Doch kann man wenn man alleiniger Urheber\Eigentümer einer wenn auch als Freeware bereitgestellten Bibliothek ist.
Und ja habe es schon praktiziert. (Aber ist ein anderes Thema).
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Zitat:
Ich stehe nur im Konflikt damit das man letztendlich den Administratoren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Und frage mich ernstlich ob man da nicht generell Rechtlich etwas gegen tun soll.
Hö? Du bist doch nicht ausgeliefert. Du schreibst die Beiträge freiwillig, nachdem du die Regeln akzeptiert hast. Zu keiner Zeit
musst du an dem Forum teilnehmen, aber wenn du es machst, musst du dich den Regeln beugen. Ist z.B. bei einer Firma nicht anders: Wenn du da angestellt wirst, dann musst du auch die internen Regeln befolgen.
Zitat:
Wobei es nicht um das Forum hier geht sondern um das eigentliche Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Warum wird es Konzernen auferlegt und Foren Betreiber könnten tun und lassen was sie wollen.
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar. Sachen, die hier gepostet werden, fallen in aller Regel nicht darunter. Forenbetreiber habe auch keinen Freifahrtsschein: Wenn jemand etwas über dich persönlich schreiben sollte, dann könntest du mit der Beschwerde dagegen vielleicht Erfolg haben.
Zitat:
Zitat:
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Welches aber nach der Beendigung eines Vertrages hinfällig wird
LOL Nein. Ich zitiere mal aus den Bedingungen:
Zitat:
Du gewährst Delphi-PRAXiS das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche unwiderrufliche, vergütungsfreie Recht, die von Dir auf der Internetpräsenz Delphi-PRAXiS in den Foren oder im Chat eingestellten Inhalte zu nutzen und kommerziell zu verwerten. Insbesondere gewährst Du Delphi-PRAXiS das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, sie in Verkehr zu bringen und zu verbreiten, die Inhalte zu ändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen und die Änderungen, Bearbeitungen oder Übersetzungen zu veröffentlichen sowie die Inhalte mittels Draht oder drahtlos auch im interaktiven Bereich zu übertragen und sie an Dritte zu vermieten und/oder in anderer Weise Unterlizenzen an ihnen zu erteilen.
Wenn du den Vertrag kündigst, werden Handlungen die davor i.O. waren nicht plötzlich illegal. Du kannst auch nicht nach einer Operation (für die du eine schriftliche Einwilligung gibst) sagen "Ach neee, das wollte ich ja doch nicht, das war dann wohl doch gefährliche Körperverletzung. Ab in den Knast!"