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Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker

Ein Thema von Back2Code · begonnen am 30. Apr 2014 · letzter Beitrag vom 30. Apr 2014
 
Perlsau
(Gast)

n/a Beiträge
 
#6

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker

  Alt 30. Apr 2014, 15:01
Andererseits ist das doch alles Schw***sinn. Wer weiß denn schon, was das heißt und wen interessiert das. Weder den Chef, der es schreibt, noch den Chef, der es liest. Der lesende Chef weiß ja auch nicht, ob der schreibende Chef die Floskeln genau kannte.
Lieber Jens, leider muß ich aus eigener Erfahrung bestätigen, daß gewisse "gegangene" Mitarbeiter seit vielen Jahrzehnten auf sog. schwarzen Listen landen, die zwar nicht gerenell branchenübergreifend gepflegt werden, aber doch genau die Auswirkungen haben, die man damit gewöhnlich assoziiert. Ein kulanter (Personal-)Chef, der dich sympathisch findet, wird sich vermutlich nicht um dein Zeugnis scheren. Die in den entsprechenden Foren/Seiten erwähnten Kodierungen bestimmter unerwünschter Eigenschaften sind Personalchefs jedoch vertraut: sie wissen diese zu interpretieren. Da wird dann auch mal schnell telefoniert, um vom ehemaligen Vorgesetzten direkt zu verfahren, was denn nun z.B. "gesellig" genau bedeutet: Der Mitarbeiter hat leider mehr geschwätzt als gearbeitet oder zu häufig gelacht. Wenn du z.B. einmal im Öffentlichen Dienst gearbeitet hast und nach deinem Ausscheiden entsprechende Floskeln in deinem Zeugnis findest, darfst du davon ausgehen, daß du nie wieder eine Anstellung im Öffentlichen Dienst erhalten wirst. Auch im Bereich der prekären Beschäftigung kursieren vermehrt schwarze Listen, wie ich in meiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Arbeitslosen-Hilfevereins feststellen mußte: Wer als ALG-II-Empfänger bestimmte illegale Machenschaften der jeweiligen Profiteure aufdeckt, erhält nie wieder eine Gelegenheit, via Zusatzjob ein paar Euro dazuzuverdienen, auch wenn man das niemals explizit sagt. Auch vor Gericht sind derartige Floskeln nicht anfechtbar, da man die zugrundeliegenden Absprachen nicht beweisen kann.
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