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Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

Ein Thema von RobertH · begonnen am 14. Aug 2014 · letzter Beitrag vom 20. Aug 2014
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Benutzerbild von Jasocul
Jasocul

Registriert seit: 22. Sep 2004
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Delphi 11 Alexandria
 
#11

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 08:23
Eine halbwegs sichere Antwort, wirst du nur von einem (Fach-)Anwalt bekommen. Ich kann nur meine Meinung dazu abgeben, die nicht juristisch fundiert ist.

Es hat gegenüber meiner Delphi-Software einen eingeschränkten Funktionsumfang
Wenn dadurch Funktionen deiner Anwendung ermöglicht werden, die nur im nicht-eingeschränkten Modus möglich wären, hielte ich das für einen Verstoß gegen das Lizenzrecht. Aber das kann durchaus grenzwertig sein.

Er kontaktiert auch meine Datenbank (schreibender Zugriff) sodass auf der Webseite eingegebene Daten auch in der Delphi Maske erscheinen.
Er hat ohne deine Anwendung schreibenden Zugriff auf deine Datenbank? Da hattest du aber viel Vertrauen, könnte aber ein Angriffspunkt sein, wenn du das nur für spezielle Zwecke zulassen wolltest.

Ich würde aber sofort (schriftlich) mitteilen, dass jede Verantwortung für die korrekte Funktionalität deiner Anwendung abgelehnt wird. Du weißt doch gar nicht, ob die Daten so in die Datenbank kommen, dass deine Anwendung weiterhin so funktioniert, wie du es geplant hast. Plausibilitätsprüfung können ausgehebelt sein, Berechnungen können fehlen, ... .
Im Extremfall wirft die Anwendung Auswertungen raus, die dazu führen, dass die Firma Pleite geht, weil die Planungen darauf beruhen.
Peter
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Benutzerbild von Nersgatt
Nersgatt

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Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#12

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 08:30
Wenn man jetzt mal Trigger und Proceduren der DB außen vor lässt, ist die DB ja nur eine Möglichkeit, Daten zu speichern. Genauso wie das Wordformat ein Format zur Datenspeicherung ist. Und trotzdem gibt es schon ewig Open Office. Was nicht nur vom Funktionsumfang, der Programmintention, etc. praktisch deckungsgleich mit Word ist, es kann auch schon gefühlt "immer" unter anderem mit dem Wordformat umgehen.
Da sehe ich große Parallelen zu Deinem Fall, von daher würde ich mir nicht zu viel Hoffnung machen.

Dein Ansatzpunkt/Hebel wäre, dass Du natürlich jeglichen Support verweigern kannst, wenn mit Fremdsoftware in "Deine" DB geschrieben wird, da Du die Plausibilität der Daten nicht mehr garantieren kannst. Außerdem kannst Du die Programmteile, die die Daten schreiben nicht auf Fehler prüfen.
Jens
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Jens01

Registriert seit: 14. Apr 2009
673 Beiträge
 
#13

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 12:17
Zitat:
Dein Ansatzpunkt/Hebel wäre, dass Du natürlich jeglichen Support verweigern kannst, wenn mit Fremdsoftware in "Deine" DB geschrieben wird, da Du die Plausibilität der Daten nicht mehr garantieren kannst.
Oder man ist so geschickt und macht das dicke Geld mit dem Support! Da ruft man einen ordentlichen Stundensatz auf und verdient damit.
Die machen sich doch total abhängig von Dir (TE), wenn die auf Deine Arbeit draufprogrammieren.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.

Geändert von Jens01 (15. Aug 2014 um 12:20 Uhr)
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Dejan Vu
(Gast)

n/a Beiträge
 
#14

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 13:09
Man muss nur aus der Gewährleistung draußen sein. Sonst hat er TE nun das Problem, as die andere SW vielleicht Murks speichert und seine SW dafür verantwortlich gemacht wird bzw. wäre er dann in der Nachweispflicht, das bei ihm alles ok ist. Äh, das gilt -glaube ich- nur, wenn es eine Auftragsarbeit ist.

In jedem Fall ist das kundenseitig einerseits vollkommen ok, andererseits fördert das nicht gerade die Zusammenarbeit und zeigt auch, was man vom TE hält. Normalerweise fragt man nach, bittet um Support oder sagt einfach Bescheid. Ok, Microsoft werde ich auch nicht kontaktieren, wenn ich deren API oder DOC-Format verwende, aber hier ist es ja doch ein anderer Fall.
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Faxe

Registriert seit: 10. Jan 2013
29 Beiträge
 
Delphi XE3 Professional
 
#15

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 13:43
Interessant wäre noch, wie die Datenbank lizensiert ist.
Bei "Named User" wird mit solchen zusätzlichen HTML-Lösungen eventuell "geschlampt".
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Benutzerbild von Bernhard Geyer
Bernhard Geyer

Registriert seit: 13. Aug 2002
17.202 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#16

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 16:16
Interessant wäre noch, wie die Datenbank lizensiert ist.
Bei "Named User" wird mit solchen zusätzlichen HTML-Lösungen eventuell "geschlampt".
Das ist aber kein Problem des Fragestellers - außer er würde die Datenbank als Dienstleistung vermieten.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

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44.184 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#17

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 17:02
Oder er macht es wie Skype mit seinen Daten (Netzwerk) ... Man baut intern regelmäßig alles um und schon gucken die mit ihrer eigenen Anbindung in die Röhre.

