Zitat von
Sharky:
Auch eine "Spende" stellt eine Einnahme dar.
Eine Spende ist eine
freiwillige Zuwendung dritter, und eine Spende ist grundsätzlich
nicht Zweckgebunden, ausser es wird bei der Spende explizit vermerkt, das dies der Fall ist. Dann darf die Zuwendung auch nur für diesen Zweck verwendet werden.
Will heissen: Freeware vertreiben ist nicht kommerziell.
Sollte der Autor dennoch eine freiwillige Zuwendung von Nutzern der Software erhalten, so kann die Annahme der Spende (da nicht Zweckgebunden) jedoch nicht einem kommerziellen Vertrieb/Einsatz der Software gleichgestellt werden.
Oder andersrum: Du schreibst mit Deiner Personal ein Programm und verschenkst es.
Irgendjemand spendet Dir einen Betrag. Darfst Du die Spende nicht annehmen? Woher willst Du wissen, das derjenige auch ein User Deiner Software ist? Vielleicht spendet er es auch einfach so und kennt das Programm gar nicht. Auch dann illegal?
Das eine Spende als Zuwendung allerdings als Einnahme bzw. genauer als Einkommen gilt ist klar. Du musst das also auf Deiner Einkommensteuererklärung angeben und auch Versteuern.