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Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

Ein Thema von RobertH · begonnen am 14. Aug 2014 · letzter Beitrag vom 20. Aug 2014
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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#1

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 14. Aug 2014, 23:08
Softwaredesign im Sinne von Auf-/Verteilung der Funktionalität in Masken ist zu 99,999% "nix besonderes"

Wenn das pure Datenbankdesign(Tabellenstruktur,Felder,Index) offen zugänglich war&ist, kann da jeder auf die Daten lesend(meist als Reports) und wenn es "zu einfach" gemacht ist auch schreibend frei drauf zugreifen.

Ich sähe zwei Ansatzpunkte, wo man genau hinsehen muss: (also notfalls Fachanwalt)
- Wenn in der nativen Mehrplatzumgebung ein Lizenzmodell "pro Arbeitsplatz" vertraglich vereinbart und abgerechnet wurde, dann wäre das WebInterface ein Umgehungstatbestand, z.B im Sinne der Schaffung zusätzlicher Eingabeplätze, welche nicht bezahlt sind, aber deren Daten von der nativen Applikation in Vollfunktion dann verarbeitet werden..
- Wenn in der Datenbank wie in diesem Umfeld eigentlich üblich (z.B. zur Rechteverwaltung, Lizenz-&Multiuserverwaltung) ein transaktionssicheres "ViewModell", also lesender Zugriff über Views, schreibender Zugriff über Trigger/StoredProcs erfolgt, dann wäre die externe Nutzung dieser ProgrammCodes wohl nicht lizenziert... (ich darf auch nicht die DLL eines anderen Programms mit anderer Software nutzen, wenn ich dafür keine API Lizenz habe)

Es ist kommerziell "dumm" eine 100% offen dokumentierte Datenstruktur auszuliefern. Lesezugriff und eine 1:1 Backupfunktion sind normal, aber in eine revisionssichere Software gehört pro Datensatz auch ein Prüffeld, was eine transaktionssichere "Checksumme" enthält... nur so kann erstens die Authentizität der Daten und deren "Herkunft" auf technischem Weg garantiert werden. (z.B. ne einfache Fahrtenbuchsoftware hat schon steuerrechtlich relevante Daten) Ob man sowas in die native Software als Business-Logik/Appserver/N-Tier packt, oder im Datenbanksystem per Trigger/StoredProcs realisiert ist dann letztendlich egal. Es kommt auf den erkennbaren Willen an, hier KEINE schreibende Fremdzugriffe verhindern zu wollen, erstmal egal aus welchen Gründen.
Dann wäre die rechtliche Lage sehr einfach: Dem Kunden gehören die Daten, also Lesen+1:1Backup "ja"... dem Anbieter gehört die Logik, also fremdes Schreiben/Ändern "nein" oder nur gegen/mit Interfacelizenz.
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