Vielleicht auch noch bissl die Namen der Tabellen und Spalten obfuskieren und die Datenbank verschlüsseln.


Man muss nur aus der Gewährleistung draußen sein. Sonst hat er TE nun das Problem, as die andere SW vielleicht Murks speichert und seine SW dafür verantwortlich gemacht wird bzw. wäre er dann in der Nachweispflicht, das bei ihm alles ok ist. Äh, das gilt -glaube ich- nur, wenn es eine Auftragsarbeit ist.
Sicher, daß es nicht andersrum ist?

Immerhin haben die sich ja in die DB gehackt und verändern wild die Daten (nicht nur "harmloses" Auslesen).
Sollen die erstmal beweisen, daß sie da nichts kaputt gemacht haben, bevor sie die Schuld auf den Entwickler der DB und dessen Programm schieben.
$2B or not $2B

Geändert von himitsu (15. Aug 2014 um 17:11 Uhr)
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Benutzerbild von Captnemo
Captnemo

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1.126 Beiträge
 
Delphi XE4 Architect
 
#18

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 17:28
Was ggf. noch relevant sein könnte, wäre Referenzdaten in der Datenbank die dem Kunden zur vertraglich eingeschränkten Nutzung überlassen werden. Das gibt es in vielen Branchen, in denen die Softwarelieferanten in ihren DB's Datenbestände mit ausliefern (z.B. in einer KFZ-Software KBA-Nummern, Teilekataloge oder Arbeitswerte).
Diese Daten sind mitunter auch nur zugekauft und unterliegen meist auch bestimmten Nutzungsbedingungen. Allerdings darf dann der Softwarelieferant diese dann auch dem Kunden nicht frei zugänglich machen (hängt natürlich von dem Vertrag ab, mit dem er die Daten eingekauft hat).

Wenn du z.B. PLZ-Verzeichnis mit drin hast, und das zugekauft hat, müsstest du auch mal in die Nutzungsbedingungen schauen.
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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Faxe

Registriert seit: 10. Jan 2013
29 Beiträge
 
Delphi XE3 Professional
 
#19

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 17:33
Interessant wäre noch, wie die Datenbank lizensiert ist.
Bei "Named User" wird mit solchen zusätzlichen HTML-Lösungen eventuell "geschlampt".
Das ist aber kein Problem des Fragestellers - außer er würde die Datenbank als Dienstleistung vermieten.
Wenn durch zusätzliche Webzugriffe die DB-Lizenzen "überstrapaziert" werden hätte er zumindest ein Argument gegen diese Aktion.
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Benutzerbild von blondervolker
blondervolker

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381 Beiträge
 
Delphi XE2 Architect
 
#20

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 15. Aug 2014, 19:47
Ja Hallo,

hab da was gefunden.Ob es passt oder nicht Aber bemerkenswert...



Auszug EuGH:

Insoweit betonte der EuGH mehrfach, dass die Übertragung der Nutzungsrechte und die Weitergabe/der Download des Programms
als eine Einheit zu betrachten seien. Der "Käufer" ist - wie auch bei physischen Gegenständen, wie etwa einem Buch - berechtigt,
das Software-Programm sein Leben lang zu nutzen.

Entscheidet er sich irgendwann dafür, das Programm nicht mehr nutzen zu wollen, so soll ihm die Möglichkeit gegeben werden,
dieses erworbene Nutzungsrecht auf andere zu übertragen, ohne dass der Softwarehersteller ein weiteres Mal dafür vergütet werden muss.

Neu war außerdem die bemerkenswerte Deutlichkeit, mit der das höchste Europäische Gericht seine Aussagen getroffen hatte.
Die Grundsatzentscheidung hat außerdem zur Konsequenz, dass Softwarehersteller nicht mehr - das war die bisherige Praxis -
im Rahmen ihrer Vertragsautonomie den Handel mit gebrauchter Software durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den
"Lizenzvertrag" ausschließen dürfen. Insoweit wurde klargestellt, dass der Rechteinhaber sich, auch wenn der Vertrag eine
solche Verbotsklausel enthält, dem Weiterverkauf nicht widersetzen darf.

Kurz gesagt: Herstellerseits in den Vertrag aufgenommene Weiterveräußerungsverbote und Abtretungsverbote sind unbeachtlich!

...

Mit freundlichen Grüßen
www.bewerbungsmaker.de
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