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Internetseiten auslesen & Copyright

Ein Thema von Monday · begonnen am 8. Mär 2014 · letzter Beitrag vom 10. Mär 2014
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Volker Z.

Registriert seit: 3. Dez 2012
Ort: Augsburg, Bayern, Süddeutschland
419 Beiträge
 
Delphi XE4 Ultimate
 
#1

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 02:39
Hallo Frank,

ich darf doch Frank sagen - oder?
Zitat:
[...] werde ich jemals eine Antwort darauf erhalten, was du mit all dem zu sagen versucht hast?
Gerne per PM.

Ich denke, dass der TE an dieser Diskussion kein Interesse hat.

Leider ist es jetzt schon recht spät, um das alles durchzukauen, so dass ich Dich bitten muss den Rest der Diskussion auf morgen (später) Nachmittag zu verschieben (per PM), dann stehe ich Dir gerne Rede und Antwort.

Gruß
Volker Zeller
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Perlsau
(Gast)

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#2

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 02:55
Ich möchte das aber nicht mit dir alleine via PM ausdiskutieren! Es geht hier noch immer um die Frage des TE, inwieweit das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Websites juristische Probleme bereiten könnte. Es wurden viele Argumente zu der Behauptung heranzgezogen, man müsse immer und in jedem Fall, wo man Inhalte nicht einfach nur liest und sich merkt oder vergißt, die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen oder zumindest desjenigen, den man warum auch immer dafür hält. Ich habe viele dieser Argumente widerlegt oder doch zumindest angezweifelt, stelle aber immer wieder fest, daß man nicht gewillt ist, darauf einzugehen. SirRufo schleudert mir, egal was ich schreibe, weiterhin seine Sturheit entgegen, er bleibe bei seiner Forderung, man müsse immer und in jedem Fall fragen, wen auch immer. Du kommst mit irgendwelchen Ausführungen, deren Zweck ich erst gar nicht begreife usw. Gründe, wieso man nicht auf genannte konkrete Argumente eingeht, sind mir mit meinen 53 Jahren, davon über 20 Jahre Forenerfahrung, viele geläufig. Wir sind hier auch nicht Off Topic, es wurden keine Beleidungen oder Herabwürdigungen ausgetauscht, und ich halte die Diskussion durchaus für ausreichend wichtig, um sie zumindest weiterführen zu wollen. Da der TE sich bislang nicht mehr zu Wort gemeldet hat, erlaube ich mir auch kein Urteil darüber, welches Ausmaß sein Interesse am bisherigen Diskussionverlauf angenommen hat. Aber auch wenn er dir vielleicht privat mitgeteilt hat, daß ihn das Ganze nun doch nicht mehr interssiert, halte ich die Diskussion für wichtig.

Du mußt mich nicht um Diskussionsverschiebung bitten, denn es steht dir frei, jederzeit, auch erst nach Tagen, zu antworten oder dich aus der Diskussion zurückzuziehen. Dennoch hätte ich gerne eine Erklärung zu deinen Ausführungen, deren Sinn und Zweck mir vollständig entgangen zu sein scheint.
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
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#3

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 09:27
Das Problem an Eurer Diskussion ist, dass aus der eingangs gestellten Frage nicht eindeutig ersichtlich wird, was mit den gewonnenen Daten passieren soll. Aus diesem Grund könnt ihr auch nicht mehr tun, als diverse hypothetische Szenarien zu entwickeln und diese zu diskutieren. Im Endeffekt ist es ein Kreisverkehr.



Davon aber mal abgesehen: Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? Person X stellt etwas ins Netz. Person Y sagt: "Hey, cool, das kann ich brauchen." Was liegt näher, als X einfach zu fragen - losgelöst von allen juristischen Fragestellungen? Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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Benutzerbild von fgsoftware
fgsoftware

Registriert seit: 29. Jan 2012
Ort: Gädheim
30 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#4

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 10:29
Das Problem an Eurer Diskussion ist, dass aus der eingangs gestellten Frage nicht eindeutig ersichtlich wird, was mit den gewonnenen Daten passieren soll. Aus diesem Grund könnt ihr auch nicht mehr tun, als diverse hypothetische Szenarien zu entwickeln und diese zu diskutieren. Im Endeffekt ist es ein Kreisverkehr.



