Zitat von
Marc:
....Es herrscht also kein Zahlungszwang...
Meiner Meinung nach ist es so:
Die Lizenzbestimmungen dagen das es kein
kommerzielles Programm sein darf. Ob es einen Zwang zum bezwahlen gibt ist irrelevant. Auch eine "Spende" stellt eine Einnahme dar. Ergo verstösst Du gegen die Lizenzbestimmungen.
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"