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Recht auf Vergessenwerden

Ein Thema von EWeiss · begonnen am 5. Feb 2016 · letzter Beitrag vom 7. Feb 2016
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
Ort: Karlsruhe
3.724 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#11

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:29
Auch wenn ich Beiträge schreibe sind sie letztendlich immer noch mein Geistiges Eigentum.
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt. Analogie: Du kannst auch nicht dein Manuskript an einen Verlag verkaufen und dann im Nachhinein unter Berufung auf dein geistiges Eigentum dem Verlag verbieten es zu drucken. Oder wenn du als Entwickler in einer Firma gearbeitet hast, kannst du nach deinem Ausscheiden ja auch nicht verlangen, dass alle Codezeilen, die du verfasst hast, wieder aus dem Produkt gelöscht werden.
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EWeiss
(Gast)

n/a Beiträge
 
#12

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:40
Zitat:
Oder wenn du als Entwickler in einer Firma gearbeitet hast, kannst du nach deinem Ausscheiden ja auch nicht verlangen, dass alle Codezeilen, die du verfasst hast, wieder aus dem Produkt gelöscht werden.
Doch kann man wenn man alleiniger Urheber\Eigentümer einer wenn auch als Freeware bereitgestellten Bibliothek ist.
Und ja habe es schon praktiziert. (Aber ist ein anderes Thema).

Ich stehe nur im Konflikt damit das man letztendlich den Administratoren auf gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Und frage mich ernstlich ob man da nicht generell Rechtlich etwas gegen tun soll.

Wobei es nicht um das Forum hier geht sondern um das eigentliche Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Warum wird es Konzernen auferlegt und Foren Betreiber könnten tun und lassen was sie wollen.

Zitat:
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Welches aber nach der Beendigung eines Vertrages hinfällig wird.


gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 20:43 Uhr)
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Benutzerbild von jfheins
jfheins

Registriert seit: 10. Jun 2004
Ort: Garching (TUM)
4.579 Beiträge
 
#13

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 21:00
Doch kann man wenn man alleiniger Urheber\Eigentümer einer wenn auch als Freeware bereitgestellten Bibliothek ist.
Und ja habe es schon praktiziert. (Aber ist ein anderes Thema).
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Zitat:
Ich stehe nur im Konflikt damit das man letztendlich den Administratoren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Und frage mich ernstlich ob man da nicht generell Rechtlich etwas gegen tun soll.
Hö? Du bist doch nicht ausgeliefert. Du schreibst die Beiträge freiwillig, nachdem du die Regeln akzeptiert hast. Zu keiner Zeit musst du an dem Forum teilnehmen, aber wenn du es machst, musst du dich den Regeln beugen. Ist z.B. bei einer Firma nicht anders: Wenn du da angestellt wirst, dann musst du auch die internen Regeln befolgen.

Zitat:
Wobei es nicht um das Forum hier geht sondern um das eigentliche Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Warum wird es Konzernen auferlegt und Foren Betreiber könnten tun und lassen was sie wollen.
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar. Sachen, die hier gepostet werden, fallen in aller Regel nicht darunter. Forenbetreiber habe auch keinen Freifahrtsschein: Wenn jemand etwas über dich persönlich schreiben sollte, dann könntest du mit der Beschwerde dagegen vielleicht Erfolg haben.

Zitat:
Zitat:
Du hast aber ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Welches aber nach der Beendigung eines Vertrages hinfällig wird
LOL Nein. Ich zitiere mal aus den Bedingungen:
Zitat:
Du gewährst Delphi-PRAXiS das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche unwiderrufliche, vergütungsfreie Recht, die von Dir auf der Internetpräsenz Delphi-PRAXiS in den Foren oder im Chat eingestellten Inhalte zu nutzen und kommerziell zu verwerten. Insbesondere gewährst Du Delphi-PRAXiS das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, sie in Verkehr zu bringen und zu verbreiten, die Inhalte zu ändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen und die Änderungen, Bearbeitungen oder Übersetzungen zu veröffentlichen sowie die Inhalte mittels Draht oder drahtlos auch im interaktiven Bereich zu übertragen und sie an Dritte zu vermieten und/oder in anderer Weise Unterlizenzen an ihnen zu erteilen.
Wenn du den Vertrag kündigst, werden Handlungen die davor i.O. waren nicht plötzlich illegal. Du kannst auch nicht nach einer Operation (für die du eine schriftliche Einwilligung gibst) sagen "Ach neee, das wollte ich ja doch nicht, das war dann wohl doch gefährliche Körperverletzung. Ab in den Knast!"
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#14

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 21:08
Das Nutzungsrecht für das Forum bezieht sich auf das Risiko, dass Themen ggf. völlig nutzlos werden, wenn man alle Beiträge von Teilnehmer X entfernt. Bei manchen Themen mag sich das mehr, bei anderen weniger stark auswirken. Das ist die Motivation eines Foren-Betreibers, die eingestellten Beiträge möglichst lang komplett vorrätig zu halten. Nur dann macht das Forum als Angebot an die Community Sinn.