Davon aber mal abgesehen: Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? Person X stellt etwas ins Netz. Person Y sagt: "Hey, cool, das kann ich brauchen." Was liegt näher, als X einfach zu fragen - losgelöst von allen juristischen Fragestellungen? Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.
Frank Geißler
Rapid Application Development Tools helfen uns Probleme zu beseitigen, die wir ohne diese gar nicht hätten.
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Furtbichler
(Gast)

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#5

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 07:38
Der TE hat eine Maschine erfunden, die aus Zeitungen, Werbezetteln, Kleinanzeigen etc. herausschnippelte Artikel zusammenklebt. Man hat dann quasi eine 'Metazeitung' oder eine Zeitungszeitung mit genau den Dingen, die einen interessieren. Die Quellen sind natürlich angegeben.

Solange ich mein Patchwork niemandem zeige, muss ich eigentlich auch nicht um Erlaubnis fragen. Wegen Screenshots anderer Seiten muss ich ja auch nicht erst meine Anwälte bemühen. Und nichts anderes wird hier ja gemacht: Screenshots. Nur nicht auf Pixelebene, sondern gecrawlt.

Auf meine Zeitungszeitung gemünzt: Was ich in meinem Kämmerlein mit Schere und Prittkleber mache, kann die Zeitung nicht interessieren.

Und selbst wenn ich mein Patchwork anderen zeige, bin ich noch kein Straftäter. Beweis: Kein einziger Erpresser, der seinen Erpresserbrief auf diese Weise erstellt hat, wurde wegen Urheberrechtsverletzung belangt.

So, wenn ich nun aber meine zusammengeklebte Zeitung selbst als Zeitung veräußere, bekomme ich ein arges Problem mit dem Urheberrecht, denn obwohl ich die Texte gar nicht abändere, schaffe ich ein eigenes Werk (klar, die Zeitungszeitung ist ein Mehrwert). Und dann müsste ich jeden Wurz fragen, ob den Artikel übernehmen darf.

Google hat doch hier auch schon Riesenprobleme bekommen, denn ihre Suchergebnisse sind ein eigenes Werk, enthalten aber (eigentlich) urheberrechtlich geschützte Texte bzw. Textschnipsel. Nun meine ich mich zu erinnern, das man im Groben der Argumentation folgte, das ein Textausschnitt unter X Wörtern nun nicht direkt schützenswert ist. Genauer: Man könnte Google zwar wegen jedem zitierten Wort an den Karren pissen, aber bei kurzen Passagen (so wie in den Suchergebnissen) wird das schon sehr kniffelig.

Ich persönlich bin der Ansicht, das man für die Nutzung einer Software, die das Zusammenkleben von Informationen zum Zwecke der privaten Nutzung ermöglicht, niemanden fragen muss. Kann: ja. Muss: nicht. Begründung: Siehe oben.

Kann sein, das irgendwer in seinen AGB (Es heißt nicht AGBs.) verbietet, die Website elektronisch auszulesen. Kann auch sein, das irgendwer in seinen AGB angibt, das man sich mit dem Lesen der Website bereit erklärt, die 75 jährige Halbschwester zu ehelichen (für die sich ansonsten niemand interessiert, weswegen er ja diese Website ins Leben gerufen hat).
In AGB steht die Wiedewiedewelt, so wie es dem Betreiber gefällt. AGB sind keine Gesetzestexte, das nur mal am Rande.

Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? ...Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.
Unabhängig von meiner Meinung zu dieser Software hier: Sehr schon einfach ausgedrückt und auf den Punkt gebracht.
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Popov
(Gast)

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#6

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 09:02
Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.
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bernerbaer
(Gast)

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#7

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 11:00
Ich erhebe nicht den Anspruch hier eine rechtliche Beratung abzugeben.

Aber:
  • Speichert der Internet Explorer Daten?
  • Speichert Google Chrome Daten?
  • Speichert Safari Daten?
  • Speichert Opera Daten?
  • Ja, speichert jeder beliebige Internetbrowser Daten?

Wenn Du/Ihr das mit Ja beantwortet, dann machen sich Microsoft, Apple, .. rechtlich strafbar?
Schade wohne ich nicht in Deutschland, dann würde ich Microsoft oder Apple für jeden Zugriff auf meine Seite, die mit einem ihrer Browser geschieht abmahnen
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Perlsau
(Gast)

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#8

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 15:19
Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.
alter Scherzkeks

Eine solche "Technik" ist doch keine Geheimnis und stellt kein nennenswertes Programmier-Problem dar. Google hat bereits sehr gute und vor allem auch ideenreiche Programmierer, die quasi alles entwicklen können und auch wollen, was Google benötigt. Wie ich gelesen habe, stammen zahlreiche Google-Ideen zu Google-Diensten von einfallsreichen Mitarbeitern. Klappentext des Buches "Das Google Imperium – Google kennt dich besser, als du denkst" von Lars Reppesgaard (2008 by Murmann Verlag GmbH, Hamburg, 978-3-86774-046-3):

Für die Googler ist klar: Alles, was es auf der Welt an Informationen gibt, kann und sollte indexiert und öffentlich zugänglich gemacht werden – egal, ob es sich um Warenkataloge von Onlineshops, Tagebucheinträge in sozialen Onlinenetzwerken oder die Zusammensetzung von Gensträngen handelt. Zumindest die beiden Gründer von Google haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß genau diese Vision sie antreibt. Schon als Google nicht mehr war als ein Studentenprojekt, amüsierte Larry Page seine Professoren mit seiner Idee, das gesamte Internet auf einem Computer zu speichern. Im Juni 1999 verkündete Sergey Brin in der ersten jemals von Google veröffentlichten Presseerklärung: »Eine perfekte Suchmaschine wird alle Informationen auf der Welt verarbeiten und verstehen. Das ist die Richtung, in die Google sich entwickelt.« Als ein Reporter des amerikanischen Magazins Red Herring ihn drei Jahre später fragte, wie die perfekte Suchmaschine aussehen würde, antwortete er: »Sie wäre wie der Geist Gottes. Sie wüßte genau, was du willst.«

Wer sich für Google-Internas wirklich interessiert, kommt um dieses Buch eigentlich nicht herum.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).
Und genau deshalb kann mir keiner vorschreiben, wie bzw. mit welcher Technik ich öffentlich zugängliche Seiten betrachte/verarbeite/nutze. Einzig die Weiterveröffentlichung steht unter Urheberschutz, nicht jedoch die private Nutzung. Im Prinzip mache ich mit einer Software, die mir ganz bestimmte Daten aus öffenlich zugänglichen Seiten ausfiltert, nichts anderes als Google mit seinem Alert-Dienst: Ich erhalte gefilterte Ergebnisse, in denen die gesuchten Stichworte vorkommen. Ob ich mir nun die benötigten Informationen via Mausmarkierung und anschließendem Copy'n'Paste in ein Dokument oder eine Datenbank eintrage oder zu diesem Zweck eine Automatisierung schreibe, bleibt noch immer mir überlassen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehende Regelungen sind erst bindend, wenn ich diesen AGB zugestimmt habe. Ob und wie und unter welchen Umständen Formulierungen wie "Mit Betreten dieser Seite erkenne Sie unsere AGB an" rechtlich bindend sind, vermag meiner Ansicht nach nur ein Jurist zu beantworten.

Geändert von Perlsau (10. Mär 2014 um 15:31 Uhr)
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