AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Arbeiten als Freelancer Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln

Ein Thema von jensw_2000 · begonnen am 8. Sep 2014 · letzter Beitrag vom 10. Sep 2014
Antwort Antwort
mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#1

AW: Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln

  Alt 9. Sep 2014, 08:11
Mit eurem Gewuschtel ist die Arbeit für die im Laufe der Zeit zu bezahlenden RA und Steuerberater viel teurer als die Ausgaben zur Gründung einer UG (also Mini-GmbH).

Oh schreckt, ja die ist Bilanzpflichtig und kostet mit Standardvertragswerk für 2 gleichberechtigte Gründer 150Eur plus z.B. 100Eur Stammkapital was auf nem extra Konto eingezahlt werden muss. Sowas böses wie Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer gibt es dann am Jahresende auch. Der Aufwand ne separate Standardbilanz zu erstellen ist oft einfacher wie bei ner GBR 2x Privat von Geschäft zu trennen. Buchung und Kontierung von Belegen macht eh der Steuerberater und dessen Software ist es egal ob hinten alles wieder zur einfachen EinnahmeÜberschuss-Rechnung zusammengeworfen wird, oder es als Bilanz mit ein paar Standardtexten gedruckt wird.
So Feinheiten wie Bewertungsunterschiede nach Steuerrecht<->Handelsrecht lassen wir hier mal weg.

-> Gegen eine GBR spricht das unbegrenzte gemeinschaftliche Haftungsrisiko... wenn ich der GBR eine Klage mit Streitwert 5Mio einreiche und die zugelassen wird, dann viel Spass beim Aufbringen der Anwahltskosten, gegen ne UG mit 100Eur Stammkapital reicht niemand irgend eine größere Klage ein.
-> Ne UG als "Kapitalgesellschaft" zwingt zum sauber trennen zwischen privat und Geschäft
-> Ne UG kann sich auch nach 3..5Jahren "ordentlich" auflösen, wenn kein Geschäftszweck mehr da
-> Ne UG kann "verkauft" werden... wenn die UG also für einen Kunden eine Software in sagen wir 4Jahren als Auftragsarbeit entwickelt und die Software nach 5Jahren dann fertig ist, könnte man die UG samt der Softwarerechte dem Kunden verkaufen, wenn man das will. Der Kunde wäre dann Gesellschafter und könnte euch als GF sogar behalten und so seine Wartung sichern

=> Schlagt eurem Kunden doch vor, er soll die "Projekt UG" selbst gründen und euch als 2 Gleichberechtigte Geschäftsführer einsetzen. Dann zahlt der Kunde euch die Entwicklungszeit quasi als Geschäftsführerentgeld und Nach Fertigstellung gibts dann für euch Geschäftsführer das "Wartungsentgeld".. Der Kunde hat die Sicherheit, denn die Eigentumsrechte liegen von Anfang an bei Ihm, ihr als Geschäftsführer habt die volle unternehmerische Freiheit alles zum Wohle der Firma zu tun und zu lassen was ihr wollt, und als GF auch die alleine Verpflichtung dies zu tun.

Egal wer der oder die Gesellschafter der UG...
- Haftungsrisiko überschaubar
- Streitrisiko überschaubar
- Abhängigkeit überschaubar
- Privatsphäre bleibt erhalten, eure privaten Steuererklärungen oder sonstigen Gewinne/Verluste beleiben eure jeweilige Privatsache und für Fremde ist es schwer "hinter/in" die UG zu schaun

(ne Limited ginge auch, war&ist aber teuer wie ne UG, deshalb seit es diese gibt: UG)

Geändert von mensch72 ( 9. Sep 2014 um 08:13 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
jensw_2000
(Gast)

n/a Beiträge
 
#2

AW: Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln

  Alt 9. Sep 2014, 08:38
Mit eurem Gewuschtel ist die Arbeit für die im Laufe der Zeit zu bezahlenden RA und Steuerberater viel teurer als die Ausgaben zur Gründung einer UG (also Mini-GmbH).
Nein,das geht in die falsche Richtung.
Meine Steuerberatungskosten als Freiberufler kenne ich. Sie sind seit Jahren überschaubar. Die Steuerberatungskosten für eine kleinen GmbH kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis. Erheblich teurer. Dann laden wir uns mit der UG Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer auf. Warum? Ja. der Staat ist arm, aber das werden wir mit dem einen Projekt nicht ändern.

Die Partnerschaftsgesellschaft ändert nichts am Freiberuflerstatus und an der Unabhängigkeit der Partner. Auch aus steuerlicher Sicht reicht die normale Anlage "S" bei der Einkommenstekererklärung. Die zugehörige Einnahmenüberschussrechnung muss nicht einmal durch einen Steuerberater erstellt werden.

Hier ist das schön beschrieben.

Da auch das Risiko bei diesem Kundenprojekt verschwindend gering ist sehe ich keinen Vorteil in einer UG, Limited oder GmbH, nur deutlich höhere Grundkosten und Steuerlasten.

Geändert von jensw_2000 ( 9. Sep 2014 um 08:53 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
Antwort Antwort


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:48 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024-2025 by Thomas Breitkreuz