Vor diesem Hintergrund habe ich einst die Nutzungsbedingungen erstellen und vor einigen Monaten auch noch mal prüfen lassen. Man kann auf juristischer Ebene über alles streiten - aber daran habe ich gar kein Interesse.

Völlig losgelöst bekomme ich immer wieder Anfragen mit der Bitte, einzelne Beiträge selektiv zu löschen, weil sich z.B. ein Produkt- or Firmenname darin befindet. Allen (!) Wünschen habe ich entsprochen. An den wenigen persönlichen Daten, die im Kontext des Benutzerprofils zu finden sind, habe ich Null Interesse. Und mal ehrlich: Besonders viele Daten werden Euch ganz bewusst nicht abgerungen.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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EWeiss
(Gast)

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#15

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 21:08
Zitat:
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist ausschließlich auf Personenbezogene Sachen Anwendbar.
Und darum geht's.
Es muss ja nicht so bleiben.

@Daniel
Es geht nicht um das Forum hier im speziellen daher must du dich nicht rechtfertigen
Es geht um das Thema im Allgemeinen "Recht auf Vergessenwerden" was ich nochmals betonen möchte.
Nicht gegen deine Person oder irgend einer anderen hier.

Nur persönlich für mich Interesse halber.

Zitat:
Besonders viele Daten werden Euch ganz bewusst nicht abgerungen.
Das ist korrekt und für mich auch kein Thema

Zitat:
Dann war das entweder eine doofe Firma, eine die keine Lust auf einen ewigen Rechtsstreit hatte wegen ein paar Funktionen die der Praktikant in ner Woche nochmal machen kann, oder ein Privatvergnügen. Ansonsten wäre § 69b Urhg zum Einsatz gekommen, der das ziemlich deutlich regelt.
Falsch! Da es sich um keine Firma sondern um eine ebenfalls vertriebene Freie Software auf Community Basis handelte.
Wie gesagt ist ein anderes Thema.

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 21:19 Uhr)
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#16

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 23:18
Wie ich so sehe werden hier in letzter Zeit Mitglieder vom Forum ausgeschlossen.
Woher weißt Du das?

Oder könnten nicht auch welche aus eigener Entscheidung die Segel gestichen haben?
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EWeiss
(Gast)

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#17

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 23:36
Wie ich so sehe werden hier in letzter Zeit Mitglieder vom Forum ausgeschlossen.
Woher weißt Du das?

Oder könnten nicht auch welche aus eigener Entscheidung die Segel gestichen haben?
Das ist nicht das Thema..

gruss
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HolgerX

Registriert seit: 10. Apr 2006
Ort: Leverkusen
969 Beiträge
 
Delphi 6 Professional
 
#18

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 6. Feb 2016, 06:11
Hmm..

Ich sehe das so:

Mit deiner freiwilligen Mitgliedschaft hast Du den Regeln zugestimmt.

Es ist richtig, dass Du der Urheber deiner Texte bist, jedoch hast Du die Verwertung aller deiner Beiträge an das Forum abgegeben. Hier macht die Rechtsprechung deutliche Unterschiede! Schau mal in den AGBs von Facebook.. Dort wird glaube ich sogar das voll umfängliche Verwertungsrecht an allen hoch geladenen Fotos eingeräumt. Also wundere Dich nicht, wenn ein von Dir gemachtes Foto irgendwann auf einem Werbeplakat verwendet wird!

Somit kann das Forum mit deinen Beiträgen machen, was es will.

Eventuell müssten die Admins nur deinen Namen unkenntlich machen, wobei auch dies nur mit Fragezeichen, da dein Nick mit Dir als Person eventuell nur bedingt etwas zu tun hat, da es ein frei gewählter Name ist, meist ohne Bezug zu deinem echten Name.

Somit müsste seitens der Admins nur dein Name gegen z.B. 'Ehemaliges Mitglied' austauschen und das Profil lösschen und schon ist auch nur der kleinste Personenbezug entfernt.

Bei Google ist es etwas anderes, da geht es darum das Suchergebnisse mit direktem Personenbezug, wie z.B. Namen entfernt werden müssen.
Dies ist hier in einem eigentlich Anonymen Forum wohl nur bedingt gegeben.

(Alles nur meine Meinung als Rechts leihe)
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EWeiss
(Gast)

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#19

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 6. Feb 2016, 10:26
Zitat:
Schau mal in den AGBs von Facebook
Nö bin weder Mitglied vom Fratzenbuch noch schaue ich da in irgendwelche AGB's
Mein Nick ist schon mein realer Name bis auf die Ausschreibung des Vornamens.
Es geht aber auch nicht um das Forum hier.

In soweit ist das schon klar.
Frage mich nur ob das so bleiben muss wurden doch schon genug andere Gesetze gekippt Oder?

gruss
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#20

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 6. Feb 2016, 10:38
Frage mich nur ob das so bleiben muss wurden doch schon genug andere Gesetze gekippt Oder?
Wie könnte denn eine in der Praxis auch umsetzbare Lösung für Dich aussehen? Insbesondere dann, wenn es auch weiterhin "Werke" im Internet geben soll, die als Wissens-Sammlung von einer Gemeinschaft zusammengetragen werden.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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