche, vergütungsfreie Recht, die von Dir auf der Internetpräsenz Delphi-PRAXiS in den Foren oder im Chat eingestellten Inhalte zu nutzen und kommerziell zu verwerten. Insbesondere gewährst Du Delphi-PRAXiS das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, sie in Verkehr zu bringen und zu verbreiten, die Inhalte zu ändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen und die Änderungen, Bearbeitungen oder Übersetzungen zu veröffentlichen sowie die Inhalte mittels Draht oder drahtlos auch im interaktiven Bereich zu übertragen und sie an Dritte zu vermieten und/oder in anderer Weise Unterlizenzen an ihnen zu erteilen.
Wenn du den Vertrag kündigst, werden Handlungen die davor i.O. waren nicht plötzlich illegal. Du kannst auch nicht nach einer Operation (für die du eine schriftliche Einwilligung gibst) sagen "Ach neee, das wollte ich ja doch nicht, das war dann wohl doch gefährliche Körperverletzung. Ab in den Knast!"
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EWeiss
(Gast)

n/a Beiträge
 
#7

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:08
Zitat:
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar.
Und darum geht's.
Es muss ja nicht so bleiben.

@Daniel
Es geht nicht um das Forum hier im speziellen daher must du dich nicht rechtfertigen
Es geht um das Thema im Allgemeinen "Recht auf Vergessenwerden" was ich nochmals betonen möchte.
Nicht gegen deine Person oder irgend einer anderen hier.

Nur persönlich für mich Interesse halber.

Zitat:
Besonders viele Daten werden Euch ganz bewusst nicht abgerungen.
Das ist korrekt und für mich auch kein Thema

Zitat:
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Falsch! Da es sich um keine Firma sondern um eine ebenfalls vertriebene Freie Software auf Community Basis handelte.
Wie gesagt ist ein anderes Thema.

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 20:19 Uhr)
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#8

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:08
Das Nutzungsrecht für das Forum bezieht sich auf das Risiko, dass Themen ggf. völlig nutzlos werden, wenn man alle Beiträge von Teilnehmer X entfernt. Bei manchen Themen mag sich das mehr, bei anderen weniger stark auswirken. Das ist die Motivation eines Foren-Betreibers, die eingestellten Beiträge möglichst lang komplett vorrätig zu halten. Nur dann macht das Forum als Angebot an die Community Sinn.

Vor diesem Hintergrund habe ich einst die Nutzungsbedingungen erstellen und vor einigen Monaten auch noch mal prüfen lassen. Man kann auf juristischer Ebene über alles streiten - aber daran habe ich gar kein Interesse.

Völlig losgelöst bekomme ich immer wieder Anfragen mit der Bitte, einzelne Beiträge selektiv zu löschen, weil sich z.B. ein Produkt- or Firmenname darin befindet. Allen (!) Wünschen habe ich entsprochen. An den wenigen persönlichen Daten, die im Kontext des Benutzerprofils zu finden sind, habe ich Null Interesse. Und mal ehrlich: Besonders viele Daten werden Euch ganz bewusst nicht abgerungen.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.340 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#9

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 7. Feb 2016, 16:04
Schließlich wurde auch Google dazu verpflichtet das recht auf vergessen einzuräumen.
Google hast du auch nicht explizit das Recht eingeräumt deine Beiträge zu veröffentlichen.

Im Endeffekt steht es dir frei dich an den Forenbetreiber zu wenden und die Löschung deiner Beiträge in Auftrag geben. (also in der aktuell sichtbaren Version )
Vorallem bei deinen eigenen Threads (z.B. die Userprojekte) sollte es auch kein großes Problem geben, wenn da alles gelöscht würde, ohne dass etwas aus dem Zusammenhang gerissen wird.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.
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